Wechsel der Hausratversicherung: Höhe des Vorschadens unbekannnt

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rdx2

Gast
Hallo Ihr Lieben

Beispiel:

Jemand meldet einen Schaden bei seiner Hausratversicherung. Die Höhe des Schadens ist zu diesem Zeitpunkt natürlich noch völlig unklar, da noch keine Rechnungen für die Neuanschaffungen der Hausratgegenstände vorliegen.

3 Tage nachdem der Versicherungsnehmer den Schaden bei seiner Hausratversicherung gemeldet hat, wechselt er seinen Hausrat-Versicherer.
Er kündigt also seine alte Hausratversicherung und schließt gleichzeitig sofort eine neue Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer ab.

Der neue Versicherer fragt natürlich nach der Höhe der Vorschäden (in Euro). Welchen Betrag in Euro soll der Versicherungsnehmer hier angeben? Der Versicherungsnehmer kennt die Höhe des Schadens zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht?

2)
Der Sinn der ganzen Sache ist, dass der Versicherungsnehmer seine bisherige Hausratversicherung kündigen möchte, bevor der Versicherer kündigt. Weil wenn der Versicherer den Vertrag kündigt, dann hat es der Versicherungsnehmer sehr schwer eine neue Hausratversicherung zu finden.

Ist es sinnvoll das so zu machen?
 
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Bist Du Dir sicher, dass Du im richtigen Forum bist?
 
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Die Antworten sind halt so ernsthaft wie Deine Posts (dieser hier oder der hier).

https://www.computerbase.de/forum/t...elle-durch-privatinsolvenz-loswerden.2226413/

In beiden Fällen (und den vielen Threads davor auch schon) geht es nur um Dich aber du fragst ja nur für einen Freund bzw. ist es ein rein fiktives Beispiel! ;)

rdx2 schrieb:
2)
Der Sinn der ganzen Sache ist, dass der Versicherungsnehmer seine bisherige Hausratversicherung kündigen möchte, bevor der Versicherer kündigt. Weil wenn der Versicherer den Vertrag kündigt, dann hat es der Versicherungsnehmer sehr schwer eine neue Hausratversicherung zu finden.

Einfach so kündigt einen die Versicherung nicht. Da muss schon Versicherungsbetrug oder sonst was dahinter stecken bzw. vorgefallen sein dass die Versicherung einfach so fristlos kündigt. Wenn der Schaden berechtigt ist und nicht mutwillig provoziert wurde zahlt die Versicherung auch. Zuviele Fälle / Inanspruchnahme kann auch ein Grund sein.

Und wer sagt denn dass einen die neue Versicherung annimmt? Die fragt ja auch bei der vorherigen an was los ist / war. Im schlimmsten Fall hat man selbst gekündigt, die neue Versicherung nimmt einen nicht an und man ist nun komplett ohne Versicherungsschutz. Der Schaden ist aber immer noch da. Und nun?

Zumal gilt der Versicherungsschutz bei der neuen Versicherung nicht erst nach ein paar Tagen / Wochen nach Abschluss? Von daher

rdx2 schrieb:
Ist es sinnvoll das so zu machen?

Nein!
 
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Yiasmat schrieb:
In beiden Fällen (und den vielen Threads davor auch schon) geht es nur um Dich aber du fragst ja nur für einen Freund bzw. ist es ein rein fiktives Beispiel! ;)

Das ist ein klassischer Weg im Internet, um Rechtsberatung im Einzelfall zu umgehen, indem der Versuch unternommen wird, ein generisches Beispiel zu diskutieren.
 
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rdx2 schrieb:
Hat jemand eine ernsthafte und sinnvolle Antwort?
Ja closed
Klär das mit deinen beiden Versicherungen. Vielleicht zahlt Versicherer 1 nicht und Versicherer 2 lässt dich wie eine heiße Kartoffel fallen, aber wer weiß das schon.
 
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