@RingoDeathstarr
Spielt keine Rolle mehr, das Gesetz wurde geändert.
Lies mal den Artikel den ich verlinkt habe, gilt für DSL, Mobil- und Festnetzrufnummern in Gesamt-Deutschland.
1&1 macht keine Gesetze aber sie brauchen manchmal länger.
Rufnummerportierung muss möglich sein, sonst kannst du dich darüber beschweren. Und das war das Hauptthema.
Übrigens noch ne Sache zur Bonität, die Ablehnung von Verträgen kann auch wegen des Alters erfolgen, besonders bei Krediten ist das ziemlich scharf.
Dieser Standardsatz sagt leider gar nichts aus warum ein Vertrag nicht angenommen wurde.
Die Servicemitarbeiter an der Hotline sind meist nur mit Basiswissen geschult, auf die zu hören wäre fatal wenn Bundesnetzagentur und Verbraucherschutz anderes erklären.
Auch in dem Forum hier sah ich ja jetzt das noch altes Wissen verbreitet wurde.
https://dejure.org/gesetze/TKG/59.html garantieren dir eine Rufnummermitnahme (Punkt 5-6), wer sich nicht daran hält kann prinzipiell abgemahnt und von der Netzagentur mit Strafe belegt werden.