Hallo,
wir in unserem Haushalt würden gerne von der Telekom zu KabelBW wechseln.
Zur Zeit haben wir Call&Surf Comfort mit ISDN und einer 3000 er Leitung.
1. Frage:
Ein Telekommitarbeiter meinte, die Mindestvertragslaufzeit wäre noch ungefähr 1,5 Jahre. (Welche wahrscheinlich durch den Preisnachlass verlängert wurde, den wir 3 Tage nach dem ersten Anschauen der KabelBW-Seite erhielten (ein Schelm, wer dabei nichts denkt )).
Daraufhin habe ich mir den Vetrag von Call&Surf Comfort angeschaut (http://www.t-home.de/dlp/agb/34455.pdf) und bin unter Punkt 11.4 auf einen interresanten Paragrafen gekommen:
(Anmerkung: Trotz dieser Zahlung wäre es immer noch billiger, KabelBW zu nehmen.)
Wenn dadurch die Möglichkeit besteht, aus dem Vetrag herauszukommen, wie ist es anzustellen?
Zuerst Portierungsauftrag und dann was?
2. Frage:
Unsere ISDN Anlage steht mit dem WLAN Router und allen LAN-Verbindungen bei uns im Büro im 1. Stock. Dort ist keine Fernsehdose.
Im Keller haben wir einen Fersehkabelverteiler, neben diesem Verteiler ist die Telefonleitung, diese ist 8 adrig. Wäre es möglich, dass ich diese Leitung dazu verwende einmal 100 MBit LAN zu anzulöten und gleichzeitig das Telefon-ISDN-Kabel an die verbleibenden 4 Adern anlöte. Ist das technisch überhaupt möglich?
Schon mal Danke im Voraus für die Anworten
Blitzmerker
wir in unserem Haushalt würden gerne von der Telekom zu KabelBW wechseln.
Zur Zeit haben wir Call&Surf Comfort mit ISDN und einer 3000 er Leitung.
1. Frage:
Ein Telekommitarbeiter meinte, die Mindestvertragslaufzeit wäre noch ungefähr 1,5 Jahre. (Welche wahrscheinlich durch den Preisnachlass verlängert wurde, den wir 3 Tage nach dem ersten Anschauen der KabelBW-Seite erhielten (ein Schelm, wer dabei nichts denkt )).
Daraufhin habe ich mir den Vetrag von Call&Surf Comfort angeschaut (http://www.t-home.de/dlp/agb/34455.pdf) und bin unter Punkt 11.4 auf einen interresanten Paragrafen gekommen:
Was bedeutet das, können wir einfach zu KabelBW wechseln und dann die paar hundert € bezahlen oder was passiert dann?11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden ver-einbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflich-tet, der Deutschen Telekom einen in einer Summe fälligen Be-trag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen gerin-geren Schaden nachweist. Ein Recht zur vorzeitigen Beendi-gung des Vertrages wird durch diese Regelung nicht begründet.
(Anmerkung: Trotz dieser Zahlung wäre es immer noch billiger, KabelBW zu nehmen.)
Wenn dadurch die Möglichkeit besteht, aus dem Vetrag herauszukommen, wie ist es anzustellen?
Zuerst Portierungsauftrag und dann was?
2. Frage:
Unsere ISDN Anlage steht mit dem WLAN Router und allen LAN-Verbindungen bei uns im Büro im 1. Stock. Dort ist keine Fernsehdose.
Im Keller haben wir einen Fersehkabelverteiler, neben diesem Verteiler ist die Telefonleitung, diese ist 8 adrig. Wäre es möglich, dass ich diese Leitung dazu verwende einmal 100 MBit LAN zu anzulöten und gleichzeitig das Telefon-ISDN-Kabel an die verbleibenden 4 Adern anlöte. Ist das technisch überhaupt möglich?
Schon mal Danke im Voraus für die Anworten
Blitzmerker