Wenn externe und nicht vorhersehbare Ereignisse zum Zuspätkommen führen, ist dies weder abmahnfähig noch besteht die Berechtigung, hierfür einen ganzen Arbeitstag abzuziehen.
Allerdings ist es die Pflicht eines Mitarbeiters, Hindernisse (wie zB häufig auftretende Staus, Parkplatzprobleme, etc.) eigenverantwortlich zu kompensieren. Da heißt es: früher losfahren.
Es kommt also entscheidend darauf an, ob der Grund der Verspätung vorhersehbar war oder nicht. Wenn nicht, ist das Verhalten Deines Chefs unzulässig. Er kann hier allenfalls erwarten, dass die verpasste Arbeitszeit nachgearbeitet wird.
Und eben dies wäre mein Rat:
Wenn es vorkommt, dass Du zu spät kommst, gehe sofort zu Deinem Chef, erkläre den Grund der Verspätung und biete an, die verpasste Zeit (auch plus einer halben Stunde) nachzuarbeiten. Vor allem aber informiere unverzüglich Deinen Chef (vorab), wenn Du zu spät kommen solltest: "Hallo Chef, ich stehe gerade im Stau, ich werde wohl etwas später kommen müssen. Ich arbeite das selbstverständlich nach."
Wenn Dein Chef dies dann nicht akzeptiert, obwohl es ein außergewöhnliches Ereignis war, das zur Verspätung geführt hat, musst Du dies nicht hinnehmen. Allerdings bewirken gerichtliche Auseinandersetzungen fast immer, dass das Arbeitsklima danach zerstört ist. Dies solltest Du immer im Hinterkopf behalten... .
Und einmal im Monat ist in der Tat ein wenig viel... .
MfG,
Dominion.