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mistral7
Gast
Welche denn?
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Das gibts doch erst seit Mai. Die "Behördenreaktionszeit" mit eingerechnet?Wir haben denen schon 20 mal die Chance gegeben zu reagieren.
Äh, Zahlungserinnerung, Mahnung 1+2, Inkassoandrohung etc. pp.mistral7 schrieb:Welche denn?
Wieso? Wenn die Kündigung korrekt erfolgt ist, haben diese kein Recht dazu gehabt, das Geld abzubuchen.mistral7 schrieb:Ja und wenn man die Lastschrift zurückgebucht hat, wird man anschließend von der Gegenseite auf Zahlung verklagt.
Ohne Lastschriftmandat hat du deutlich länger Zeit. Zudem du mit dem Widerrufen des Lastschriftmandats nochmal signalisierst, das du kein Geld zahlen willst.mistral7 schrieb:Lastschrift zurück funktioniert auch nur bis 6 Wochen nach ZUstellung des Kontoauszuges, glaube ich.