Wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, bekomme ich dann noch mein Gehalt ?

Smoove

Ensign
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Mai 2004
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Hi, ich weiß die Thematik paßt nicht in dieses Forum rein, aber hier wurde mir schon so oft geholfen.
Es geht um folgendes:,,
Ich sollte am 1.ten meinen Lohn bekommen habe ihn aber nicht erhalten. In meiner Firma gehen gerüchte umher das mein Chef insolvenz enmelden möchte. 15 Mitarbeiter wurden bis heute nicht bezahlt. Wenn mein Chef heute Insolvenz anmelden würde,hätte ich noch Anspruch auf meinen Lohn ? Oder entgeht mein Arbeitgeber damit sogar den Lohnfortzahlungen ? Brauche schnellstens Antwort das macht mich voll verrückt, konnte Miete bisher nicht bezahlen etc... :(

hmm hab gerade ne Site gefunden mit mehr infos darüber.
1. Noch ausstehender Lohn

Für Ansprüche, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, erhalten die Arbeitnehmer vom Arbeitsamt das sog. Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld deckt die Differenz zwischen tatsächlich ausgezahlten und dem zu beanspruchenden Nettobetrag ab. Insoweit werden auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber einbezogen, nicht jedoch Ansprüche des Arbeitnehmers aus einem Sozialplan.

Im übrigen werden ausstehende Lohnforderungen wie einfache Insolvenzforderungen behandelt. Das bedeutet, dass sie bei der Verteilung der "Konkursmasse" nicht vor anderen Forderungen berücksichtigt werden.

2. Lohnansprüche, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind

Oft arbeiten die Beschäftigten auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Ihre Lohnansprüche richten sich in diesem Fall gegen die "Konkursmasse" (§ 55 InsO).
Reicht die verbleibende Masse nicht aus, um die Lohnansprüche voll abzudecken, muss eine quotenmäßige Befriedigung erfolgen.

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Wenn ich das nun also richtig lese was bei Punkt1 steht dann muss ich mir also keine sorgen machen um meinen Lohn wa ?

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nochne info damit hat sich meine Frage erldigt *g*
Wenn eine Firma in Insolvenz geht, erhalten die Angestellten 3 Monate lang Ihr Gehalt weitergezahlt. Allerdings nicht vom Arbeigeber, sondern durch das Arbeitsamt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Trippelpost entfernt!)
Wird eigentlich zwischen Lohn und Gehalt juristisch unterschieden bzw. gibt es überhaupt noch einen Unterschied?
 
Meines Wissens müsstest Du Geld (AA evt. nur Vorschuß, jenachdem) bekommen und einen Titel vom Arbeitsgericht gegen den AG. (kann man aber öfters in die Tonne treten)
Ausfallgeld aber nur, wenn Du die Frist der rechtzeitigen Meldung seit Bekanntwerden der Insolvenzabsichten eingehalten hast. Also schleunigst aufs Arbeitsamt und mitteilen.
 
Naja, du bist am Arsch. Mach dich möglichst schnell auf die Suche nach einem neuen Job.

Die Firma ist Insolvent, wenn sie laufende Forderungen nicht mehr begleichen kann. Wenn das jetzt schon so ist, und dein Chef noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat, macht er sich sogar wegen Verschleppung strafbar.

Das Problem hast leider gut, denn so lange dein Chef die Insolvenz nicht eingesteht, hast du keine Möglichkeit, dass das Arbeitsamt hier einspringt. Er schadet damit nicht nur deinem Vermögen sondern auch deinen rechtlichen Möglichkeiten. Eventuell können sie die beim Arbeitsamt aber trotzdem helfen (vielleicht durch einen Strafantrag wegen Verdacht auf Insolvenzverschleppung / Zwangsprüfung der Bücher etc.).
Klingt zwar komisch, aber du hast einen Vorteil, wenn die ganze Sache möglichst früh zusammenbricht, falls sie eh nicht gerettet werden kann.

Wenn die Firma jetzt schon kein Geld mehr hat, hängt es sehr von der Verbleibenden Masse ab. Wenn er große Gläubiger hat sind die Chancen schlecht, dass du später noch etwas bekommst. Wenn überhauptm, bekommst du vermutlich eh nur einen Bruchteil der ausstehenden Forderungen.

Eventuell muss du sogar Löhne zurückzahlen, die seit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Insolvenz noch ausbezahlt wurden, sofern das verschleppt wurde. Selbst wenn er es also irgendwie noch schaft, dir den Lohn zu bezahlen, darfst du ihn nicht behalten, sollte die Firma tatsächlich schon buchhalterisch insolvent sein.

Auf jeden Fall musst du deinen Chef in Zahlungsverzug setzen, also sofort eine kurze Frist zur Zahlung des Gehalt stellen, um möglichst schnell in die Lage zu kommen, den Arbeitsvertrag aufzulösen bzw. von anderer Stelle Anspruch auf Hilfe zu bekommen.


Wenn möglich, geh zu einem Anwalt, aber such dir auf jeden Fall professionelle Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Krankenkassen/Rentenversicherungen sind berechtigt bei ausbleibenden Zahlungen Insolvenz anzumelden bzw. zu veranlassen (geschieht eigentlich automatisch wenn 3 Monate keine Zahlungen mehr eingehen), frag doch mal bei denen nach, ob die Beiträge abgeführt wurden. Ob Du eine Auskunft bekommst leigt daran wie Du es erklärst, am betsen auf den ausstehenden Lohn hinweisen.
Geh zum Arbeitsgericht, dann benötigst Du keinen Anwalt, weil es für Dich kostenlos ist. Die werden Dir dann auch sagen ob es besser wäre einen Anwalt zu beauftragen.

Evtl ist ja auch am Montag das Geld da, mal abwarten, passiert bei mir auch schon mal, deshalb ist die Firma aber nicht insolvent, nur der Chef ist manchmal etwas schusselig und überweist zu spät.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Insolvenzgeld hast Du natürlich Anspruch.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Insolvenzverwalter Gehälter von Beschäftigten zurückfordern kann, wenn diese im Vorfeld von der drohenden Insolvenz Kenntnis hatten.

MFG
 
Danke nachträglich für eure Antworten,glücklicherweise habe ich mein Restgeld erhalten und mein Chef mußte noch keine Insolvenz anmelden aber er hat halt kein Geld von bestimmten Rechnungen bekommen und daher konnte er mir das geld erst später geben.
Naja mal schauen wie sich die Situation entwickelt bin ja nun in ner anderen Firma wieder glücklicherweise :)
Thread Closed :)!!
 
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