Wer kann einem das Testament erklären?

SpookyFBI

Commander
Registriert
Jan. 2006
Beiträge
2.339
Hört sich im ersten Moment vielleicht etwas komisch an, aber es gab ein Schreiben vom Nachlassgericht.
Da die Formulierungen sehr gut gewählt sind und die Kinder bereits verstorben sind, die dort als Erben angegeben sind, bleiben nur die Enkel über..die aber keine direkte Erwähnung finden.
Also wer kann einem das Testament kostengünstig erklären?
Anwalt?
Notar?
 
Ich würde mich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden. Innerhalb von einer halben Stunde dürftest Du alle Fragen geklärt haben. Mehr als ca. 250 EUR wird so eine Auskunft nicht kosten. Aber das kann man ja sicherheitshalber vorher erfragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konkretor und SpookyFBI
Das Nachlassgericht hat dir eine Kopie sowie ein Eröffnungsprotokoll des Testaments geschickt, mit diesen kannst du dich an einen Anwalt wenden wenn du über die Rechtslage informiert werden möchtest. Beachte aber, das du nur sechs Wochen Zeit hast um das Erbe auszuschlagen.

Laut GNotKG sind es glaube ich 100 Euro die für eine Erbengemeinschaft an das Amtsgericht fällig werden.

Auch Notare / Anwälte haben eine Geführenordnung, du kannst beim Anwalt eine Erstberatung anfragen, die kostet maximal 190 Euro. In Folge dieser, kann er dir das Testament und die Rechtsfolgen erklären.

Wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind, kann der Anspruch auf deren Kinder übergehen. § 2068 BGB
 
Alex8 schrieb:
Beachte aber, das du nur sechs Wochen Zeit hast um das Erbe auszuschlagen.
Ab wann gilt diese Frist? Ab Zustellung oder Eröffnung?
Weil wir haben nur aus der Zeitung erfahren, dass unsere Oma verstorben ist. Anfang Juni.
Eröffnung war irgendwann August. Und selbst davon haben wir erst Anfang November erfahren durch die Zustellung.
Die dann Ex-Cousinen haben sich darum gekümmert.
Wie gesagt, unser Vater und der Onkel ( Vater der Cousinen ) sind auch bereits verstorben.
Deshalb ist das ganze etwas kompliziert. Da die Erben bereits tot sind. Und es da eine Formulierung gibt sofern der Onkel erbt, er bei Veräußerung die Hälfte seinem Bruder geben muss.
Da dieser ja tot ist, könnte er nicht erben. Deshalb die Frage …
Aber ich sehe Anwalt scheint richtig zu sein
 
Bitte halte uns auf dem laufenden, damit wir wissen, wie oft wir unsere potentiellen Erblasser anrufen sollten um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Mich gruselts ob des Gelesenen, möchte ich noch anmerken.
 
SpookyFBI schrieb:
Nur ein Rechtsanwalt darf umfangreiche Rechtsberatung leisten. ‌Ein Notar hingegen darf das nur in einem begrenzten Ausmaß. Für gewisse erbrechtsbezogene Handlungen ist ein Notar jedoch unumgänglich.

Falls Du in Niedersachsen wohnen solltest: Dort sind in Notarinnen bzw. Notare immer gleichzeitig auch als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig.
 
SpookyFBI schrieb:
Ab wann gilt diese Frist? Ab Zustellung oder Eröffnung?

Es gilt das die Frist ab dem Zeitpunkt läuft, wo man vom Tod der Person Kenntnis erlangt und der daraus resultierenden Rechtsfolge für einen selbst. § 1944 BGB

Ich muss anmerken das ich es nicht verstehen kann, wie man vom Tod der Oma erst aus der Zeitung erfahren kann, trotzdem mein Beileid.

Wenn du zu einem Anwalt für Erbrecht gehst, kann er dir aber sicher deine Ansprüche erläutern, ohne Einblick in das Testament und Protokoll (evtl. haben Persone bereits ausgeschlagen) geht das nicht und wie erwähnt, ist es verboten eine Rechtsberatung kostenfrei zu machen.

Warte nur nicht zu lang, auch Anwälte haben viel zu tun.
 
Froki schrieb:
Falls Du in Niedersachsen wohnen solltest:
Dem ist so
Ergänzung ()

Alex8 schrieb:
Es gilt das die Frist ab dem Zeitpunkt läuft, wo man vom Tod der Person Kenntnis erlangt und der daraus resultierenden Rechtsfolge für einen selbst. § 1944 BGB

Ich muss anmerken das ich es nicht verstehen kann, wie man vom Tod der Oma erst aus der Zeitung erfahren kann, trotzdem mein Beileid.
Sag das nicht mir :) Ende Juni 24 stand es in der Zeitung… es ist auch nicht so, dass kein Kontakt zu den Cousinen bestand… der war vorhanden. Aber man meldete sich nicht.
 
Zurück
Oben