Wer trägt die Rücksendekosten?

Duman

Lt. Commander
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Feb. 2012
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Hallo,

ich habe über Ebay ein Smartphone gekauft bzw. ersteigert. Es wurde angegeben, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Das Handy habe ich heute bekommen und auch überprüft, jedoch festgestellt, dass das Display eine Einbrennung hat. Sie ist so ziemlich in der Mitte. Die Tasten in der Mitte funktionieren nicht, wenn ich darauf tippe. Sprich, es ist defekt. Ich will es also nicht zurückgeben, weil es mir nicht gefällt oder so.
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Die Verkäuferin (privat, keine Händlerin) hat die Rücknahme akzeptiert, allerdings meinte sie, dass ich selber die Rücksendekosten tragen muss. Ist es bei einem Defekt nicht so, dass sie die Kosten tragen muss? Oder muss ich sie tatsächlich selber tragen?
 
Was war denn bei dem Angebot hinsichtlich der Rücknahme angegeben? Ansonsten denke ich dass Du die Rücksendekosten tragen musst, es handelt sich hier ja nicht um klassische Gewährleistung sondern um eine Kulanzhandlung einer Privatperson.
 
Es war keine Rücknahme angegeben.
 
Wenn in der ebay Auktion nichts zur rückgabe festgehalten wurde und die Rückgabe nur aus Kulanz erfolgt musst selbstverständlich du die Kosten tragen.
 
Okay, dankeschön.
 
Rücknahme muss nicht ausdrücklich angegeben werden.

Es ist im Prinzip selbstverständlich, dass, wenn eine mangelhafte Sache verkauft wird, die Rücktransportkosten dem Verkäufer anfallen. Man kann allerdings in Beweisschwierigkeiten geraten; aus diesem Grund mag man zufrieden sein, wenn der Verkäufer "freiwillig" (oder wird schon wissen, warum..) die Sache zurücknimmt.
 
ChotHoclate schrieb:
Wenn in der ebay Auktion nichts zur rückgabe festgehalten wurde und die Rückgabe nur aus Kulanz erfolgt musst selbstverständlich du die Kosten tragen.

Das hat mit Kulanz nichts zu tun, der Käufer hat nicht erhalten was er bestellt hat. Nämlich ein einwandfrei funktionierendes Produkt.

Ich würde bei den Versandkosten in Vorleistung gehen, und diese anschließend zurückfordern. Am besten erst nachdem der eigentliche Kaufpreis erstattet wurde. Nicht dass sonst der Verkäufer aus Trotz plötzlich ganz blockiert..
 
Du wirst die Versandkosten definitiv nicht wieder sehen, da ein Streitwert von circa 6,90€ den Aufwand nicht wert sind. Entweder werden sie auf Kulanz zurückerstattet oder der Verkäufer reagiert nicht mehr. Verbuche es einfach unter "Lehrgeld" und schließe dieses Konto unter "Schlechte Erfahrungen" ab.
 
Das gilt doch für beide Seiten; ob es dem Verkäufer den Aufwand auch nicht wert ist? Das ist wahrscheinlich eher eine Typfrage. Es mag in Ordnung sein, schon aus Prinzip die Sache nicht weiterzuverfolgen; das Gegenteil finde ich aber mindestens genauso nachvollziehbar.
 
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