Miguellito
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Oh, das ist etwas komplizierter. Stell es dir in etwa so vor, als hätte ich den PC zwangsvollstreckt und müsste dem Gericht einen Geldwert nennen. Wenn ich in den Unterlagen nun "300 Euro über ebay" angebe, dann ist das arg unseriös und für niemanden nachvollziehbar, ob der PC nicht auch 30.000 Euro wert gewesen wäre. Schriftliche Angebote von gewerblichen Ankäufern sind für die Akten einfach ein glaubhafterer Beleg für den ungefähren Wert. Wenn ich von drei verschiedenen Firmen Kaufangebote um und bei 200 Euro erhalte und ich dann den PC für "300 Euro über ebay" verkaufe, können alle beteiligten nachvollziehen, dass ich im Interesse des Klienten gehandelt habe und nicht etwa einen 30.000-Euro-PC zum Freundschaftspreis von 300 Euro an meinen Schwager verkauft habe. Du verstehst?
Ich danke dir für die Einschätzung.
Ich danke dir für die Einschätzung.