Widerruf Handyvertrag, Schadensersatz für beschädigte Hardware

Einfallslos2023

Lieutenant
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März 2023
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Hallo Ihr Lieben,
kurze Frage für eine Bekannte, Sachverhalt wie mir geschildert da hier angemeldet:
Kundin bestellt bei einem Mobilfunkdiscounter einen tarif mit Endgerät. Endgeräte alleine werden dort nicht angeboten, daher auch keine Preise für Endgerät alleine publik/bekannt/veröffentlicht.
Kundin ist mit dem Netz unzufrieden oder findet ein günstigeres Angebot und widerruft den Vertragsabschluß frisgerecht.
Dappisch wie sie nun einmal ist hat das zugehörige Endgerät nach einem Sturz die Spiderapp, schadensersatzpflichtig, keine Frage.
Der Punkt wäre dass der Anbieter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von ihm gültigen Preis für die Hardware in Rechnung stellen will, der war aber nie bekannt und entpuppt sich als VGP weit oben im teuersten Bereich PVG beginnt bei 230 Euro rum, in Rechnung gestellt würden aber 360, Apothekenpreis.
Zudem bestünde doch eine Schadenminimierungspflicht, sprich Einkaufspreis für die Wiederbeschaffunf, Großhändler/Provider hat ja bei den Mengen an EInkäufen viel bessere Konditionen imo?
 
Wie du es sagst: Geschuldet wird Schadensersatz. Die Geschädigte ist so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Ich denke, es ist leicht zu erkennen, dass die Geschädigter besser steht, wenn sie nun einfach den Kaufpreis bezahlt bekommt, noch dazu teurer als es am Markt kostet. Vielmehr dürfte man wohl ihren eigenen Einkaufspreis ansetzen, der noch mal niedriger liegt. Und dass das Gerät mit der Spiderapp vielleicht auch noch was wert ist, noch gar nicht betrachtet.
 
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@cbkk
äh, Kundin und Geschädigte sind hier nicht die gleiche Person.

Es ist Anbieter gegen Kundin, die das Handy aus dem widerrufenen Vertrag kaputt gemacht hat. Nun will der Anbieter einen Mondpreis.
 
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Ja, der Anbieter ist die Geschädigte, so habe ich das auch verstanden. Aus dem Zusammenhang müsste das eigentlich klar sein, sonst ergibt meine Antwort doch keinen Sinn, dächte ich? 😅 Es ist aber gut, dass du das klarstellst, offensichtlich war meine Antwort ja missverständlich.
 
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Jopp, Anbieter ist der Geschädigte mit dem Mondpreis.
Also allenfalls PVG, das ist ja schon über dem EK.
 
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cartridge_case schrieb:
Dafür gibt es andere, bessere Foren.
Ehrlich gesagt, nicht so richtig. Überall mischen sich Laien und Profis, und in manchem (vermeintlich) "besseren" Forum kommt es vor, dass Laien sich wie Profis aufführen und diese dann vertreiben :D … und für die Ratsuchenden nicht immer zu durchschauen.
 
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Ja, das stimmt, hier schwankt es auch, wer die Oberhand behält.

Davon abgesehen, nur weil du keine Lösung liefern kannst, gilt das nicht für alle? Hier im Forum sind auch regelmäßig mehrere bekennende Juristen unterwegs. Natürlich kann man als Ratsuchender nie sichergehen, ob der Rat gerade von jemandem kommt, der weiß, wovon er redet, oder nicht – aber das ist in anderen Foren jedenfalls nicht besser^^ Und gilt auch für die anderen Themen hier. Wenn ich irgendeinen technischen Rat suche und dann selber rumfrickel, geht halt vielleicht was kaputt.

Ist im Grunde nichts anderes, wenn hier jemand sagt, "zahl nur angemessenen Schadensersatz", und dann wird er doch noch erfolgreich verklagt. Aber erst mal ist dieses "zahl bloß nicht zu viel" doch relativ leicht umzusetzen, im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, wo man tatsächlich erst mal selber klagen müsste.
 
Rein von der Logik ist die Kundin dem Vertragspartner ausgeliefert.
Ist ein Händler verpflichtet ohne Gewinn (quasi Einkaufpreis) das Handy zu verrechnen?
Ich denke nein- ist ja Gewerbe und wird daraus auch Steuern abführen. Oder?
Der wird sich in seine Vertrag/Hardware Kalkulation nicht reinschauen lassen.

Der Move könnte höchstens sein, genau gleiches Gerät kaufen und einsenden.
Aber SN....
Und muss der sich darauf einlassen? Eigentlich interessant (wobei ich glaube das es ungut für euch endet)
Die Frage, warum die Dame noch mit Handy rumrennt obwohl sie es zurückgeben will braucht man wohl nicht zu stellen?
 
Basis ist immer der UVP und kein Straßenpreis bei Vertragsabschluss. Woher soll die Metrik beim Straßenpreis kommen? Geht auch ein Anbieter aus China, der das extrem günstig anbietet? Muss der billigste Anbieter genommen werden? Inkl. P&P?

Schadenminimierungspflicht ist zwar ein Argument, aber selbst die großen Firmen kaufen meist die Handys zum UVP ein -> Einkaufspreis entspricht 360 Euro.
Zwar bekommen die Firmen Rabatte, aber dadurch verringert sich nicht der faktische Einkaufspreis. Ich (MA einer Firma) bezahle bei einem Hersteller IMMER den vollen Betrag und leite diesen an meine Kunden weiter (1:1). Am Ende des Jahres stelle ich dem Hersteller eine Provisionsrechnung und erhalte somit meine Marge.

Zudem wirst du nicht der erste sein, dass das hinterfragt. Die Firmen wissen ganz genau, was sie tuen :cool_alt:

Kleiner "Fun"-Fact:
Meine Handyrechnung (Flatrate) in der Firma kostet knapp 300 Euro pro Monat. Ich bekomme aber einen 90%igen Rabatt und die Firma muss somit nur 25 Euro bezahlen. Ich möchte nicht den Hintergrund wissen ;)
 
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Haftpflichtversicherung melden. Die setzt sich im besten Fall mit dem Händler auseinander und zahlt dann nur den Brutto EK des Gerätes und keine Mondpreise.
 
Ich muss mich korrigieren. Der Begriff Schadensersatz hat mich auf die falsche Fährte geführt; richtig heißt es Wertersatz, und der mag höher liegen als der Brutto-Einkaufspreis (auch wenn ich das nach wie vor für vertretbar halte). Bessere Chancen hat man wohl damit, so viel zu zahlen, wie die Sache bei Vertragsschluss objektiv wert war. Aber Mondpreise sind in jedem Fall Quatsch.
 
Mighty schrieb:
Haftpflichtversicherung melden. Die setzt sich im besten Fall mit dem Händler auseinander und zahlt dann nur den Brutto EK des Gerätes und keine Mondpreise.
Genau "Hallo, ich habe mein Handy kaputt gemacht, wollte es dann zurückschicken und der Händler will jetzt Geld von mir, bezahlt das mal".

Da macht die haftpflichtversicherung exakt gar nichts ausser dir ne Ablehnung zu schreiben.
 
Mighty schrieb:
Haftpflichtversicherung melden. Die setzt sich im besten Fall mit dem Händler auseinander und zahlt dann nur den Brutto EK des Gerätes und keine Mondpreise.
Robert-Chase schrieb:
Genau "Hallo, ich habe mein Handy kaputt gemacht, wollte es dann zurückschicken und der Händler will jetzt Geld von mir, bezahlt das mal".

Da macht die haftpflichtversicherung exakt gar nichts ausser dir ne Ablehnung zu schreiben.
naja, Gratwanderung, war es vor oder nach dem Widerruf kaputt, quasi unklärbar
aber gut, ich habe nun empfohlen anzufragen ob und zu welchem Kurs das GErät mit Spiderapp angerechnet werden würde, wenn das für die ein Totalschaden wäre kann man es auch behalten, sonst müsste man schauen
und dann würde ich den PVG deustcher Händler plus Porto anweisen
gemäß...beide Parteien müssen beweisen dass ein höherer/geringerer Schaden entstanden ist müsste ein provider dann ja einen Beleg anführen dass er für xx mehr eingekauft hat, ansonsten sollte das so passen imo
 
Wenn das Gerät auf dem freien Markt "günstiger" zu bekommen ist, würde ich das gleiche Gerät bestellen und dem Anbieter übergeben. Zack Schaden ersetzt.

Cu
redjack
 
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Im Prinzip könnte man damit durchaus argumentieren, dass nicht Wertersatz, sondern nur Schadensersatz zu zahlen ist. Aber vernünftig wäre hier schon, wenigstens das zu bezahlen, was es objektiv wert war (oder eben wirklich den Minderwert, wenn es sich noch wiederaufbereiten und verkaufen lässt). Ein bisschen mehr rauszukitzeln steht natürlich immer jedem frei^^
 
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