Widerruf Handyvertrag, Schadensersatz für beschädigte Hardware

ich bin froh nicht in der Situation zu stecken
laut den mir dann mal benannten AGBs geht es wortwörtlich wohl um den Kaufpreis, nicht Wertersatz, nicht Schadensersatz sondern Kaufpreis
also ein Euro)
ernsthaft, Gerät neu bestellen und einschicken
am Ende ist es damit sogar neuer und unbenutzer als das vom hinfälligen Vertrag, da kann ihr am Ende dann keiner was Böses nachreden wollen imo
 
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Ja, wie gesagt, das mit dem Kaufpreis ist Quatsch; dass die nicht Wertersatz oder Schadensersatz geschrieben haben, ist verstanden, die Begriffe findet man im Gesetz, nicht in ihren AGB.

Man könnte sogar darüber diskutieren, ob der tatsächliche Kaufpreis geschuldet ist, aber hier noch mehr unnötig, da es gar keinen Kaufpreis gab.
 
Robert-Chase schrieb:
Genau "Hallo, ich habe mein Handy kaputt gemacht, wollte es dann zurückschicken und der Händler will jetzt Geld von mir, bezahlt das mal".

Da macht die haftpflichtversicherung exakt gar nichts ausser dir ne Ablehnung zu schreiben.
Dafür muss ja erstmal festegestellt werden wem das Handy überhaupt gehört. Der Händler will Geld, dann ist es ja wohl sein Handy. Warum sollte er sonst Geld fordern.

Wo liegt das Problem, fragen kostet grundsätzlich erstmal nichts. Im besten Fall sagen sie ja, zahlen wir. Wenn Du nicht fragst zahlst Du immer selber.
 
Ja, mach ruhig.

Und das nächste mal finanzierst nen Fernseher und wenn du den kaputt machst sagst "War ja gar nicht meiner, gehört dem Verkäufer/der Bank bis zur vollständigen Tilgung".

Auch da kann ich dir so ne "grobe Tendenz" geben wie deine Erfolgschancen sind den Schaden bezahlt zu bekommen ;).
 
Einfallslos2023 schrieb:
ich bin froh nicht in der Situation zu stecken
laut den mir dann mal benannten AGBs geht es wortwörtlich wohl um den Kaufpreis, nicht Wertersatz, nicht Schadensersatz sondern Kaufpreis
also ein Euro)
ernsthaft, Gerät neu bestellen und einschicken
am Ende ist es damit sogar neuer und unbenutzer als das vom hinfälligen Vertrag, da kann ihr am Ende dann keiner was Böses nachreden wollen imo
Oder den Vertrag nicht widerrufen, einfach bezahlen und gut ist. Häufig sind Geräte ja subventioniert, eventuell sind die Grundgebühren über 2 Jahre günstiger, als das Handy so am Markt zu kaufen.
 
Leranis schrieb:
Basis ist immer der UVP und kein Straßenpreis bei Vertragsabschluss. Woher soll die Metrik beim Straßenpreis kommen? Geht auch ein Anbieter aus China, der das extrem günstig anbietet? Muss der billigste Anbieter genommen werden? Inkl. P&P?

Schadenminimierungspflicht ist zwar ein Argument, aber selbst die großen Firmen kaufen meist die Handys zum UVP ein -> Einkaufspreis entspricht 360 Euro.
Zwar bekommen die Firmen Rabatte, aber dadurch verringert sich nicht der faktische Einkaufspreis. Ich (MA einer Firma) bezahle bei einem Hersteller IMMER den vollen Betrag und leite diesen an meine Kunden weiter (1:1). Am Ende des Jahres stelle ich dem Hersteller eine Provisionsrechnung und erhalte somit meine Marge.

Zudem wirst du nicht der erste sein, dass das hinterfragt. Die Firmen wissen ganz genau, was sie tuen :cool_alt:

Kleiner "Fun"-Fact:
Meine Handyrechnung (Flatrate) in der Firma kostet knapp 300 Euro pro Monat. Ich bekomme aber einen 90%igen Rabatt und die Firma muss somit nur 25 Euro bezahlen. Ich möchte nicht den Hintergrund wissen ;)
Unsinn. Wenn der Händler das Handy zur UVP einkaufen würde und dann niedriger (siehe Straßenpreis) verkauft, würde er doch beständig Verlust machen, weil die allermeisten Waren weniger als die UVP kosten.

Dazu kommt, dass ein Händler im Einkauf keine Mehrwertsteuer bezahlt (also, in Summe) und diese gleichfalls bei einem Widerruf rückabgewickelt wird, also nicht anfällt (da ja auch der Kaufbetrag zurückerstattet wird).

Es ist zwar richtig, dass es bei so einem Fall und Wertersatz und nicht um Schadensersatz handelt. Jedoch kann der Händler freilich nicht den Wert des Gerätes willkürlich festlegen (und der Kaufpreis war ja 1 Euro...), und auf keinen Fall einen der über dem Marktwert liegt.

Dem deutschen Recht ist es systemisch fremd, dass man bei jeglicher Leistung, die "Ersatz" genannt wird, mehr bekommt als man tatsächlich an Aufwendungen haben kann.
Daher sollte man auf jeden Fall allenfalls den derzeitigen Straßenpreis geteilt durch 119 mal 100 bezahlen (bei 230 Euro Straßenpreis also 193,28 Euro Rückzahlung), also Netto. Selbst damit ist der Händler noch gut bedient, weil er ein neues Gerät sicherlich auch günstiger beziehen kann.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
ernsthaft, Gerät neu bestellen und einschicken
Wird aber vermutlich wegen der IMEI dann Probleme geben.
Wenn du ein re-import/grauimport Geräte kaufst, ist es ggf. nicht mal gleichwertig.

Ist denn der Tarif bereits widerrufen bzw. ist der Widerruf durch?
Weil dann würde ich einfach die Einzugsermächtigung entziehen und eine angemessene Summe + X bezahlen.
Dann mal abwarten was passiert.

Ist es denn ein Gerät eines renommierten Herstellers, der einen offiziellen Vertriebskanal in D hat, so dass man über jeden Zweifel erhabene Vergleichspreise ermitteln kann?
 
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