Widerruf möglich, wenn DHL Paket verschlampt?

zaphod88

Cadet 3rd Year
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Hallo zusammen,

Folgendes Problem: Ich habe mir von einem gewerblichen Onlinehändler ein Notebook gekauft, das am Samstag an einen Nachbarn übergeben wurde. Ich habe keinen Zettel im Briefkasten gehabt, nur die Sendungsverfolgung - dort stand der Name des Nachbarn. Diesen allerdings gibt es hier in der Nachbarschaft nicht bzw. geben die Leute dieses Namens an, keine Pakete angenommen zu haben. Die DHL und der Händler zeigen sich bislang wenig kooperativ.

Ich brauche das Ding ziemlich dringend zwecks Studium und bin sonst nicht arbeitsfähig, kann mir aber nicht ohne weiteres ein zweites bestellen. Ich habe das ganze mit Paypal bezahlt (Zahlung nach 14 Tagen, die noch nicht um sind) und spiele nun mit dem Gedanken, die Bestellung zu widerrufen und bei einem anderen Laden neu zu bestellen. Letztlich müssen der Versender und der Paketdienst ja eh alles ohne mich klären. Ist das also möglich, obwohl das Paket noch gar nicht bei mir ist?
 
Bei uns gibt es gar keine Karten mehr, das läuft dann alles über Email von DHL. Aber keine Ahnung wie das Leute ohne Email machen.

Anstatt der Karte bekommt man nur eine Email "Ihr Paket ist beim Nachbaren"
 
cartridge_case schrieb:
Du reklamierst normal beim Händler und wünscht schnellstmögliche Lieferung deiner bestellten und bezahlten Ware.

Ich fürchte bloß, dass ich dann wochenlang warten muss, weil der Nachforschungsauftrag so lang dauert... Frist setzen?
 
Wenn du widerrufen möchtest, ist das jedenfalls auch ohne Paketerhalt möglich.
 
Okay, danke. Dann kann ich das immer noch tun, falls sich der Händler querstellt und nicht nochmal versenden will oder so...
 
das genau der Händler nicht noch einmal versendet kann dir dennoch passieren. Das der erstmal wartet was mit dem ersten Paket passiert ist.
 
zaphod88 schrieb:
Dann kann ich das immer noch tun, falls sich der Händler querstellt und nicht nochmal versenden will oder so...
Wenn du widerrufst wird der Händler mit Sicherheit nicht noch mal versenden, außer du bestellst neu. Widerruf sagt doch bereits alles aus, du widerrufst den gesamten Kaufvertrag. Allerdings wirst du nachweisen müssen, dass du das Paket nicht hast, wenn du widerrufst und der Paketzusteller mitteilt, dass er ausgeliefert hat. Den natürlich musst du beim Widerruf dem Händler die Ware zurück geben. Und wenn dieser in die Paketverfolgung schaut, hat er seinen Teil erfüllt und erwartet bei Widerruf, dass er die Ware von dir wieder erhält. OB es im konkreten Fall dann reicht auf den Paketlieferdienst zu verweisen und zu behaupten, man habe es nicht, kann ich dir allerdings nicht sagen.
 
Das Paket muss an den TE abgeliefert worden sein. Nicht an irgendwen, irgendetwas oder irgendwohin. Und das ist wohl auch laut Sendungsverfolgung nicht geschehen.

Gleichwohl würde ich einfach auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen - also Übereignung der Ware. Mit (knapper) Frist, immerhin kennt der Händler den Sachverhalt bereits.
 
Wie @Idon richtig sagt, muss das Paket an ihn zugestellt werden. Außer es gibt eine Abstellgenehmigung oder eine Umleitung und den Nachbarn. Wenn beides nicht der Fall ist, muss es an einer Paketannahmestelle abgegeben werden und ein Zettel hinterlassen werden. Oder es wird am darauf folgenden Tag erneut zugestellt, was auch eine Benachrichtigung des Empfängers voraus setzt.
 
@Idon: Sicher? Wollte das mit direkt an ihn auch posten gestern, aber laut DHL sind direkte Nachbarn auch ohne extra Genehmigung ok.
 
Nur weil es da so steht, heißtes nicht, dass es auch Rechtskräftig ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei einer Verhandlung stand halten würde.
 
@Rou: Darum frage ich ja, wobei ich bisher auch noch nix gelesen habe bei direkter Nachbarschaft, außer natürlich wenn es den nicht gibt angeblich Nachbar ist.
 
Warum sollten Nachbarn nicht rechtskräftig sein? Sie müssen unterschreiben und sind damit klar und nachvollziehbar identifizierbar.
 
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Hat schon jemand den neuen Sticker auf den DHL Paketen gesehen?
Da steht dann darauf: Deliver to neighbour or leave in a safe place are not allowed from shipper please deliver directly to consignee only.
Ich habe das jedenfalls so nicht angegeben, also das stammt dann von DHL selbst.
Wenn es ein Problem gibt dann brauchst du etwas schriftlich, dass der Nachbar das nicht angenommen hat, das schickst du dann an DHL. DHL ist dafür zuständig und nicht der Händler, mit denen musst man sich das also ausmachen.
 
Der Empfänger macht mit DHL nichts aus, der Vertragspartner von DHL ist der Versender.
 
Du musst aber mal beweisen, dass du kein Packet bekommen hast, sonst machen die gar nichts.
Ich mach mir alles mit DHL selbst aus, die kennen mich auch schon so oft wie ich ein Paket nicht bekommen habe.
Letztens wollten sie auch herumreden, ich habe ihnen dann einfach gesagt, ok dann gebe ich es meinem Anwalt weiter. Schon hat es sich erledigt und ich habe das Geld wieder bekommen. Das Geld bekomme ich dann von DHL zurück, sie haben das Paket ja irgendwohin geliefert nur nicht dorthin wo es hin soll.
 
Wenn Du Empfänger bist überweist DHL Dir das Geld aus der Versandversicherung?

Na dann... Mal sehen wie hier die Meinungen sind :evillol:
 
Keine Ahnung woher die es nehmen, mir auch egal, Hauptsache ich bekomme es von irgendwoher.
Ich melde mich beim Versender, der sagt mir er hat es an DHL übergeben. Dann schreibe ich DHL, gebe ihnen sie Sendungsnummer. Die sagen mir dann sie hätten es irgendwo abgegeben. Meist stellt es mir der Bote einfach so vor die Türe. Dann ist es weg. Dann hat es ja DHL verbockt. Also müssen die auch dafür aufkommen. Ich kann ja nichts dafür und auch der Händler kann nichts dafür, dass der Bote es einfach so auf den Gang stehen lässt.
 
Das ist ja auch alles richtig was Du schreibst, aber eigentlich kenne ich den Weg anders und der läuft über den Versender.
Ich war da bisher persönlich selten in der Situation und bisher kannte ich es halt nicht so rum.
 
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