Widerrufsrecht bei beschädigter Ware

Jace

Rear Admiral
Registriert
Feb. 2007
Beiträge
5.497
Normalerweise gilt ja die Frist von 14 Tagen, dass man Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.
Nun ist mein Antec Fusion heute angekommen und der LCD Bildschirm ist aus der Fassung gefallen. War beim Auspacken schon so.
Ich hab nun zweimal beim Support angerufen und widersprüchliche Aussagen bekommen.

Der eine meinte, ich könne ganz normal das Ding zurückgeben und von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Der andere, dass ich erstmal Reklamieren müsste, die würden ausbessern bzw ersetzen und dann könnte ich das neue/repearierte Gerät zurückschicken.

Eigentlich müsste ja ersteres gelten, aber vllt ist das auch nur der Wunschgedanke bei mir.
Mach ich mir umsonst Sorgen?



Ich hab das Ding nicht benutzt. Also nur ausgepackt und angeguckt. Da können sie mir eigentlich keine Beschädigung reindrücken oder?

edit: habs nun mit Erklärung des Schadens und Gebrauch vom Widerrufsrecht zurückgeschickt. Das Geld wurde auch ohne Beanstanden zurückerstattet.
Danke für die Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Müsstest beide Optionen haben.

Wenn du die Ware per Fernabsatzvertrag gekauft hast, kannst den Kauf ohen Begründung mit der Zurücksendung und nem entsprechendem Schreiben innerhalb der 14 Tage nach Warenempfang widerrufen/ vom Vertrag zurücktreten oder eben von der 2 jährigen Gewährleistung Gebrauch machen, sprich Gerät auf deren Kosten reparieren lassen.
 
Gibt es nicht die möglichkeit einfach beides bei der Reklamation zu benennen ?

Bei Mindfactory: Defekt + Beschreibung eintragen und zusätzlich das man vom Wiederrufsrecht gebrauch macht und einige Tage später gibt es die Gutschrift.
Wäre ja ein wenig umständlich erst auf Reklamation zu tauschen um dann vom Rückgaberecht gebrauch zu machen.
 
Naja ich frag morgen mal unsern R-Lehrer, der ist Rechtsanwalt.
Viele Online-Händler schreiben ja in ihren AGB, dass beim Widerruf nach Fernabs.V. und Rücksendung mangelhafter Ware, Forderungen gegenüber dem Käufer aus diesen Mängeln entstehen würden.

Also vll. kann ich dir morgen mehr sagen.

Die Gewährleistung hast auf Jeden unbeschadet (6 Monate nach Erhalt der Ware Beweispflicht der Mangelentstehung beim Verkäufer)
 
Hab bei Javento bestellt. Finde dort auch nichts spezielles in den AGBs.

Also wenn ich einfach nen Brief schreibe in dem der Sachverhalt erklärt ist mit dem kaputten Display und dass ich Gebrauch vom Widerrufsrecht machen will, müsste eigentlich alles paletti sein, da sie mir ja beweisen müssten, dass ich das Display kaputt gemacht habe, oder versteh ich da was falsch?
 
Also ich übertrag das mal hier was der Rechtsanwalt mir heut gesagt hat.

-Du kannst von deinem Widerrufsrecht innerhalb der erwähnten 14 Tage Frist Gebrauch machen (§§ 312b, 312d, 355 BGB)
- Du sollst in dem Schreiben, welches du aufsetzt und mit der entsprechenden Ware versendest nicht auf die entstandenen Mängel hinweisen (!) oder sonstige Begründung hineinschreiben, da man dir daraus nen Gewährleistungsstrick drehen kann. (Und vom Gewährleistungsrecht willst ja nich Gebrauch machen, gelle.)
- Einfach schreiben, dass du von deinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch machst und vom Vertrag zurücktrittst.
- Sollte der Verkäufer dich für die Mängel verantwortlich machen wollen regelt sich das nach dem Gewährleistungsprinzip (aber ohne Gewährleistungsabfertigung - also Ergebnis ist ja dann Rücktritt vom V.) also er hat bei diesem Gebrauchsgüterkauf (§ 475 BGB)die Beweispflicht innerhalb der erwähnten 6 Monate. (§ 476 BGB)

Kann ers dir nicht nachweisen, (du hasts ja auch nicht verursacht) dann ist alles Paletti - Fall erfolgreich abgeschlossen - keine Forderungen mehr gegen dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ObServer88: Ist zwar rein rechtlich korrekt, was Du schreibst. Allerdings gibt es aus genau diesem Grund (also weil Leute das so machen wie Du schreibst) immer wieder Beschwerden von Käufern, die "gebrauchte" Ware von Online-Händlern bekommen...

In meinen Augen besser: Die Beschädigungen umgehend unter Zeuge per Foto dokumentieren und die Sendung innerhalb kürzester Zeit nach Erhalt als DOA (Dead on Arrival) beim Versender melden. Hat man mit einem seriösen Versender zu tun, gibt es in solchen Fällen einen Vorabtausch, der Versender schickt die Ware also gleich nochmals raus und Du schickst parallel die defekte Ware wieder zurück. Sollte natürlich alles kostenfrei für Dich sein.
 
DOA (Dead on Arrival)

Klingt ja sehr nach etabliertem deutschen Recht.

Was willst du dokumentieren? Dass es defekt ist? Wird ja offensichtlich sein. Wie schon richtig gesagt wurde, liegt die Beweispflicht eh beim Händler.

Vorabtausch als solches ist unseriös, da der Händler haftet und nicht der Hersteller. Wenn du ein Ersatzgerät bekommst, ist das eine Ersatzlieferung und damit meist endgültig.
Leider ist es meist so, dass die Händler sich auf Bearbeitungszeiten des Herstellers oder Großhändler berufen und den Tausch/Reparatur verzögern. Die meisten Formulierungen wie "Vorabtausch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" sind meist nichtig. Wenn sich die Reparatur oder der Austausch verzögern, ist allein der Händler zur Verantwortung zu ziehen.

Allerdings gibt es aus genau diesem Grund (also weil Leute das so machen wie Du schreibst) immer wieder Beschwerden von Käufern, die "gebrauchte" Ware von Online-Händlern bekommen...

Wo ist da die Kausalität? Welche Rolle spielt das? Wie der Händler mit defekter Ware umgeht kann hier auch nicht interessieren. Die Ware ist ja eh Defekt und kann nicht weiter Verkauft werden. Dass Händler auch schon einmal ausgepackte Ware verschicken finde ich auch nachvollziehbar und nicht verwerflich. Kann im Blödmarkt im übrigen genauso passieren. Das Widerrufsrecht bedeutet eine massive Schlechterstellung der Händler und ist mit enormen Aufwand verbunden. Andererseits beschweren sich dann Käufer, wenn man ihnen bei einem Widerruf die Wertminderung in Rechnung stellt.


Also, wenn du die Sache schnell abschließen willst, widerrufe. Wenn du ein neues Gehäuse willst, verlang einfach die Lieferung einer mangelfreien Sache. Das könnte aber etwas dauern, je nach Händler. Wenn die das nicht gebacken bekommen, kannst du immer noch wegen Nichterfüllung zurücktreten.

Ich weiß nicht, ob die Frist zum Widerrufen in der Zeit der Nachbesserung normal weiterläuft.

Ein Austausch bei einem offensichtlichem Defekt kann relativ schnell gehen. Er kann aber auch länger dauern, da Händler ungern auf ihr eigenes Lager zurückgreifen und erst warten, bis sie von ihrem Großhändler oder Hersteller Ersatz erhalten. Darauf müsste man sich nicht einlassen, kann es aber auch nicht nachweisen. Es gibt auch keine festen Fristen, die der Händler einhalten muss.

Mit einem Widerruf kannst du dich also vor allem davor schützen, dass es durch den Händler zu Verzögerungen kommt, wenn er es nicht aus seinem eigenem Bestand ersetzen will. Ein Widerruf und die Bestellung bei einem anderen Händler sind eventuell schneller, aber auch teurer, da du erneut Versandkosten zahlen musst, und andererseits dauert es auch etwas, bist du dein Geld zurück erhälst. Ein Widerruf und gleichzeitig eine neue Bestellung beim gleichen Händler können eventuell zu Komplikationen führen, obwohl es eigentlich möglich sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

ich hätte auch noch kurz ne Frage.

Ich hab im Internet für 99 € einen GPS-Empfänger gekauft. Nun hat sich innerhalb einer Woche die vordere Beschichtung gelöst, auf die diverse Funktionen abgedruckt sind. (LED-Funktionen, Hersteller, Modellnummer, ...)
Die Funktionen sind zwar noch lesbar, da nicht direkt in der Mitte der Beschichtung sind und sich bisher "nur" die Mitte gelöst hat.

Was soll ich in diesem Fall nun machen?
Die Beschichtung löste sich erst, als ich ihn benutzt habe. Dennoch liegt hier ein Materialfehler vor.
Ist in diesem Fall ein Widerruf möglich?
 
Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von Gewährleistungsansprüchen.

D.h. Du kannst den Widerruf erklären, auch wenn der Vertragsgegenstand Mängel aufweist.
 
Zurück
Oben