Widerrufsrecht bei installierten Spielen

chipia

Cadet 1st Year
Registriert
Nov. 2021
Beiträge
9
Hallo,
vor kurzem ist mein neuer Gaming Laptop angekommen. Jetzt habe ich ja 14 Tage Zeit zum Testen und kann meinen Kauf widerrufen falls der Laptop nicht passt.

Nun ist meine Frage: Was fällt genau unter "Testen"? Darf ich nach belieben Spiele und andere Programme installieren und prüfen wie diese Laufen, oder geht das schon zu weit? Ich habe mal gelesen, dass Testen nur in dem Ausmaß möglich ist, wie man es zB bei Media Markt machen kann. Ist das korrekt? Dann würde das Widerrufsrecht mit dem Installieren von Spielen u.ä. ja erlöschen, oder?
 
Das Widerrufsrecht ist jedenfalls nicht dazu gedacht, dass Gerät als Benchtable zu nutzen...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SadCapriSonne, X-Worf, Gnah und 5 andere
chipia schrieb:
Darf ich nach belieben Spiele und andere Programme installieren und prüfen wie diese Laufen, oder geht das schon zu weit? Ich habe mal gelesen, dass Testen nur in dem Ausmaß möglich ist, wie man es zB bei Media Markt machen kann. Ist das korrekt?
Google ist Dein Freund...
 
Also, grundsätzlich besteht im Allgemeinen nur das Recht darauf das Gerät so zu testen, wie es auch im Laden möglich gewesen wäre. Für Abnutzung darüber hinaus muss dem Händler dann ggf. Schadensersatz für die übermässige Abnutzung und den Wertverlust geleistet werden. Es können aber natürlich (günstigere) abweichende Regelungen in den AGB geregelt werden.

z.B. eine Quelle dazu
https://www.ifhkoeln.de/wp-content/uploads/2020/07/ECC-Rechtstipp-Nr-136-Oktober_2016.pdf

ABER bei einem Notebook hast du in dem Sinne ja keine wirkliche Abnutzung in diesem Zeitraum und prüfen kann das ja auch keiner. Auch wird das der 0815 Händler nicht weiter prüfen oder interessieren. Die werden dann das Gerät reinigen und zurücksetzen mit einem Image und fertig.

Man sollte allerding schon so fair sein und das Ding nicht wochenlang im Rucksack mit rumschleppen und nutzen, nur um es dann doch zurückzugeben, auch wenn man es rechtlich darf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: coasterblog
cvzone schrieb:
Man sollte allerding schon so fair sein und das Ding nicht wochenlang im Rucksack mit rumschleppen und nutzen, nur um es dann doch zurückzugeben, auch wenn man es rechtlich darf.

Kann man drüber streiten, ob man es darf. Auf jeden Fall kann einem die Nutzung in Rechnung gestellt werden durch eine verminderte Rückzahlung des Kaufpreises.

Und sonst. Jeder Hersteller hat ein Recovery System. Einfach das Notebook damit in der Auslieferungszustand zurück setzen.
 
BlubbsDE schrieb:
Kann man drüber streiten, ob man es darf.
Dürfen im rechtlichen Sinne sicher, das sieht das BGB in jedem Fall vor. Aber man muss dann ggf. mit Schadenersatz leben können, wie ich ja auch schon schrieb.
 
chipia schrieb:
Darf ich nach belieben Spiele und andere Programme installieren und prüfen wie diese Laufen, oder geht das schon zu weit?
Würde ich genauso machen. Ist ja schließlich der Sinn eines Gaming-Notebooks
 
Hier wird doch ständig dadrüber gestritten und dann wirds ein seitenlanger Thread,
mit vielen Verlinkungen zu BGB Urteilen, .. trallal.
chipia schrieb:
Ich habe mal gelesen, dass Testen nur in dem Ausmaß möglich ist, wie man es zB bei Media Markt machen kann. Ist das korrekt?
Das ist eigtl. soweit korrekt, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre,
aber je nachdem hast du noch Vorteile demgegenüber, nämlich wenn du Hardware verbaust.
Kannst du ja im Geschäft nicht machen.
Wenn du jetzt also 13 Tage zockst auf dem Gerät und es hätte eine Betriebsstunden-Anzeige
und das Teil kommt dort zurück mit 180 Stunden in Betrieb, können sie dir was abziehen wollen.
 
Zumindest mal nicht 13 Tage lang, wo man schon am zweiten Tag weiß, man behält es nicht.
 
Nennt mich einen Draufgänger aber für mich ist es vollkommen normal, wenn ich mir einen Laptop kaufe, ich also explizit meinen Anwendungsfall teste. Z.b. bei Firmenreisen o.ä. im Hotel WoW oder wuat ever zu spielen, ich somit das Spiel installiere, starte und einen Eignungstest über mein Bedarfsfall zu absolvieren.
Oder eben große Excel-Datei/Bildbearbeitung und co.
 
Ganz ehrlich? Was interessiert welche Software du zum Testen auf das Gerät aufspielst oder ob du da irgendwelche Testprogramme ausführst? Es mag hier im Forum Menschen geben die bei jedem Neukauf erst einmal überprüfen wie viele Minuten das Gerät bereits gelaufen ist, diese spielen aber praktisch bei der Rückabwicklung keine Rolle.

Lange Rede, kurzer Sinn. Teste das Gerät auf Herz und Nieren, aber packe es sorgsam aus, entferne keine Aufkleber oder sonstiges und bewahre alles was mitgeliefert wurde sorgfältig auf. Kosten für den Händler verursachen vor allem "Käufer" die solche Ware wie eine "Drecksau" behandeln. Ich kann jedem nur diese kurze Reportage ans Herz legen, ab Minute 10 wird es richtig interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: calippo und br3adwhale
Ich hatte vor 3 Jahren beim Grafikkarten-Upgrade erst eine 2060 Super geholt zum Testen, ob mein alter Xeon die noch stemmen kann. Hatte geklappt, daraufhin hab ich die zurückgegeben und ne 2070 Super für 100€ mehr geholt.

Und das ganze bei nem Mediamarkt, ohne Probleme.

Hardware pfleglich behandeln, dann klappts auch mit der Rückgabe. Das Laptop lässt sich über die Windows-Einstellungen in den Werkszustand zurückversetzen.
 
xexex schrieb:
Ganz ehrlich? Was interessiert welche Software du zum Testen auf das Gerät aufspielst oder ob du da irgendwelche Testprogramme ausführst? Es mag hier im Forum Menschen geben die bei jedem Neukauf erst einmal überprüfen wie viele Minuten das Gerät bereits gelaufen ist, diese spielen aber praktisch bei der Rückabwicklung keine Rolle.
Und trotzdem muss man die Leute nicht noch dazu animieren. Fakt ist, dass Rückgaberecht ist nicht dazu gedacht, Waren auf Herz und Nieren zu testen.
Wenn ich herausfinden möchte, ob meine Anwendungen ausreichend gut laufen, informiere ich mich vorher über das Leistungsniveau der ausgewählten Komponenten. Punkt. Und entsprechende Einstellung sollte man beim Kauf an den Tag legen.

Aber hey... Gibt bestimmt auch wieder die, die sich zur WM den neuen Flachbildschirm gekauft haben, um ihn nach der WM wieder zurückzuschicken. :)

Klar. Der Händler wird es sicher nicht im Detail überprüfen. Ist ja auch viel zu teuer... Der schaut auf Äußerlichkeiten und ob alles vollständig zurückgeschickt wurde. Dann wird es halt zugeklebt und wieder als Neu verkauft. Und zwei Wochen später jammern dann dieselben Leute, dass sie etwas bekommen haben, was andere auf die gleiche Weise "ausprobiert" haben und dass das ja auch unmöglich wäre, geöffnete Ware als Neuware zu verkaufen :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SadCapriSonne und H3llF15H
xexex schrieb:
viele Minuten das Gerät bereits gelaufen ist, diese spielen aber praktisch bei der Rückabwicklung keine Rolle.
Die können durchaus eine Rolle spielen, bei Amazon eher nicht.
Aber schick mal einen Monitor der einen Betriebsstunden-Zähler hat,
bei vielen sieht man den nur im Service Menue des OSD,
an Alternate zurück, wo der Monitor mehr, sagen wir mal als 20 Stunden hat.
Alternate wird wird das so nicht akzeptieren, da es mehr ist wie im Ladengeschäft möglich.
Ich habe bewusst Alternate als Beispiel, weil ich da mehr wie einen Fall kenne.
 
kachiri schrieb:
er Händler wird es sicher nicht im Detail überprüfen. Ist ja auch viel zu teuer... Der schaut auf Äußerlichkeiten und ob alles vollständig zurückgeschickt wurde. Dann wird es halt zugeklebt und wieder als Neu verkauft.
Auch dir kann ich nur die verlinkte Reportage empfehlen, auch wenn es sicherlich auch solche Händler gibt. Tatsächlich landet vieles davon nach einmaligen Auspacken nur noch als B Ware im Handel, egal ob du was damit gemacht hast oder nicht, die Kosten dafür werden auf die Kunden verteilt. Im schlimmsten Fall landet das Zeug nur noch bei Aufkäufern, weil die Bearbeitung der Retoure schlichtweg an sich zu teuer wäre.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nickel
Ist mir bewusst. Und umso mehr würde ich niemanden dazu animieren, sein Umtauschrecht derart auszureizen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SadCapriSonne, H3llF15H und Nickel
kachiri schrieb:
Fakt ist, dass Rückgaberecht ist nicht dazu gedacht, Waren auf Herz und Nieren zu testen.
Wenn ich da jetzt mal die eigentliche Intention des Rückgaberechts, Waren zu testen wie es im Handel vor Ort möglich wäre, denke ich, dass die Grenze unscharf ist.

Bei Kleidungsstücken wird ein Test umfangreicher möglich sein als bei einer Grafikkarte oder bei einem Wassersprudler.
 
Zurück
Oben