Widerrufsrecht bei Ready4hosting nicht gültig?

Chibi88

Lt. Commander
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1.301
Hallo,

ich hatte vor ungefähr einer Woche bei R4H einen Root Server gemietet, war aber nicht zufrieden und hatte mich schlussendlich für einen anderen Hoster entschieden (all-inkl). Da ich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Onlinekauf habe, habe ich meinen Widerruf bei R4Hosting eingereicht, aber dieser hat mir das mit der Begründung, dass es eine Dienstleitung sei, abgelehnt.

Ist das so rechtens? Ich meine doch ich kann binnen 14 Tagen zurücktreten. Bekomme ich da mein Geld nicht zurück?

Mit freundlichen Grüßen

Chibi
 
3.2 Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
 
Ja es ist richtig das du bei Dienstleistungen auf dein Widerrufsrecht verzichtest sobald du die Dienstleistung in Anspruch nimmst.

Grundsätzlich besteht auch bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers, welches vergleichbar zu demjenigen bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist.

Jedoch findet sich für Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen nach geltendem Recht folgende Ausnahmeregelung in § 312d Abs. 3 BGB:

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Vertrag von Seite des Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Voraussetzung für das vorzeitige Erlöschen ist, dass der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vorlag.

Entscheidend ist damit, dass der Verbraucher bereits vorab der Ausführung zugestimmt hat, also in die Ausführung eingewilligt hat. Eine nachträgliche Zustimmung des Verbrauchers, mithin eine Genehmigung der bereits begonnenen Ausführung, reicht dagegen nicht aus.
 
Aktuell dazu :

Das zweiwöchige Widerrufsrecht gilt nicht nur für Produkte, die im Internet bestellt worden sind, sondern auch für Dienstleistungen im Netz. Dabei ist egal, ob der Dienst bereits genutzt worden ist oder nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Es komme immer wieder vor, dass Anbieter versuchen, Nutzern weiszumachen, dass das Widerrufsrecht erloschen sei, weil die Kunden sich eingeloggt, einen Aktivierungslink geklickt oder den Dienst bereits genutzt haben. Ist das der Fall, sollte man sich nicht verunsichern lassen.


http://www.focus.de/digital/compute...z-auf-widerrufsrecht-bestehen_aid_832397.html
 
Zuletzt bearbeitet:
TheTrapper schrieb:
Und eine Online Börse ist keine Dienstleistung im eigentlichen Sinne, aber das erstellen eines Servers extra für mich ist eine Dienstleistung.
Von "extra für mich" kann bei einem Produkt von der Stange wie einem Root-Server wohl kaum die Rede sein. Der Aufwand für den Anbieter beschränkt sich darauf, dem Kunden das passende VM-Template zuzuweisen.
 
Ja das ganze ist natürlich sehr schwammig, leider sagt das Gesetzt nicht wirklich eindeutig was eine Dienstleistung als solche auszeichnet.
Es geht aber wohl hauptsächlich darum ob der Verkäufer Dinge extra für mich gemacht hat, bei einem Internet Anschluss ist es zb eindeutig, da muss ein Port geschaltet werden ein Techniker muss eventuell raus fahren, eine Nummer muss für mich registriert werden ect.

Bei einem Game Server kann man darüber diskutieren, das müsste dann aber letztendlich wohl ein Richter klären.
 
Naja, es steht doch eh in ihren AGBs.

3.1 Für Verbraucher-Kunden besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu belehren wir wie folgt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Ready4.Hosting
- Inhaber Andre Stangier -
Im Lichtenbruch 18, D-45527 Hattingen
Tel: +49 02324 2806464
E-Mail: info@ready4.hosting

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wann hast du widerrufen?

Ansonsten kannst du ja auf ihre eigenen AGBs verweisen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nach 4 Tagen widerrufen, habe aber erst nach 8 oder 9 Tagen eine Absage erhalten.
 
Ich würden noch etwas mehr den Punkt betonen, dass die Dienstleistung vollständig erbracht sein muss, damit das Widerrufsrecht erlischt.

Könnt ja mal schauen, inwieweit das hier greift.
 
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