thepate94227
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 431
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Steuererklärung bzgl. Arbeitsmittel-Angabe bei Elster Online.
Kontext: Einkommenssteuererklärung, freiwillig.
Angenommen, ich habe ein am 1.04.2016 einen Laptop für 1000€ gekauft und eine Maus für den Laptop für 10€. Das war fürs Masterstudium und nun will ich den Vorlustvortrag geltend machen.
Die Nutzungsdauer liegt ja bei 3 Jahren. Die Maus gehört zum Laptop. Beide zusammen sind 1010€, sodass ich es nicht an einem Jahr absetzen kann. Beides nutze ich zu mehr als 90% fürs Studium, also will ich 100% geltend machen.
Im Formular bei Elster kann ich dann die Dinge eingeben und den Betrag.
Frage 1: Wie genau gebe ich beide Teile an?
Für die Steuererklärung 2016 hätte ich jetzt gedacht, dass ich die 1000€ fürs Laptop und die 10€ für die Maus eingebe und in der Bezeichnung ND: 3 Jahre eintippe. Und in der Steuererklärung für 2017-2019 erwähne ich beide Teile nicht mehr.
Aber andererseits kann es auch so sein, dass ich in 2016-2018(oder 2019?) die Teilbeträge eintippe.
Also Beispiel:
2016: Laptop 400€, Maus: 4€
2017: Laptop 400€, Maus: 4€
2018: Laptop 200€, Maus: 2€
Kann ich die Anteile willkürlich festlegen oder muss ich mich an eine bestimmte Tabelle halten? Spielt es eine Rolle, wann es genau gekauft wurde? Ob April 2016 oder Dezember 2016?
Frage 2: Wenn ich den Laptop mit 50€ privater Nutzung angeben würde, wie würde ich das dann bei Elster angeben? Indem ich einfach den Betrag um 50% reduziert angebe und das wars? Oder muss ich irgendwo 50% eintippen? Dafür gibt es allerdings kein Eingabefeld.
Frage 3: Man kann bei Elster Online nachträglich die Steuererklärung ändern, solange sie noch nicht bearbeitet wurde. Wenn ich Dezember 2019 sie einschicke und in Januar 2020 sie bearbeite, ändert das etwas?
Frage 4: Was wäre der Unterschied, wenn ich die Steuererklärung für 2017 im Dezember 2020 oder im Januar 2021 einsende? Außer dass es natürlich etwas später bearbeitet wird?
Über Hilfe wäre ich dankbar!
ich habe eine Frage zur Steuererklärung bzgl. Arbeitsmittel-Angabe bei Elster Online.
Kontext: Einkommenssteuererklärung, freiwillig.
Angenommen, ich habe ein am 1.04.2016 einen Laptop für 1000€ gekauft und eine Maus für den Laptop für 10€. Das war fürs Masterstudium und nun will ich den Vorlustvortrag geltend machen.
Die Nutzungsdauer liegt ja bei 3 Jahren. Die Maus gehört zum Laptop. Beide zusammen sind 1010€, sodass ich es nicht an einem Jahr absetzen kann. Beides nutze ich zu mehr als 90% fürs Studium, also will ich 100% geltend machen.
Im Formular bei Elster kann ich dann die Dinge eingeben und den Betrag.
Frage 1: Wie genau gebe ich beide Teile an?
Für die Steuererklärung 2016 hätte ich jetzt gedacht, dass ich die 1000€ fürs Laptop und die 10€ für die Maus eingebe und in der Bezeichnung ND: 3 Jahre eintippe. Und in der Steuererklärung für 2017-2019 erwähne ich beide Teile nicht mehr.
Aber andererseits kann es auch so sein, dass ich in 2016-2018(oder 2019?) die Teilbeträge eintippe.
Also Beispiel:
2016: Laptop 400€, Maus: 4€
2017: Laptop 400€, Maus: 4€
2018: Laptop 200€, Maus: 2€
Kann ich die Anteile willkürlich festlegen oder muss ich mich an eine bestimmte Tabelle halten? Spielt es eine Rolle, wann es genau gekauft wurde? Ob April 2016 oder Dezember 2016?
Frage 2: Wenn ich den Laptop mit 50€ privater Nutzung angeben würde, wie würde ich das dann bei Elster angeben? Indem ich einfach den Betrag um 50% reduziert angebe und das wars? Oder muss ich irgendwo 50% eintippen? Dafür gibt es allerdings kein Eingabefeld.
Frage 3: Man kann bei Elster Online nachträglich die Steuererklärung ändern, solange sie noch nicht bearbeitet wurde. Wenn ich Dezember 2019 sie einschicke und in Januar 2020 sie bearbeite, ändert das etwas?
Frage 4: Was wäre der Unterschied, wenn ich die Steuererklärung für 2017 im Dezember 2020 oder im Januar 2021 einsende? Außer dass es natürlich etwas später bearbeitet wird?
Über Hilfe wäre ich dankbar!