Es wird wohl niemand auf die Idee kommen und es hat auch niemand hier behauptet, dass ein Dokument plötzlich rechtskräftig ist, nur weil es als Einschreiben gesendet wurde. Es geht lediglich um den Erhalt der Kündigung. Diesen wiederum hätte sich der TE in den vergangenen Monaten auch mit einem einfachen Anruf bei der Telekom bestätigen lassen können, was er versäumt hat.pufferueberlauf schrieb:
Der Vergleich mit den beglaubigten Kopien ist denke ich ein anderer Fall, weil die „Manipulation“ hier vom Absender (Kunde) und nicht vom Empfänger (Telekom) ausgehen würde.
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