Wie lange darf die Gutschrift für eine Rücksendung dauern?

elknipso

Commander
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Hallo,

ich habe einen Artikel vor mehreren Wochen an einen Onlinehändler zurückgeschickt, und warte seit dem nun bereits seit 4 Wochen auf meine Gutschrift. Auf mehrere Nachfragen wurde mir lediglich lapidar mitgeteilt, dass der Händler bis zu 8 Wochen für eine Gutschrift benötigt, und das halt so ist. Da könne man nichts daran ändern, oder beschleunigen, und ich solle mich bitte in Geduld üben.

Obwohl ich die Rücksendung einwandfrei beweisen kann, warte ich aktuell immer noch.
Welche maximale Bearbeitungsdauer für eine Rücksendung muss in einem solchen Fall akzeptiert werden, und welche Schritte wären möglich um das Ganze etwas zu beschleunigen?
 
Nun, um diese Frage einigermassen beantworten zu können, müsstest Du schon weitere Details Deines Geschäftes hier publik machen. etwa um was für einen Gegwenstand es handelt und was der Rüscksendegrund war, ob eventuell nur Kulanzgründe eine Rolle gespielt haben oder ein Sachmangel vorlag, etc.pp. !
 
Die Rücksendung war im Rahmen des Widerrufsrechts (welche durch eine Sonderaktion des Händlers auf 4 Wochen verlängert wurde). Hatte vorher extra angerufen und gefragt ob die Rücknahme noch möglich ist, was mit Verweis auf die Händlergarantie "4 Wochen problemlose Rückgabe" eindeutig bejaht wurde.

Hätte ich gewusst, dass das so ein langes Elend mit dem Händler wird hätte ich den Artikel einfach privat weiterverkauft. War ein Elektronikartikel (Dockingstation für eine Nintendo Switch) den ich günstig durch ein Angebot kaufen konnte, hätte ihn problemlos ohne Verlust selbst weiterverkaufen können. Der Artikel war faktisch wie neu, ohne jegliche Gebrauchsspuren etc.
 
Na ja, in diesem Fall dürfte eine Gutschrift nicht so lange dauern, wie Du das schilderts, sondern müsste innerhalb weniger Tage erfolgen. Allerdings kann es natürlich Gründe geben, dass sich eine Gutschrift einmal verzögert, grundsätzlich so lange, wie das in Deinem Fall offensichtlich wird, darf ein Händler eine Gutschrift nicht hinauszögern.

Allerdings hast Du im Grunde schlechte Karten, denn rechtlich etwas gegen diese Verzögerungstaktik unternehmen zu wollen, ist kaum aussichtsreich, weil der Händler ja notfalls auch gefakte Gründe nachschieben könnte, wie beispielsweise, dass die Ware beschädigt oder unvollständig zurückgekommen sei.

Wenn Du den Rechtsweg beschreiten wolltest, würden Dir nur kosten und Ärger entstehen, ohne Aussicht auf Erfolg, denn dadurch würde sich eine Gutschrift noch länger hinausziehen. Außerdem wäre wohl der doch relativ betrachtet geringe Streitwert in diesem Falle ebenfalls der Mühen nicht wert.

Wenn Du aber doch etwas unternehmen willst, dann beantrage einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht gegen den Händler auf Rückerstattung des Kaufpreises; das geht relativ schnell und kostet Dich nicht viel und gegen den Händler kannst Du die Kosten dafür dann auch vollstrecken lassen, wenn der nicht widerspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde erst einmal das Gespräch suchen. Bei mir lag ein ähnlichen Fall vor. Ein Händler der sonst sehr schnell reagierte, hat sehr lange gebraucht. Nachdem ich über DHL nachgeforscht und mich beim Händler gemeldet hatte kam heraus, dass Sie mit den Weihnachtsgeschäft leicht überfordert waren. Ja sollte nicht passieren, aber jeden passiert mal Fehler.
 
falls mit PayPal bezahlt wurde, dann mach einen Konfliktfall auf. Dann wird der Warenwert auf dem Konto des Händlers eingefroren, bis er die Rückzahlung anweist. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann manche Händler reagieren.
 
Danke für eure Einschätzung.

Leider habe ich nicht mit Paypal gezahlt, sonst wäre das kein Problem. Ich werde auf jeden Fall die Woche mal wieder das Gespräch mit dem Händler suchen, auch wenn ich befürchte, dass ich außer einer gelangweilten Stimme am Telefon "das ist normal bei uns da kann ich nichts machen" nichts weiter hören werde.
 
Wie soll ihm die Verbaucherzentrale denn weiterhelfen, sein Geld schnell zu bekommen ?
 
Ja klar .... und das dauert dann .... und dauert ..... und dauert .... und .... und .... und und dann erhält er dann irgendwann über den Verbraucherschutz mal dieselbe Antwort mit einer lauen Entschuldigung vom Händler, die er eh schon hat ! Bis dahin hat der Junge seine Gutschrift selbst von dem lahmsten Händer !
 
Die Frage ist nur, ob die Rechtschutz das auch bezahlt. Und zum Thema Kanonen, du möchtest sicher auch so behandelt werden, richtig? Das bei jeder Gelegenheit dein Gegenüber mit Anwalt etc. kommt?
 
Hägar Horrible schrieb:
Die Frage ist nur, ob die Rechtschutz das auch bezahlt. Und zum Thema Kanonen, du möchtest sicher auch so behandelt werden, richtig? Das bei jeder Gelegenheit dein Gegenüber mit Anwalt etc. kommt?

Ich werde wegen sowas sicher nicht meine Rechtsschutz Versicherung aktivieren, aber ganz ehrlich als Händler im Jahr 2017 einfach zu sagen wir brauchen 8 Wochen für eine Gutschrift ist schon mehr als dreist und eine absolute Bankrotterklärung.
 
Ist von Händler zu Händler verschieden. Mir wären 8 Wochen auch ein wenig lang, aber dreist ist es noch lange nicht. das wäre es, wenn er durch irgendwelches Mimimi oder Ausreden versuchen würde die Gutschrift zu verringern oder so was in der Art. Viele Firmen haben von haus aus zwischen Weihnachten und drei Könige verringerten Betrieb oder ganz zu, und das sind dann schon mal zwei Wochen.
 
Wir reden hier von einem Unternehmen mit uber 3.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,5 Milliarden Euro. Da wären zwei Wochen schon lange, aber 8 Wochen sind wirklich dreist.

Zumal gesetzlich nach meinem Kenntnisstand ganz klar eine Frist von maximal 14 Tagen für die Rückerstattung vorgeschrieben ist.
 
Wenn wir bei Großunternehmen sind: Überrede doch mal Vodafone oder die Telekom so schnell zu handeln, wie du es gerne hättest.

Und woher nimmst du die Frist von 14 Tagen für eine Rückerstattung? Auf welcher gesetlichen Regelung oder Grundlage bewegst du dich hier? Auf die Aussage von Yvonne Bachman aus dem Artikel? Weil sie das so schreibt ohne irgendwelche Gesetze zu zitieren?
 
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