S
Stuntmp02
Gast
Hallo zusammen,
wir haben in der nähe meiner Eigentumswohnung, im Selben Gebäude, eine Bar, die fast täglich auf gesetzliche Nachtruhe pfeift. Ab 22:00 Uhr wird dort kicker gespielt, laut gegrölt, gesoffen und gesungen. Ich habe in letzter Zeit immer wieder die Polizei gerufen, was auch Abhilfe schafft. Ein Lärmprotokoll führe ich natürlich längst, sodass künftig Ordnungsamt und Anzeige eingehen wird.
Für den Moment habe ich aber eine Frage bezüglich der Polizeieinsätze:
Die Bar ist natürlich nicht in jeder Sekunde gleich laut. Wenn ich um 23:30 Uhr die Polizei rufe und um 23:50 Uhr dann die Polizei da ist und es für diesen Moment ruhig ist, können die ja nicht viel machen und werden vermutlich aufschreiben, dass nichts besonders laut gewesen war. Selbst bekomme ich ja keine Infos von der Polizei.
Wie oft darf ich die Polizei rufen, kann ich selbst dann dort belangt werden? Es gibt für jede Ruhestörung Zeugen (meine Nachbarn). Es wird in den nächsten Wochen darauf hinauflaufen, dass ich jeden Abend ab 23:15 Uhr die Polizei rufen möchte (sofern Bedarf existiert), daher die Frage.
Außerdem habe ich mich bisher immer bei der 110 gemeldet. Kann ich auch direkt bei der Polizeidirektion anrufen, oder muss ich das wirklich über die Notrufnummer machen?
Die rechtlichen Schritte sind mir alle bekannt (Hausverwaltung auffordern die Hausordnung durchzusetzen, Anzeige wegen Ruhestörung mit Lärmprotokoll, etc), mir geht es in dieser Anfrage wirklich nur darum, für den Moment durch die Polzei ruhe zu bekommen.
wir haben in der nähe meiner Eigentumswohnung, im Selben Gebäude, eine Bar, die fast täglich auf gesetzliche Nachtruhe pfeift. Ab 22:00 Uhr wird dort kicker gespielt, laut gegrölt, gesoffen und gesungen. Ich habe in letzter Zeit immer wieder die Polizei gerufen, was auch Abhilfe schafft. Ein Lärmprotokoll führe ich natürlich längst, sodass künftig Ordnungsamt und Anzeige eingehen wird.
Für den Moment habe ich aber eine Frage bezüglich der Polizeieinsätze:
Die Bar ist natürlich nicht in jeder Sekunde gleich laut. Wenn ich um 23:30 Uhr die Polizei rufe und um 23:50 Uhr dann die Polizei da ist und es für diesen Moment ruhig ist, können die ja nicht viel machen und werden vermutlich aufschreiben, dass nichts besonders laut gewesen war. Selbst bekomme ich ja keine Infos von der Polizei.
Wie oft darf ich die Polizei rufen, kann ich selbst dann dort belangt werden? Es gibt für jede Ruhestörung Zeugen (meine Nachbarn). Es wird in den nächsten Wochen darauf hinauflaufen, dass ich jeden Abend ab 23:15 Uhr die Polizei rufen möchte (sofern Bedarf existiert), daher die Frage.
Außerdem habe ich mich bisher immer bei der 110 gemeldet. Kann ich auch direkt bei der Polizeidirektion anrufen, oder muss ich das wirklich über die Notrufnummer machen?
Die rechtlichen Schritte sind mir alle bekannt (Hausverwaltung auffordern die Hausordnung durchzusetzen, Anzeige wegen Ruhestörung mit Lärmprotokoll, etc), mir geht es in dieser Anfrage wirklich nur darum, für den Moment durch die Polzei ruhe zu bekommen.
Zuletzt bearbeitet: