Wie unmenschlich es bei uns zu geht. Kleine Geschichte

uincom schrieb:
edit: 8 Mitarbeiter heißt ein Betriebsrat ist zu wählen.

Ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Pflicht ist dies nicht. So manch Unternehmer mag aus Unkenntnis und mancher Arbeitnehmer aus Furcht vor etwaigen unangenehmen Konsequenzen auf dieses ausgezeichnete Mittel verzichten.

Und ja, ein Streik kann nur von einer Gewerkschaft angeordnet werden im Rahmen von Tarifverhandlungen. Alles andere fällt ggf. unter Arbeitsverweigerung und kann arbeitsrechtliche Folgen haben.

Die Frage ist: Was genau gibt es denn nun wirklich für Mißstände und was wurde unternommen, diese aufzuzeigen?
 
Ich sagte ja: geschlossen zum Chef gehen und dann erst mal anhören, was er dazu zu sagen hat.

8 + 35 Mitarbeiter = 43 Arbeiter.

Wenn also 19% aller Mitarbeiter fehlen würden, wäre das erst einmal ein GAU für die Firma. Das sollte dem Chef klar sein und deutlich machen, dass die Arbeitskraft nicht ausgebeutet werden kann wie man sich das nach gut dünken vorstellt.
Viele Leute in den Führungspositionen machen aber eben auch so lange weiter, wie es der Arbeitnehmer mit sich machen lässt.

Und wenn alle krank machen (mit Attest natürlich), kann der Chef zwar mutmaßen, aber durch die Krankmeldungen nichts dagegen machen. Und alle rauswerfen kann er auch nicht, v.a. nicht, wenn diese 8 Leute laut Ausführungen des TE das Rückgrat der Belegschaft darstellt.
 
Naja unmenschlich ist zwar etwas anderes, auch wenn es natürlich für den jeweiligen Beteiligten etwas anders ist, als für einen Außenstehenden.
Allerdings leider nichts ungewöhnliches...Entweder es wird halt im Hause recht ungerecht bezahlt oder es wird halt (ist ein Tarifvertrag z.B. vorhanden) "Outsourcing" betreiben, im einfachsten Fall gibt es ein Tochterunternehmen, für die die Tarifverträge nicht gelten und schon kann man weniger zahlen.
Nicht unüblich und selbst mitgemacht ;) Übrigens lag der Unterschied im Stundenlohn sogar bei fast 80% (Tochterkonzern --> Mutterkonzern).
 
Zuletzt bearbeitet:
§1 I BetrVG. Ab 5 Wahrberechtigten ist ein Betriebsrat zu wählen.
Hauptsache klugscheißen ohne Ahnung zu haben... @Thorle und Twostone


Es gibt auch Vorschriften für Betriebsteile und gemeinsame Betriebe verschiedener Unternehmen. Es gibt auch Regelungen für Versuche diese zu umgehen wie hier vllt der Fall ist.
Die Initiative einen Betriebsrat zu wählen kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen. Auf den Betriebsrat kann man auch nicht verzichten. Es mag Fälle geben in denen noch kein Betriebsrat eingerichtet wurde. So bald eine Gewerkschaft das erfährt, ändert sich das aber sehr schnell ob der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer wollen oder nicht.




Geschlossen zum Chef gehen wird niemals klappen. Geh zu eurer zuständigen Gewerkschaft. Die sorgen dann erst einmal für einen Betriebsrat ohne dass du vom Chef fertig gemacht wirst. Alles weiter ergibt sich dann schon. Ich wiederhole mich gerne: Auf keinen Fall Arbeitskampfmaßnahme ohne gewerkschaftliche Deckung durchführen.
 
obZen schrieb:
... Einer der paar Jahre nacht mir kam, ist zum schichtführer befördert worden, obwol er nichtmal halb so viel weiß wie ich, oder die anderen. Vorallem gab es immer ärger mit dem. Schläft 4 Stunden auf dem Klo, Arbeitet von 10 Stunden nur 4, wenns hoch kommt. Macht er auch nur weil ihn das net juckt, auch wegen der bezahlung. Geht alles spurlos an dem vorbei. Ich finde trotzdem das man sowas nicht macht. Nicht so... Naja und der Abteilungsleiter weiß das, nur schützt er ihm beim Chef. Aber solche fehlentscheidungen sind auch alltag bei uns. :D
...

Der Abt.leiter kann den Schichtleiter schützen wie er will. Wenn ihr mit solch massiven Vorwürfen, die auch bezeugt und dokumentiert wurden, direkt zum Chef geht, dann kann er nicht anders als darauf zu reagieren. Ignoriert er es dann immer noch, dann weisst du ja was los ist und dann empfehle ich, zu den anderen Problemen dazu, dringend den Arbeitsplatz zu wechseln.
 
gh0 schrieb:
Wenn also 19% aller Mitarbeiter fehlen würden, wäre das erst einmal ein GAU für die Firma.

...

Und wenn alle krank machen (mit Attest natürlich), kann der Chef zwar mutmaßen, aber durch die Krankmeldungen nichts dagegen machen. Und alle rauswerfen kann er auch nicht, v.a. nicht, wenn diese 8 Leute laut Ausführungen des TE das Rückgrat der Belegschaft darstellt.

Ohne institutionelle Organisation ist so ein Vorgehen völlig illusorisch. Da hast Du ein paar Typen dabei, denen alles egal ist und die einfach weiterarbeiten. Dann noch ein paar MA mit Familie, die sich nicht trauen usw. Geschlossenheit in Firmen funktioniert ad hoc nicht. Genau deshalb sind Gewerkschaften auch so wichtig.

uincom schrieb:
§1 I BetrVG. Ab 5 Wahrberechtigten ist ein Betriebsrat zu wählen.

...

Geh zu eurer zuständigen Gewerkschaft. Die sorgen dann erst einmal für einen Betriebsrat ohne dass du vom Chef fertig gemacht wirst. Alles weiter ergibt sich dann schon.

Wichtig ist auch, diesen Vorgang bis zuletzt streng vertraulich zu behandeln. Ich habe selbst mal in einer Firma gearbeitet, die dauerhaft gegen Arbeitsrecht verstoßen hat. Als drei MA sich geschlossen an die Gewerkschaft zwecks Gründung eines BR gewendet haben, wurden diese innerhalb kürzester Zeit freigestellt. Im Betrieb hat man sie nie mehr gesehen. Das ist leider der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Hier handelt es sich jedoch lediglich um ungleiche Bezahlung und ein wohl recht unangenehmes Arbeitsklima mit zunehmender Arbeitsbelastung. Zur ungleichen Bezahlung kann ich einfach nur sagen: denk NICHT darüber nach. Wichtig ist nur, ob Du mit Deinem Gehalt leben kannst. Und zum Rest muss man sich ebenso fragen, ob man in den Arbeitsklima und mit der Arbeitsbelastung leben kann. Nicht zielführend ist hingegen, das eigene Gehalt mit dem anderer zu vergleichen und zu bedauern, wie etwas nicht mehr wie früher ist. Immer von sich selbst ausgehen und den Status Quo betrachten. Schließlich bist Du dafür verantwortlich, ob Du ein glückliches Leben hast oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
uincom schrieb:
§1 I BetrVG. Ab 5 Wahrberechtigten ist ein Betriebsrat zu wählen.
Hauptsache klugscheißen ohne Ahnung zu haben... @Thorle und Twostone

Bitte korrekt zitieren.

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
(Quelle: Gesetze-im-internet.de)

Eine Pflicht zur Bestellung eines Betriebsrates kann daraus nicht abgeleitet werden. Hier wäre wohl eher §17 BetrVG ausschlaggebend.

Gewerkschaftlich organisiert scheinen die Jungs nicht zu sein. Falls doch, wissen sie es nicht zu nutzen oder es gibt andere Gründe, warum die Zustände so sind, wie sie sind.

Ein Betriebsrat ist allerdings auch nicht das nonplusultra. Solange sich der Arbeitgeber an gültiges Recht hält, ist es äußerst aufwendig für den Betriebsrat, etwas zu ändern, wenn der Unternehmer nicht zu Verhandlungen bereit ist. Und es sind auch nur Arbeitnehmer, die nach ihrer "Schonfrist" dem Unternehmer wieder "ausgeliefert" sind.
 
Twostone schrieb:
Ein Betriebsrat ist allerdings auch nicht das nonplusultra. Solange sich der Arbeitgeber an gültiges Recht hält, ist es äußerst aufwendig für den Betriebsrat, etwas zu ändern, wenn der Unternehmer nicht zu Verhandlungen bereit ist.

Sicher, ein Allheilmittel ist ein Betriebsrat nicht. Allerdings sind Betriebsvereinbarungen schon ein probates Mittel, um eine gewisse Kontinuität für die Rahmenbedingungen der Arbeit zu schaffen. Und das scheint hier ja das Problem zu sein. Natürlich ist die Gesprächsbereitschaft des AG dann Grundvoraussetzung. Aber die unterliegt in gewissem Maße dann auch dem Verhandlungsgeschick der Gewerkschaftler. Es wäre nicht das erste Mal, dass dies geklappt hätte. ;)
 
Es kommt auch immer sehr auf die Person an, die den Posten besetzt.

Ich habe da leider schlechte Erfahrungen gemacht, meist waren es einfach "Schleimer" die zu den Wahlen, oder am 1.Mai auf "Genosse", "Gewerkschafter" usw. gemacht haben. Die kamen dann zu jedem an den Arbeitsplatz wegen den Wahlen.

Und wenns, dann wirklich drauf ankam, haben die den Schwanz eingezogen.
Oder es waren einfach "Marionetten" der Geschäftsleitung.

Schlimm war auch einer Firma eine Betriebsrätin in Nebentätigkeit, deren Hauptjob die Schichtplanung war, hat man da nicht geschleimt oder hatte ein Problem mit der Frau, tja. dann wars essig.

Es gab schon auch gute, aber die wurden dann meist überstimmt oder konnten nicht viel machen.

Ich war früher auch immer für Betriebsräte und gewerkschaftliche Arbeit. Aber man hat mir nie geholfen und es vielfach einfach nur ein Relikt aus alten Zeiten.

In dem Fall hier, würde ich einfach über einen Wechsel des Jobs nachdenken, bevor es nicht mehr geht.
 
Der Betriebsrat hat ja auch nicht die Aufgabe, die Mitarbeiter zu verwöhnen. Die Hauptaufgabe eines Betriebsrates ist es, den Unternehmer darin zu unterstützen, sich an gültiges Recht zu halten. Daß dabei die ein oder andere Betriebsvereinbarung getroffen werden kann, die auch ein paar Vorteile für den Arbeitnehmer beinhaltet, ist Glückssache, aber keine Verpflichtung.

Auf der anderen Seite besteht ein Betriebsrat eben auch nur aus normalen Menschen, manche davon erhalten nicht einmal eine Einweisung in die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates, und viele denken auch vor allem an die Zeit nach der Amtszeit. Allzu sehr auf Konfrontationskurs mit dem Arbeitgeber zu gehen scheint sicherlich für viele keine gute Idee. Kein Wunder, daß Betriebsräte nur selten ein Arbeitnehmerparadies schaffen. Ist auch nicht ihre Aufgabe.

Gewerkschaften hingegen müssen mit ihren Mitteln haushalten. Für einen Betrieb, der ihnen recht wenig einbringt und auch nicht einmal symbolcharakter haben kann, werden sie auch nur recht wenig tun. Große, öffentlich wirksame Streiks wie bei der Bahn mit viel Medienrummel und großer Mobilmachung sollte man hier nicht erwarten. Da wird sich ein, zwei Mal an den Verhandlungstisch gesetzt und angenommen, was erreicht werden kann. Kleinere, kapitalschwächere Gewerkschaften geben hier noch weit früher auf, verständlicherweise.

Manchmal hilft es eben nur, Mißstände akribisch zu dokumentieren und bei ausreichender Schwere zur Anzeige zu bringen, bzw. die einem zur Verfügung stehenden Mittel zur Abstellung ebendieser auszuschöpfen.
 
Twostone schrieb:
Die Hauptaufgabe eines Betriebsrates ist es, den Unternehmer darin zu unterstützen, sich an gültiges Recht zu halten. Daß dabei die ein oder andere Betriebsvereinbarung getroffen werden kann, die auch ein paar Vorteile für den Arbeitnehmer beinhaltet, ist Glückssache, aber keine Verpflichtung.

Das ist die seltsamste Definition von Betriebsratsaufgaben, die ich je gehört habe. Und die falscheste (hier musste eine Wortsteigerung her - rein für den dramatischen Effekt...). Was Du beschreibst, sind Stabsstellen der Unternehmensleitung. Ein Betriebsrat ist hingegen die Interessensvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Sollten hier Vorteile für den Arbeitnehmer nur durch Glück zustande kommen, hat der Betriebsrat seine Sache einfach nicht gut gemacht.
 
Hi Leute, habt ja noch kräftig geschrieben. Hab die Woche sehr wenig Zeit. Werd aber morgen alles beantworten.

Mal ganz grob. Betriebsrat ist nicht vorhanden... und leider ist es auch so, das der Chef vor einigen Jahren schon gedroht hat uns aufzulösen, sollten wir vorhaben einen zu gründen.

Rechtliche Erfahrungen habe ich leider keine. Das ist der Punkt. Kaum einer bei uns weiß ob alles richtig zu geht oder nicht ;)

Nur die Woche hat wieder jemand den Vogel abgeschoßen. Erzähl ich grad noch schnell: Kollege hat sich am Dienstag geschnitten und wurde genäht. Ist die Woche Krank geschrieben und kommt trotzdem zur Arbeit. Manchmal zweifel ich echt am gesunden Menschenverstand :/ Wenn man schon so doof ist, lässt man sich zumindest keine Krankmeldung aushändigen.
 
und wo ist da das Problem?
Bei uns hampeln auch manchmal welche mit Krücken rum.
Jeder wie er mag.
 
Najaaa, prinzipiell schon. Wenn der AN sich fit fühlt und offenbar auch wieder einsatzfähig ist, kann er schon zur Arbeit kommen. Selbst wenn die Krankschreibung noch für eine längere Zeit ausgestellt worden ist. AAABER: wenn man z.B. in der Beweglichkeit eingeschränkt ist, diese Beweglichkeit aber für die Arbeit essentiell ist, sollte der AN nicht arbeiten.

Beispielsweise ein Arbeitnehmer, der an einer Maschinenstraße arbeitet und eine eingeschränkte Beweglichkeit in den Schultern eine sichere Arbeitsweise nicht gewährleistet. Hier hat erstens der direkte Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht und die Sozialkasse wird bei einem Unfall alles andere als umgänglich sein, WENN (und nur dann) wenn der AN offensichtlich nicht einsatzfähig war und sich deshalb verletzt hat.
 
Twostone schrieb:
Bitte korrekt zitieren.


(Quelle: Gesetze-im-internet.de)

Eine Pflicht zur Bestellung eines Betriebsrates kann daraus nicht abgeleitet werden. Hier wäre wohl eher §17 BetrVG ausschlaggebend.

Gewerkschaftlich organisiert scheinen die Jungs nicht zu sein. Falls doch, wissen sie es nicht zu nutzen oder es gibt andere Gründe, warum die Zustände so sind, wie sie sind.

Ein Betriebsrat ist allerdings auch nicht das nonplusultra. Solange sich der Arbeitgeber an gültiges Recht hält, ist es äußerst aufwendig für den Betriebsrat, etwas zu ändern, wenn der Unternehmer nicht zu Verhandlungen bereit ist. Und es sind auch nur Arbeitnehmer, die nach ihrer "Schonfrist" dem Unternehmer wieder "ausgeliefert" sind.




Bitte korrekt lesen. Ich hab nie von einer Pflicht geschrieben. Lediglich, dass es nicht freiwillig ist oder man drauf verzichten kann. Wie bereits gesagt wäre das der erste Schritt. Danach kann man weiter sehen mit Tarifverträgen etc. Aber so lange gar nichts passiert, wird sich auch nichts ändern.
 
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