Twostone
Commodore
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uincom schrieb:edit: 8 Mitarbeiter heißt ein Betriebsrat ist zu wählen.
Ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Pflicht ist dies nicht. So manch Unternehmer mag aus Unkenntnis und mancher Arbeitnehmer aus Furcht vor etwaigen unangenehmen Konsequenzen auf dieses ausgezeichnete Mittel verzichten.
Und ja, ein Streik kann nur von einer Gewerkschaft angeordnet werden im Rahmen von Tarifverhandlungen. Alles andere fällt ggf. unter Arbeitsverweigerung und kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Die Frage ist: Was genau gibt es denn nun wirklich für Mißstände und was wurde unternommen, diese aufzuzeigen?