Wieviele Reparaturversuche

honkitonk

Lt. Commander
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Juli 2004
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1.733
Hallo alle zusammen,

meine Mutter hat sich auf Ratenzahlung nen PC gekauft (von Fujitsu-Siemens). Nun gibt es mit dem PC aber ständig Probleme. So wurde schon der Prozessorlüfter und das NT ausgetauscht. Auch jetzt macht der PC immer noch Ärger. So gibts Probleme beim Einlesen von CDs, der PC hängt sich beim ganz normalen surfen im Netz auf bzw. startet neu (verursacht durch den automatischen Neustart bei Systemfehlern nehme ich mal an).

Im Internet habe ich mich nun schon ein bisschen schlau gemacht und herausgefunden, dass es wohl schon mehrfach Probleme mit den PCs der selben Baureihe gibt. Beim Support hat man mir aber auch gesagt, dass das aufspielen eines neuen BIOS, welches einige Fehler beseitigt, die Garantie erlöschen lässt.
Nun installiere ich gerade nochmal das OS neu um eine fehlerhafte Installation auszuschließen.
Wenn aber auch das Fehlschlägt bleibt ja nur der wiederholte Anruf beim Support, der dann FSC-typisch wieder nen "Fachmann" schickt der mal wieder ein Bauteil austauscht. Das wäre dann das dritte Mal.

Hat meine Mutter danach das Recht den PC umzutauschen oder zurückzugeben? (Ich erinnere an dieser Stelle nochmal an den Ratenkauf.) Denn man hat ja mit dem Kauf das Anrecht auf ein fehlerfreies Produkt.

gegrüßt
 
Ich glaub 3 Versuche mußt du zulassen, erst dann kannst du auf Wandlung bestehen.
 
Der Verkäufer hat 2mal die Möglichkeit den Mangel nachzubessern, danach hast du das Recht auf Austausch.
 
Wie siehts denn aus, wenn man nicht mehr tauschen möchte sondern das Geld zurück? Liege ich richtig, dass ich dann mit einem "Wertverlust" rechnen muss? Denn ehrlich gesagt bin ich ziemlich entäuscht von FSC, dass man sowas einem Kunden anbietet. Mein erster PC von FSC war top und jetzt sowas. Der erweckt schon den Verdacht eines Montags-PCs.
 
Nach drei (3) vergeblichen Reparaturversuchen - hier muss aber immer das gleiche Bauteil betroffen sein- hat der Käufer das Recht der Wandlung.

Geld zurück oder Umtausch

Garantie verlängert sich um den Zeitraum welche die Reparatur gedauert hat!

Im Klartext:

Wenn also bei diesen PC immer ein anderer Fehler ursächlich ist, wirst Du wohl um eine erneute Reparatur nicht herumkommen.

Desweiteren gibt es aber noch in den Präambeln des BGB eine "Unzumutbarkeitsklausel"

Dies bedeutet, wenn vermehrt Reparaturen auftreten und dadurch eine normale, vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist (z.B. weil der jeweilige Artikel täglich für die Arbeit etc. gebraucht wird) kann ein auch Sonderrücktrittsrecht in Anspruch genommen werden.

Einfachste Lösung:

Du sagst gegenüber den Händler das Du das Teil an dem und dem zum Geburtstag verschenken willst, dieses nur deshalb erworben hast und deshalb auf Wandlung bestehst.

Das der Kauf durch Ratenzahlung erfolgte, ist hierbei unerheblich.


Ach so, Wichtig: Wie lange ist der PC schon in Deinen Besitz?
 
Wenn die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist, hat der Käufer das Recht auf:
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz (auch bei Rücktritt vom KV), oder
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt Schadenersatz

edit:
ok, zweimal nachbessern sind insgesamt 3 Reparaturversuche ;)
 
Jumbo781 schrieb:
Ach so, Wichtig: Wie lange ist der PC schon in Deinen Besitz?

Ist ja nicht meiner, hat sich meine Mutter gekauft. Soweit ich weiß hat se den schon ne Weile. Schätzungsweise länger als nen halbes Jahr. Sie hat sich nen bissl darum gedrückt beim Support anzurufen. Allerdings haben die beiden ersten Reparaturen schon inerhalb des ersten halben Jahres sattgefunden.

[edit]: Sie hat den PC schon länger als ein halbes Jahr. Der Austausch des NT fand schon 2 Monate nach dem Kauf statt und das MB wurde nen knappes halbes Jahr nach dem Kauf gewechselt. Also sind beide Reparaturen noch innerhalb des ersten halben Jahres. Nun hängt es ja mehr oder weniger davon ab, ob der derzeitig bzw. ständige Mangel mit dem MB zusammenhängt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das musst Du schon genauer mitteilen, hierbei sind Fristen mehr als wichtig um festzustellen welche Möglichkeiten noch bestehen (Wandlung, Umtausch etc)

Übrigens für jedes ausgetauschte Teil beginnt eine eigenständige Gewährleistung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittlerweile ist das OS neu aufgesetzt und das System läuft immer noch nicht stabil. Selbst beim Bildschirmschoner friert das System ein.

Und bezüglich der Fristen: Wie sieht es denn bei Reparaturen aus, bei denen mehr oder weniger auf blauen Dunst hin Teile ausgetauscht werden? Denn Ich nehme nicht an, dass nach der nächsten Tauschorgie einer verbesserte Stabilität vorhanden sein wird. Wir werden wohl doch in Betracht ziehen, den PC zurückzugeben bzw. einen Ersatzdafür zu fordern. Wie sehen denn da unsere Chancen aus?
 
Also ich denke, das das komplette System eigentlich stabil laufen sollte. Wenn man nicht genau weiß, was fehlt damit das System bei nem Komplettrechner endlich stabil läuft, muß der Händler (Hersteller) dafür sorgen, daß das mal stabil läuft, er hat dazu drei (3) Versuche, gelingt es dem Händler (Hersteller) nicht, so hast du das Recht den Komplettrechner zurückzugeben und das Geld zu bekommen.

Es ist nicht deine Aufgabe herauszufinden, was denn nun an dem Komplettrechner nicht stabil laufen mag! Sondern die des Händlers (Herstellers) des Systems.

Dazu denke ich, muß nicht erst ein bestimmtes Bauteil 3 mal ausgetauscht werden, damit Wandlung in Kraft treten kann, sondern daß das System nach dem 3ten Versuch den Fehler zu finden, immer noch nicht stabil laufen mag.
 
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