Wenn man sich die Lizenzbestimmungen durchliest gibt's da einige Ungereimtheiten. Die Lizenzbestimmungen kann man sich
hier als PDF-Datei herunterladen - sogar in Deutsch.
Wichtig ist gleich zu Anfang die erste Auswahl da sich die Lizenzbestimmungen unterscheiden:
Wie wird die Software erworben ?
Vom Computerhersteller auf dem Computer vorinstalliert
In den Lizenzbestimmungen liest man dann ganz zu Anfang als Überschrift:
Windows 8 Lizenzbestimmungen schrieb:
MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG MIT DEM COMPUTERHERSTELLER ODER SOFTWAREINSTALLATIONSUNTERNEHMEN
Betreffen diese Lizenzbestimmungen also überhaupt den Endkunden ???
Dann weiter:
Windows 8 Lizenzbestimmungen schrieb:
Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Computerhersteller oder Softwareinstallationsunternehmen, der bzw. das die Software Windows 8 Pro mit dem Computer vertreibt.
Also: Der Lizenzvertrag besteht
nicht zwischen Endkunde und Microsoft, sondern zwischen Endkunde und Computerhersteller - also z.B. "DELL".
Und dann wird es noch seltsamer (den Text habe ich umformatiert):
Windows 8 Lizenzbestimmungen schrieb:
7. LIZENZNACHWEIS („PROOF OF LICENSE“ ODER „POL“)
Eine gültige Lizenz beinhaltet
- einen originalen Product Key,
- eine erfolgreiche Aktivierung der Software,
- ein Windows-Authentifizierungsetikett wie z. B. ein Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA)
- sowie einen Kaufnachweis von einem Anbieter originaler Microsoft-Software.
Demnach
gehört das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) zu einer gültigen Lizenz - auch bei vorinstallierten Versionen (allerdings steht dort
nicht, dass der PC dazugehört - siehe weiter unten).
Aber dann:
Windows 8 Lizenzbestimmungen schrieb:
Wenn ein COA oder ein anderes Windows-Etikett vorhanden ist, muss es beim Kauf am Computer angebracht sein
Was soll dieses "Wenn" ???
Muss der COA-Aufkleber doch nicht vorhanden sein ?
Und dann weiter:
Windows 8 Lizenzbestimmungen schrieb:
Kann ich die Software auf einen anderen Nutzer übertragen?
Sie dürfen die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software, den Kaufnachweis und, sofern mit dem Computer mitgeliefert, ein Windows-Authentifizierungsetikett wie z. B. das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) einschließlich des Product Keys umfassen.
Wenn man penibel ist:
- In dem Absatz geht es nicht um die Übertragung der Windows-Lizenz - sondern um die Übertragung der "Software".
- Die Software darf nur mit dem "lizenzierten Computer" übertragen werden !? Es wird also nicht "Windows 8" lizenziert sondern der "Computer" ???
- Und auch das Echtheitszertifikat (COA-Aufkleber) gehört dazu - sofern mit dem Computer mitgeliefert ...
Auffällig ist noch, dass bei Windows 7 noch folgendes ausdrücklich in den Lizenzbestimmungen stand - unter Windows 8 fehlt das:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. [...]
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.