Win7 Upgrade - Was nun mit XP ?

HansDampf38

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Hallo,
bevor einige gleich drauf losschreiben, nein es geht um keine technische Frage.

Es geht um eine rechtliche Frage in Bezug auf Upgrades im Allgemeinen und speziell jetzt bei Win7.

Bei dem einen oder anderen Händler steht ja noch das Family-Pack drin, sollte ich das Glück haben davon noch eins zubekommen... es sind ja nur Upgrades... hab ich ja hier dann 3 XP-Vollversionen rumzuliegen.

Was kann, darf, muss ich damit machen ? Also kann ich die z.B. auf einen weiteren Rechner installieren ? Oder muss ich sie in der Ecke verstauben lassen und solange aufheben, wie ich auch Win7 dann nutze ?

Bitte keine Vermutungen, bitte wenn es sowas gibt, entweder mit Paragraph im Gesetz oder den AGB. Vermutungen habe ich selbst genug. ;)

Danke

HD
 
Hallo,

dann les dir das hier mal durch zu den LIzenzen. Sehr interessant.

http://www.zdnet.de/it_business_hintergrund_experten_interview_zur_rechtslage_bei_microsofts_oem_lizenzen_story-11000006-41522985-1.htm

oder das :

http://www.zdnet.de/it_business_strategische_planung_windows_7_lizenzen_was_microsoft_nicht_verraet_story-11000015-41522436-1.htm


Family Packs sind übrigens nicht mehr zu bekommen. (jedenfalls OFFIZIELL von Microsoft). Vielleicht kommt Microsoft nochmal damit raus ...

Die verlinkten Artikel sagen eigentlich alles zum Thema aus.


Viele Grüße
 
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HansDampf38 schrieb:
Oder muss ich sie in der Ecke verstauben lassen und solange aufheben, wie ich auch Win7 dann nutze ?

Ja und nein, es ein Upgrade... - die alte Lizenz wird dadurch ungültig, was du damit machst aufheben/entsorgen ist dein Bier ( ob sie weiterhin nutzbar ist, ist eine andere Frage - darf sie aber nicht )
 
Beispiel W7 HP:
Familypack kostet bei Amazon, wenn noch verfügbar 226 Euro
3 SB Lizenzen kosten 3*77,95 Euro=233,85 Euro und du hast Deine geliebten 3 XP Lizenzen noch dazu.
Wenn du lange genug suchst, kannst du Dir die paar Euro vielleicht auch noch sparen.

Ach ja, zu Deiner Frage: Du darft bei einem Upgrade 100%ig Deine XP Lizenzen nicht mehr einsetzen, aber als Beleg aufbewahren.
Wenn du etwas logisch gedacht hättest (ohne Anwalt), dann hättest Du gar nicht fragen müssen. ;)
http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx unter Upgrades
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, es geht auch etwas billiger, noch, 199+Versand.

Der TE wollte halt mit 1 XP Lizenz plötzlich 3xW7 HP haben und die 2 anderen XP Lizenzen weiter nutzen. Oder noch schlimmer, 3x W7 installieren und 3x XP verkaufen. Das geht eben nicht.

Max 3 Installationen aus Familypack setzt auch max 3 gültige Lizenzen von XP/Vista voraus.
 
Also ich merke doch immer wieder, das sich einige die Fragen so zurechtlegen, wie sie es gerne hätten.

@Schildkroete
Immer noch die hilfsreichste Antwort, auch wenn sie nicht 100% meine Frage beantwortet

@Robo32 und Noxman
Soweit sind auch meine VERMUTUNGEN, aber wie ich ja schon schrieb, bin ich auf der Suche nach einer klaren Definition im Gesetz, bzw. den AGB

@engine
Du scheinst ja ziemlich von dir überzeugt zu sein, bei soviel Arroganz in deiner Antwort
1. Wie ich schon schrieb und ich sage es gerne nochmal, geht es mir NICHT um Vermutungen, sondern um klare Definitionen im Gesetz, bzw. AGB... nicht nur logisch Denken, auch genaues lesen kann nicht schaden
2. Es gibt mehr als nur Amazon, mein Händler... der sie laut eigener Angabe noch haben soll... hat sie für 199 Euro, was bereits einen Unterschied von knapp 35 Euro macht
3. Scheinen einige nicht zu wissen... wie du wie es scheint auch nicht... besteht die SB Version nur aus 32 ODER 64bit, während in der Upgrade-Version beide drin sind Was den Vorteil hat, sollte ich einen der Rechner mal aufrüsten, kann ich ohne Probleme von 32 auf 64bit umsteigen (was auch erlaubt ist, wenn ich das in dem Link von Schildkröte richtig gelesen habe)
4. Mal abgesehen, das es mit dem Sachverhalt nichts zu tun hat, kann ich mich nicht erinnern irgendwo geschrieben zu haben, das ich " mit 1 XP Lizenz plötzlich 3xW7 HP haben " möchte. Das ich 3 Vollversionen haben muss, ist mir durch aus klar und dem ist auch so. Also vielleicht genauer einen Thread lesen, dann klappt es auch mit hilfreichen Antworten.

Danke

HD
 
HansDampf38 schrieb:
3. Scheinen einige nicht zu wissen... wie du wie es scheint auch nicht... besteht die SB Version nur aus 32 ODER 64bit, während in der Upgrade-Version beide drin sind Was den Vorteil hat, sollte ich einen der Rechner mal aufrüsten, kann ich ohne Probleme von 32 auf 64bit umsteigen (was auch erlaubt ist, wenn ich das in dem Link von Schildkröte richtig gelesen habe)

Stimmt, man muss sich dann für die eine oder andere Version entscheiden. ABER : DIE LIZENZ gilt für beide Versionen, die 32 bit und die 64 bit ! Man hat nur keinen Datenträger, könnte man sich aber von einem Kumpel ausleihen. DIE LIZENZ ist dann gültig z.B. für Windows 7 HOME PREMIUM und nicht für Windows 7 Home Premium 32 bit ! Das was auf dem LIZENZKLEBER steht, entscheidet und da steht dann nicht : Windows Home Premium 32 oder 64 bit.

Wenn man also eh sich 3 SB zulegen will, kann man 2 mit 32 bit kaufen und 1 mit 64 bit. Hat dann also auch die beiden Versionen und kann auf allen 3 Rechner die 64 bit, oder auf allen dreien die 32 bit installieren u.s.w. mit einem jeweils eigenen Lizenzkey und ist dann auch nicht mehr auf das XP angewiesen.

Das ist die Rechtslage.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@Schildkröte
Danke für die Infos.

Wenn so wirklich die Rechtslage ist und der Lizenskey nicht auf eine 32 oder 64bit Version "geimpft" ist bei der SB-Version, sieht die Lage natürlich nochmal anders aus.

Aber war/ist es nicht so, das ein bestimmter Key zu einem festen Datenträger gehört, sprich diesen auch verlangt ?

Sollte sich nicht doch noch jemand melden, der wegen der Upgrade-Rechtslage was genaues sagen kann, ist das dann wohl die sicherste und rechtlich beste Variante.

Aufjedenfall was zum nachgehen, Danke :)

HD
 
Glaub mir bitte HD. Der Aufdruck auf dem LIZENZAUFKLEBER lautet z.B. auf WINDOWS 7 HOME PREMIUM. Wenn du willst, kannst ich dir ein Bild meines Aufklebers hochladen ...

Ich hatte mir ursprünglich eine 32 bit Systembuilder DVD gekauft, wollte dann aber die 64 bit lieber installieren. Das lies sich dann natürlich nur über die Windows 7 Setup DVD vom Kumpel bewerkstelligen. Ich hatte also erst einmal die 32 bit installiert und auch aktiviert, dann für die 64 bit entschieden und diese dann mit meinem Lizenzkey installiert und aktiviert.

Alles was sich aktivieren läßt, entspricht den rechtlichen Grundlagen. (dazu gibt es diese Stellungsnahme von Microsoft in den von mir verlinkten Lizenz Artikeln - müßte dort enthalten sein). Der zweite Link hat ja 4 Internet Pages zum fortlesen.

Viele Grüße


Anbei das Bild trotzdem : (die ist von meiner 32 bit Version, wie du siehst , nichts von 32 bit).
 

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HansDampf38 schrieb:
Also ich merke doch immer wieder, das sich einige die Fragen so zurechtlegen, wie sie es gerne hätten....
@engine
Du scheinst ja ziemlich von dir überzeugt zu sein, bei soviel Arroganz in deiner Antwort
Wenn Du in der Fragestellung den Mitgliedern hier so viel Vorurteile entgegenbringst, dann kann ich mir das nicht verkneifen.

1. Wie ich schon schrieb und ich sage es gerne nochmal, geht es mir NICHT um Vermutungen, sondern um klare Definitionen im Gesetz, bzw. AGB... nicht nur logisch Denken, auch genaues lesen kann nicht schaden

Ich habe Dir einen Link zu Microsofts Lizenzen geschickt. Unter 15. Upgrade steht alles was MS dazu öffentlich sagt, betreffend einem Produkt. Lesen!

2. Es gibt mehr als nur Amazon, mein Händler... der sie laut eigener Angabe noch haben soll... hat sie für 199 Euro...

Das habe ich auch erwähnt. Lesen!

...3. Scheinen einige nicht zu wissen... wie du wie es scheint auch nicht... besteht die SB Version nur aus 32 ODER 64bit, während in der Upgrade-Version beide drin sind Was den Vorteil hat, sollte ich einen der Rechner mal aufrüsten, kann ich ohne Probleme von 32 auf 64bit umsteigen (was auch erlaubt ist, wenn ich das in dem Link von Schildkröte richtig gelesen habe)

Schon wieder Vorurteile. Das betrifft doch gar nicht Deine Frage. Und, wir wissen das sehr wohl.

4. Mal abgesehen, das es mit dem Sachverhalt nichts zu tun hat, kann ich mich nicht erinnern irgendwo geschrieben zu haben, das ich " mit 1 XP Lizenz plötzlich 3xW7 HP haben " möchte. Das ich 3 Vollversionen haben muss, ist mir durch aus klar und dem ist auch so. Also vielleicht genauer einen Thread lesen, dann klappt es auch mit hilfreichen Antworten.
Danke
HD

Dein Zitat sagt doch alles:
"Was kann, darf, muss ich damit machen ? Also kann ich die z.B. auf einen weiteren Rechner installieren ? Oder muss ich sie in der Ecke verstauben lassen und solange aufheben, wie ich auch Win7 dann nutze ?"

Ich kann es nur noch einmal schreiben. Deine x Volllizenzen kannst Du nicht mehr auf einem anderen Rechner installieren. Die musst Du aufbewahren, da diese ein Beleg/Voraussetzung dafür sind, dass Du überhaupt x Installationen aus dem Family Pack verwenden darfst. Sonst ist oben schon alles gesagt. Lese Dir am besten alles noch mal laaaangsam durch. ;)
 
Hallo,

nur mit einem ganz erheblichen Unterschied. Die Lizenzbestimmungen von Microsoft sind nach deutschem Recht, so nicht anzuwenden und sie sind damit in diesen Punkten ungültig.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist z.B. der Einsatz und die Weitergabe von OEM Lizenzen. Gemäß Microsoft sind OEM Lizenzen an den Rechner gekoppelt, dürfen nicht auf anderen Rechnern eingesetzt oder aber veräußert werden. ABER: Nicht in Deutschland.

OEM Lizenzen dürfen bei uns schon auf anderen Rechnern eingesetzt oder aber veräußert werden, wenn man sie nur auf einem Rechner und bei veräußerung auf dem eigenen Rechner nicht mehr einsetzt.
Und das gilt selbst für Recovery Versionen der PC Hersteller.

So gibt es noch mehrere Punkte in den Lizenzbestimmungen von Microsoft, die des Lesens nicht würdig sind, - weil ungültig. Alleine schon der Schwachsinn, das jeder, sobald er Microsoft Software einsetzt, automatisch die Lizenzbestimmungen anerkennt.
Somit sind die Lizenzbestimmungen von Microsoft für eine Rolle Toilettenpapier.

Aber vollkommen klar ist, das Upgrade Lizenzen nur gültig sind, solange man die Lizenz für das vorhergehende Betriebssystem XP oder Vista nachweisen kann. Muß diese aber auch keinesfalls, wie von Microsoft wieder vorgeschrieben, auf diesen Systemen (XP oder Vista oder 2000) mit der Anwesenheit dieser auf der Platte, - einsetzen, sondern kann sie auch frei auf ein frisches System installieren, auch wenn Microsoft es einem dazu nicht gerade leicht macht. Entscheidend für die deutsche Rechtslage ist : Das man diese Vorgängerlizenzen jederzeit besitzt und nachweisen kann, solange man sie einsetzt. Veräußern kann man die Upgradeversionen also auch nur, wenn die Vorgängerlizenz mit veräußert wird.

Entscheidend nach deutschem Recht ist auch, das was lizenziert wurde. Und das steht auf der entsprechenden Lizenz bzw. dem Lizenzaufkleber. Steht da : Windows 7 Home Premium, gilt sie auch für Windows 7 Home Premium. Und nicht für Windows 7 Home Premium 32 bit oder 64 bit.

Der nächste Quatsch bezieht sich auf den Passus; Die OEM Lizenz darf nur eingesetzt werden, auf Systemen mit nicht mehr als 2 Prozessoren ... Ein Witz, wie er im Buch steht. Auf welchem Computer, ich welche Lizenz einsetze, kann mir Microsoft nicht vorschreiben. Demnächst schreiben sie vielleicht auch noch rein, wo ich meine Milch holen muss.

Was die salvatorische Klausel besagt, es ist alles nur gültig, solange mit Vertragsbestimmungen und deren Auszüge keine Rechtsverletzungen begangen werden, - gelten also in diesem Falle die rechtlichen Vorschriften.
Wenn ein Arbeitgeber jetzt im Arbeitsvertrag festlegt, das die "Untergebenen" gemoppt werden müssen. Bin ich daran gebunden, oder nicht ? > Salvatorische Klausel.
Leider erspart das einem aber nicht, langwierige Prozesse.

Also, warum sollte man ein solchen Quatsch, wie die Lizenzbestimmungen von Microsoft, erst überhaupt lesen ? Was sie wollen und dürfen, sind zwei getrennte Schuhe. Es sei denn, Microsoft geht endlich dazu über, die Lizenzbestimmungen nach deutschem Recht umzugestalten. Zeit wird es schon lange. Dann sind sie auch des Lesens wieder würdig.


Viele Grüße
 
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Da ich nicht zu den Leuten gehören, die sowas dann einfach stehen lassen...

@Engine
ENTSCHULDIGUNG :)

Ich muss zugeben, ich habe auf der Seite zuerst nichts gefunden, weil ich XP ausgewählt habe. :freak:

Was aber nichts daran ändert, das man eine Antwort so und so schreiben kann, frei nach dem Motto "Der Ton macht die Musik".

Wie Schildkröte schrieb, sind Lizenzbestimmungen immer so eine Sache... entweder 100 Seiten lang oder nichtssagen oder unverständlich. LEIDER ist es aber auch so, das selbst wenn ein Punkt für das deutsche Recht garnicht zutrifft, er damit nicht automatisch die ganzen Bestimmungen ungültig macht. Und der Abschnitt ist recht deutlich geschrieben und sollte im Gesetz nicht wirklich doch noch was anderes stehen, heisst das wohl Sammeln.

Wobei das mit dem aufheben so eine Sache ist, wenn man sich das mal durchdenkt. Wenn man die Vorgängerversion haben muss, die darf auch ein Upgrade sein (es steht ja nur Lizenz da) hat man irgendwann den Schrank voll nur mit den Lizenzen der Vorgängerversionen. Da kommt schon was zusammen... Windows, Office, Corel Draw... usw.

@Offtopic
Wieso ich dann auch etwas gereizt reagiert habe, liegt einfach daran, das ich schon viele Foren gesehen habe und es ist fast überall so, das sich ca. 70% der Antworten nicht auf die Fragen beziehen... und nein, nicht nur bei mir... weil die Leute glauben bei bestimmte Begriffen, wie eine Frage lautet ohne das ganze zulesen. Das erinnert mich immer an die Situation:

Tourist:
"Wie komme ich denn zum Flugplatz ?"

Einheimischer (typischer Forenantworter):
"Also besser wäre ja, sie nehmen die Bahn, die ist besser, schneller, günstiger und da kommen Sie am besten so hin..."

Klar man käme auch ans Ziel, hat aber mit der Frage nichts zu tun :freak:

Also nochmals Danke und Entschuldigung

HD
 
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