Windows 10 und 11 auf einem PC: Reicht eine Lizenz?

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Eine Instanz auf einem Geraet.
Dualboot waeren fuer mich 2 Instanzen auch wenn die nie gleichzeitig laufen koennen.
Das dies verm. nie kontrolliert wird, ja ok.
Gleiches gilt fuer W10 als Host, W10 mit gleicher Lizenz in VM. Aber das steht da ja auch so.
 
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Na! Zieh den Textmarker etwas weiter. 😉
...eine Instanz der Software auf einem Gerät zu installieren und auszuführen.
Und ja, MS schreibt als Beispiel VM oder Blade. Dualboot schließen sie nicht aus, okay, aber dann müssten Klone oder Recovery-Möglichkeiten auch ausgeschlossen sein.
 
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Das auszufuehren hab ich da schon mit rein gedacht.
Dual boot ist fuer mich die Moeglichkeit zwei Windows installiert zu haben und auszufuehren.
Fehlt nur das gleichzeitig was MS natuerlich nicht wirklich expliziert erwaehnt.

Anyway.
Soll jeder fuer sich privat abschaetzen was er sich leisten kann. Ich persoenlich hab fuer meine Spielereien genuegend Lizenzen.
 
Bitte mal die Lizenzbedingungen unter "C:\Windows\System32\de-DE\Licenses" mehrmals
durchlesen!!!
"Grundsätzlich gilt 1 Lizenz/Produktkey=1 Installation"
Eine Installation auf einer anderen Partition des Datenträgers oder einen anderen Datenträger
mit demselben Produktkey ist nicht zulässig.
Man kann es machen und Windows wird zwar aktiviert,aber irgendwann schnallt es der
Aktivierungsserver,das Windows nicht von immer von der selben Partition/Datenträger
gestarttet wird.
Der Prodiktkey landet dann irgendwann auf der Blacklist von MS und ist nicht mehr verwandbar.
 
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Kannst du bitte einen Screenshot von deinem Zitat machen.
"Grundsätzlich gilt 1 Lizenz/Produktkey=1 Installation"
Der Begriff Partition wird in der license.rtf nicht als Datenträgerpartition verwendet, sondern:
b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
Virtuelle Maschinen gelten als Gerät, Hardwarepartitionen oder Blades gelten als Gerät. Meist ist das Gerät aber ein PC. Auf wie vielen Geräten installiert der TE? PC: 1x, VM: 0x, Blade: 0x.
Wie würdest du sonst Backup-Programme einordnen, die Klonen oder Images schreiben?
Ist dir ein Produktschlüssel tatsächlich unbrauchbar geworden?
Musst du bei Laufwerkswechsel neu aktivieren? Eine erneute Aktivierung findet bei neuem Datenträger gar nicht statt. Dazu muss man mindestens grobe Teile des "Geräts" ändern, wie Board oder CPU.
 
@Wilhelm14
Das auseinander zu klamuesern oder besser eindeutiger nieder zu schreiben macht noch nicht mal Microsoft und ueber exakt dieses Thema Dualboot oder VM diskutiert man (bei uns) seit XP.

Anyway.
Bei zwei Installationen auf einem PC sind fuer mich zwei Lizenzen noetig.
So lege ich halt das Getippse in der "licence.rtf" aus und habe jeden Audit "ueberlebt".

Der Key ist keine Lizenz. Er ist nur der Schluessel zum Beitritt des Microsoft-Universums.
Und ja, Key koennen unbrauchbar werden. Das ist fuer MS nur einen Klick weit.
Selbst erlebt bei Keys, fuer Fernost vorgesehen, die in Massen in D aktiviert wurden.
 
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Sehr gut. Solange man keine VM und kein Blade betreibt und Windows nur auf einem Gerät installiert und nicht auf Desktop und Laptop ist alles rechtens. So wie es der TE will. Jetzt bitte den Part markieren, der das verbieten soll. Und erklären, wie es sich mit Images, Recovery-Methoden und Backups verhält. Die sind alle nacheinander, abwechselnd bootfähig und müssten manchen Meinungen nach verboten sein.

@BFF: Was mich wundert ist folgendes. Die Leute haben eine Meinung. Die versuchen sie mit der License.rtf zu begründen. Dabei steht in der License.rtf überhaupt nicht, was zu deren Meinung führen könnte. Auch du ;) schreibst Dualboot und VM in einem Satz, dabei spricht MS nur von VM.
 
Ergaenzend.

Eine Hardwarepartition wird als Geraet betrachtet.
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Dualboot wird wie gemacht?
Entweder mit zwei Platten oder auf zwei Partitionen.
Zwei Platten sind zwei Partitionen.
 
Wenn man das alles studieren müsste, wenn man einen PC mit Windows kauft, ich glaube dann würden nicht viele Windows PC verkauft werden.
 
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Also ja. heise/c't klamüsert das auch immer wieder auseinander. Sie treten dazu an Microsoft heran und Microsoft schweigt sich aus, als wäre es ihnen Recht, dass die Leute verunsichert sind. 🙂
 
Microsoft waegt finanzielle Interessen ab und will das jeder PC im Windows-Universum landet.
Geht es richtig an's Geld schreiten sie ein.
Versuch mal das was mit dem W7/W10/W11 gemacht wird mit deren Server-OS.
Da sieht es ganz anders aus bei der Aktivierung.
 
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Wilhelm14 schrieb:
Solange man keine VM und kein Blade betreibt und Windows nur auf einem Gerät installiert und nicht auf Desktop und Laptop ist alles rechtens. So wie es der TE will.
Auch das geht nicht. Der TE will von 10 auf 11 Upgraden und beide Systeme weiterhin nutzen.

Gemäß Microsoft's Useterms, verlinkt von @Hauro in Beitrag #9, darf nach Absatz 2a eine Instanz nur einmal auf einem Gerät installiert und ausgeführt werden.
Eine Instanz des Lizenzvertrags beinhaltet nach Absatz 1a unter anderem Upgrades (gleiches steht auch in den Win10 UseTerms):
Dieser Vertrag gilt für die Windows-Software, die auf Ihrem Gerät vorinstalliert ist oder bei einem Einzelhändler erworben und von Ihnen installiert wurde, die Medien, auf denen Sie die Software erhalten haben (sofern zutreffend), jegliche in der Software enthaltenen Schriftarten, Symbole, Bilder oder Tondateien sowie für jegliche Microsoft-Updates, -Upgrades, -Ergänzungen oder -Dienste für die Software, sofern mit diesen keine anderen Bestimmungen bereitgestellt werden.
Entsprechend ist das Upgrade auf 11 immer noch bestandteil des bestehenden Win10 Lizenzvertrags und gilt als zweite Instanz, falls beide gleichzeitig installiert sind. Und das verstößt gegen Absatz 2a.

Wenn es sich bei der Win10 Lizenz noch um ein Upgrade von Win7 handelt, wurde, gemäß Absatz 14 der Win7 UseTerms (Link), die Win7 Lizenzvereinbarung außerkraft gesetzt und durch die Vereinbarung für Win10 ersetzt.

EDIT:
Wilhelm14 schrieb:
Wie würdest du sonst Backup-Programme einordnen, die Klonen oder Images schreiben?
Sowas fällt unter Absatz 2e (Sicherheitskopie) und in diesem Punkt wird genau 1 Kopie als zulässig festgelegt.
Heißt, sobald ich eine 2. Kopie anfertige muss ich die erste vernichten.
Auf der anderen Seite muss man sich Fragen wer die Anzahl der Sicherheitskopien kontrollieren sollte (z.B. Kopien auf einem physischem Datenträger, komprimiert auf einer BR, einem Stick oder ausgemusterste Festplatte als Datengrab, welche irgendwo im Schrank verstaut sind).
 
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Eigentlich wurde doch schon alles in Post 2 gesagt.
Microsoft hat doch die Digitale Lizenz erfunden bei Windows 10 und bei gleicher Hardware kann man nun mal immer wieder Windows installieren.
Aktiviert wird automatisch, anhand der Hardware ID, die bei MS Server hinterlegt ist.
Das gilt nun mal auch, wenn ich 3x Windows 10 oder11 auf 3 Platten installiere.
"Windows wurde durch eine digitale, mit ihrem Microsoft Konto verknüpfte Lizenz aktiviert" habe ich doch nicht bei jeder Windows Installation da hingeschrieben.
 
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Gorasuhl schrieb:
Auch das geht nicht. Der TE will von 10 auf 11 Upgraden und beide Systeme weiterhin nutzen.
Was geht hier nicht? Natürlich geht das. Und wer soll das kontrollieren?
Wenn Microsoft auf meinem System freiwillig den Installation(en) eine digitale Lizenz vermacht ... was spricht dagegen? Da ist doch alles andere vollkommen egal.

Meine Installationen haben beide eine digitale Lizenz! Basta! Und sind sogar gekoppelt an ein einziges Microsoftkonto.
 
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Technisch geht das sicher. Aber Fakt ist auch und gehört deshalb zur Wahrheit, dass man dann eine ungültige Lizenz nutzt.

Dass das dann irgendwann auffliegen kann und die aktivierte ungültige Lizenz gesperrt werden wird, ist ja nun auch keine Seltenheit.

Schildkröte09 schrieb:
Meine Installationen haben beide eine digitale Lizenz!
Aber eine davon ist ungültig.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Aber eine davon ist ungültig.
Nein. Bei mir steht zweifelsfrei "Windows wurde durch eine digitale, mit ihrem Microsoft-Konto verknüpfte Lizenz aktiviert!" Ungültig ist oder wird sie, wenn der Aktivierungsstatus aufgehoben wird.

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Wie gesagt, technisch funktioniert das.
Das ändert aber nichts daran, dass man in der genannten Konstellation zwei gültige Lizenzen benötigt.

Das ist ein leidiges Thema. Von mir aus kann jeder mit einer einzigen Lizenz zehn Geräte betreiben.
Darum geht es aber nicht.
Man sollte es nur nicht so hinstellen, als sei das legitim. Ist es nun mal nicht, auch wenn durch die von MS selbst praktizierte Lizenzstrategie ein anderer Eindruck entstehen kann.
 
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