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Windows 10 war auf meinem verkauften Notebook installiert. Wie bekomme ich es wieder?
Nein, das reicht leider nicht aus.
Es muss ein Kaufvertrag auf Papier angefertigt werden, auf dem beide Seiten via Unterschrift die festgelegten Bedingungen anerkennen. Auch die Zahlungsbedingungen gehören da rein.
Hätte der Käufer das Gerät nicht zurückgegeben, hättest du nichts gegen ihn in der Hand.
Die gezahlten 100 Euro wären dann der Kaufpreis gewesen.
Deine Meinung in Ehren, aber eine stichhaltige Begründung würde mich schon interessieren.
Kaufverträge sind erst wirksam und rechtskräftig, wenn sie die Willenserklärungen von beiden Seiten beinhalten. Diese werden durch Unterschrift bestätigt.
Es gibt zwar auch noch die Form von mündlichen Vereinbarungen, aber dafür braucht man Zeugen.
Das bestreitet doch niemand, auch ich nicht.
Es geht hier darum, dass man im Streitfall Beweise für einen Vertragsabschluss vorlegen kann und muss.
Deshalb empfiehlt es sich, ein Kaufgeschäft immer schriftlich abzuschließen, denn dann ist es im Streitfall recht einfach, sein Recht notfalls über den Rechtsweg einzufordern. Da hat man die Beweise vorliegen.
Ein Chatverlauf ist kein rechtsgültig abgeschlossener Kaufvertrag.
Bei mündlich abgeschlossenen Kaufgeschäften ist man im Streitfall ebenfalls auf Beweise angewiesen.
Deshalb braucht man in solchen Fällen eben Zeugen.
Bei einem mündlichen Kaufvertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Vertragsabschluss im Streitfall bewiesen werden kann, z.B. durch Zeugen, die beim Abschluss zugegen waren. Da die Beweisführung mit Zeugenaussagen häufig unsicher ist, sollten Verträge nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.