Windows 8 Pro Downloaden und brennen

Nur, weil Microsoft diese ohne Datenträger verkauft, heißt aber nicht, dass der Weiterverkauf ohne Datenträger zulässig ist.

Um es weiterverkaufen zu dürfen, hätte er sich damals einen Datenträger dazubestellen müssen und diesen dir mitverkaufen müssen.

Das is doch Käse.
Man darf nix weglassen beim Verkauf. Wäre also n Datenträger dabei gewesen, müßte man den auch weiterverkaufen.
Der Verkauf von Windows is aber schon seit Jahren in D erlaubt.

Und nein, wir reden nicht von Volumen Lizenzen.

Den Lizenzaufkleber gibts bei Win 8 auch nicht mehr (zumindest bei OEM).
 
Ok also Win 8 iss nun druff.

Läuft alles perfekt.

Ist es schlimm das ich diesen anderen Link nicht habe?
Bin ich nun offizieller Besitzer dieser Version?
Ich habe nur den Ausdruck der Email von Micro**** welcher Den Key enthält, sowie Danke für Ihre Bestellung etc...

Es wurde ja auf den Namen meines Bekannten gekauft, kann ich das nun auf meinen Namen überschreiben?
Das währe mir am liebsten.!*
 
Interessiert nen Toten. Keinen Kopf mehr machen und Spaß haben mit Windows ;)
 
Wieso interessiert es niemand?

Was währe als Beispiel, wenn er den Key noch verwendet? Bzw. mal wieder eintippt bei sich?
Dann bekommt er ja die Meldung, es sei auf 2 Computern installiert.
Und dann kann ich ja nicht beweisen, das es nun offiziel meins ist, gell? Weil es ja nicht auf meinen Namen gekauft wurde.

Dann würds bei mir doch nicht mehr laufen richtig?

P.S: Kann ich den Ordner Windows.old bedenkenlos löschen?
Hab nen Upgrade gemacht und alte Einstellungen, Apps etc übernommen aus Windows 7.
 
ähm Upgrade is kokolores, ne saubere Neuinstallation ist immer vorzuziehen! Und Och Gottchen, wenn du deinem Bekannten nicht vertraust soll er dir halt nen Satz schreiben, dass er es dir verkauft hat und unterschreiben... Und es würde auch niemals eine Meldung kommen,dass es auf zwei Rechnern installiert ist. aber das ist ne andere Geschichte
 
Habe eben aktiviert. Und da stand es ist noch auf einem anderen PC installiert ^^

Bei Fehlercode stand dann, das das Limit auf gebraucht sei, es zu aktivieren.
Habs per Telefon gemacht, und es hat auch funktioniert.

Bei der Frage, auf wie vielen System es installiert ist, drpckte ich die 1 für einen PC.
Und es wurde angenommen.

Naja dann scheint ja alles bestens zu sein.

Kann ich WIndows.old nun löschen den Ordner auf Laufwerk C: ?

Kann ich das Upgrade frisch aufestzen? Er meinte ich müsse immer zuerst WIn7 druff machen bei der Version :freak:
 
Du kannst auch ohne vorher Windows 7 installieren zu müssen mit dem Upgrade eine Neuinstallation vornehmen - siehe http://www.deskmodder.de/wiki/index.php/Mit_der_Windows_8_Upgrade_eine_Neuinstallation_durchführen

Und ja, den windows.old Ordner kannst du löschen. Würde ich evtl. aber mal noch ein paar Tage mit warten. Nicht das sich da noch das ein oder andere Problem mit dem Upgrade ergibt ... oder hast du gerade alles komplett neu gemacht und nur das Win 7 vorweg installiert damit du das Upgrade auf Win 8 machen konntest? Wenn letzteres, dann kann im Prinzip der windows.old auch schon jetzt weg.
 
Nein ich habe alles an Software drauf gelassen und einfach drüber installiert.

Ok dann belasse ich ihn vorerst noch mal da.

Hatte eben bevor ich deinen Post gelesen habe, versucht ihn zu löschen. Brauche Berechtigung von SYSTEM, er lässt sich von mir so ohne weiteres garnicht löschen.

Auch mit der Datenträgerbereinigung wie im Inet beschrieben, klappt es nicht.

Wie werde ich den dann in ein paar Tagen los?
 
Wenn du die Datenträgerbereinigung gestartet hast ist auf der linken Seite ein kleiner grauer Kasten mit 'Systemdateien bereinigen', da drauf klicken, System arbeiten lassen, anschl. entsprechendes auswählen/ anhaken, auf OK, etc. pp..

Siehe auch
https://www.computerbase.de/forum/threads/upgrade-auf-windows-8-was-ist-zu-beachten.1174374/
https://www.computerbase.de/forum/t...oeschen-fuer-maximalen-speicherplatz.1158390/
https://www.computerbase.de/forum/threads/nach-win-8-upgrade-windows-old-loeschen.1127971/
https://www.computerbase.de/forum/threads/alten-windows-7-windows-ordner-loeschen.1135112/

usw.
 
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U-L-T-R-A schrieb:
Das is doch Käse.
Man darf nix weglassen beim Verkauf. Wäre also n Datenträger dabei gewesen, müßte man den auch weiterverkaufen.
Der Verkauf von Windows is aber schon seit Jahren in D erlaubt.

Und nein, wir reden nicht von Volumen Lizenzen.

Den Lizenzaufkleber gibts bei Win 8 auch nicht mehr (zumindest bei OEM).

Deshalb kannst du dieses ja auch nicht weiterverkaufen.
http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html

Und ich bezweifle, dass es legal ist, die hier verkaufte Lizenz zu verkaufen.

Das der Verkäufer sie nicht mehr einsetzt kann man glauben. Oder nicht.
Wenn nicht, ist die Lizenz in jedem Fall illegal.

Das hat nichts damit zu tun, ob sie sich aktivieren lässt.

Du darfst vermutlich nur Lizenzen mit COA weiterverkaufen. Ohne hast du sie ja billigst erstanden, vermutlich ohne Wiederverkaufsrecht.

Wie gesagt, kann mich auch irren, aber irgendwie ist mir dieser Verkauf sehr suspekt.
 
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Du irrst bestimmt.
http://windows.microsoft.com/de-de/windows-8/upgrade-product-key-only
Halten Sie den Product Key bereit. Dieser Key befindet sich in den Onlinebestellinformationen, in der Bestätigungs-E-Mail für den Kauf oder auf der Verpackung.

Einen Aufkleber gibt es nicht mal mehr wenn man die Box mit 2 DVds kauft.

Ob das nun auch für Laptops mit vorinstallierte Windows 8 gilt, wo der Key ja jetzt im Bios versteckt ist, ist ein anderes Thema.

Ps und online Aktivierung geht nur noch bei 1. mal.
Danach immer telefonisch.
Also, alles vollkommen richtig abgelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb kannst du dieses ja auch nicht weiterverkaufen.
http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html
Da steht nirgendwo , dass man es nicht weiterverkaufen kann.

Es wird lediglich auf eine rechtliche Problematik in Bezug auf das auslesen des keys aus dem MB hingewiesen.

Das is hier aber nicht der Fall. Der key kam ja per mail von MS bzw vom Händler.

Was also unterm Strick bleibt vom Artikel ist:

Es ist nicht etwa ein in den EULA formuliertes Verbot des Weiterverkaufs: Selbst wenn solche EULA im Einzelfall rechtliche Bedeutung entfalten würden – also nicht erst nach dem Kauf der Software bekannt und akzeptiert werden würden – wäre jedenfalls ein Verkaufsverbot immer noch rechtlich unwirksam.
 
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