Windows 8 Upgrade Assistent - Falsche Version downgeloadet? - Die Lösung

A

anni971

Gast
Hallo Community!

Zur Vorgeschichte:
Mein Vater hatte sich zum Geburtstag für seinen Rechner Windows 8 gewünscht. Da kam die Aktion um 30,-- €uro gerade recht.
Ich lud mir den Upgrade Assistenten herunter, bezahlte (bei mir Gottseidank ohne Probleme :cool_alt:) und lud mir die Windows 8 Pro Upgrade Version in der 64 bit Version herunter, da mein Laptop die Windows 7 x64 Version installiert hatte. Diese Version brannte ich auf eine DVD und übergab es zum Geburtstag meinem Vater zum Geburtstag.

Bald kam die Ernüchterung. Mein Vater ruf kurze Zeit später an und sagte er könne nicht installieren, da er eine x86 Version von Windows 7 installiert hat.

Nun machte ich mich hier und auf Google auf die Suche und wurde nur teilweise ohne postives Ergebnis fündig.

Ich wußte nun, das es auf das installierte eigene System ankommt, welche Version downgeloadet wird. Also Host Rechner x86 - Windows 8 x86, Rechner x64 - Windows 8 x64. Wie sollte es nun weiter gehen? Mit meinem Rechner geht es nicht. Wenn ich bei meinem Vater anfing den Upgrade Assistenten zu installieren und auszuführen, kam ich wieder auf den Bezahlvorgang.

Nun wannte ich mich an die Microsoft Support und diese halfen mir auch - auch wenn mit etwas sprachliche Probleme mit meinem Gegenüber gab - weiter.

Die schickten mich auf die Homepage www.mswos.com und ich konnte mich dort mit den Daten auf mein Konto einloggen.

Da fiel mir ein, das ich in VMLite Workstation Windows 7 in der 32 bit Version installiert hatte und lud mir mit den Upgrade Assistenten über die o.a. Link die richtige 32 bit Version herunter.
Anschließend testete ich neu downgeloadete und gebrannte Version unter VMLite - und es funktioniert.

Fazit:
Falls einer das gleiche Problem mit einer falsch downgeloadeten Version hat, geht auf die Seite www.mswos.com, gebt eure Daten die ihr mit E-Mail bekommen habt ein und ladet euch mit Link links unten die richtige Version herunter.
 
Es wäre auch möglich gewesen mit deiner gebrannten DVD deinem Vater die X64-Version zu installieren. Es wäre in dem Fall nur keine Upgrade-Installation (mit all ihren Vorzügen) sondern eine Neuinstallation gewesen. U.U. wäre noch eine Anpassung der Registry nötig, damit das Upgrade auf diesem Wege installiert werden kann.
 
Ich kenne den Link - danke!

Nur wenn mein Vater in seinem Rechner einen 32 bit Prozessor installiert hat, kann ich leider keine 64bit Programm installieren.
 
Wenn er einen 32bit Prozessor installiert hätte, könnte er wahrscheinlich Windows 8 garnicht installieren, weil die CPU zu alt wäre.
Gibt zwar so viele CPUs, und hab daher kein Überblick, aber gibts denn wirklich noch CPUs die kein x86-64 können, die aber von den Vorraussetzungen her für Windows 8 geeignet wäre, also mit NX und PAE?
 
Die Prozessoren I386 bis Intel Pentium können kein PAE. Mit diesen dürfte eine Installation mit Windows 8 nicht funktionieren, weil PAE für eine Installation von Windows 8, zur Systemvorraussetzung gehört.
Aber schon der Intel Pentium Pro oder der AMD Athlon konnten PAE.

Aus der WIKI:
Physical Address Extension (PAE, engl. für Erweiterung (der) physischen Adressierung) ist eine technische Erweiterung aus dem Gebiet der Rechnerarchitektur. Mit PAE kann man im 32-Bit-Modus x86-kompatibler CPUs mehr physischen Arbeitsspeicher ansprechen als die 4 GiB, die man über ein 32-Bit-Adressregister erreichen kann. Der in einem Prozess nutzbare Speicher bleibt bei linearem Speichermodell („flat memory“) aber auf 4 GiB begrenzt. Das Verfahren wird bei Prozessoren ab Intel Pentium Pro und AMD Athlon eingesetzt. Spezielle Erweiterungen in der Paging-Einheit der CPU sorgen dafür, dass größere physische Adressen generiert werden.

Und PAE wird für das NX-Bit benötigt.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke einmal für Eure Antworten.

Ich bin heute vormittag bei meinem Vater und versuche nochmals Windows 8 zu installieren und werde Euch dann berichten, welche Version funktioniert hat.
 
Hallo Community!

Habe nun bei meinem Vater Windows 8 64bit installiert. War alles kein Problem. Er hat auf seinem Rechner Windows 7 Home Premium in der 32 bit Version gehabt und deswegen wollte die 64 bit Version nicht Upgraden lassen.

Also alles kein Problem mit der Installation. Windows 8 läuft nun muss sich mein Vater noch zurechtfinden. Falls es nicht so ist gibt es immer noch die Möglichkeit wieder Windows 7 zu installieren.

Trotzdem Danke für Eure Antworten.
 
Hallo,

du hast also von deinem Win7 64bit eine Upgrade Lizenz erworben und dann mit dieser Win8 auf dem Rechner deines Vaters installiert. Ich nehme aber an du betreibst das Win7 64bit immer noch auf deinem Laptop. Ich frage mich ob das rechtlich in Ordnung ist.
Koennte es nicht passieren, das Microsoft deinen Win7 Lizenzkey deaktiviert, da ja gleichzeitig auf dem Rechner deines Vaters das Win8 laeuft welches mit deinem Win7 Key erworben wurde?

Ich wuerde das gerne genauso wie du machen, um eben eine Win8 64bit DVD auf meinem Rechner (Win7 64bit) zu brennen um dann damit einen anderen Rechner in der Familie (WinXP 32bit) neu zu installieren.
Ich habe aber eben die Bedenken, dass das nicht erlaubt ist. Oder ist die WIn8 Upgrade Lizenz nicht direkt mit der Lizenz des Systems auf dem sie erworben wurde verknuepft? Weiss jemand was dazu?
 
An sich hast du recht. Aber mit dem durchgeführten Upgrade verwirkst du ja nicht die Möglichkeit wieder auf Win7 zu downgraden. Deshalb werden sie den Win7-Key nicht deaktivieren.
Dass das vorgehen auf einem Rechner Win7 und auf dem anderen das Upgrade nicht ganz sauber ist, steht ausser Frage. Aber mal realistisch: wie oft wird ein solches Szenario angewandt? Daher glaube ich, dass MS das auf sich beruhen lässt und keine Gegenmaßnahmen eingebaut hat.
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Guten Morgen!

@Sublogics:

Was soll hier eine Grauzone sein?

Ich habe die Lizenz bezahlt und meinem Vater übergeben und dort installiert. Wer es bezahlt kann ja M$ egal sein. Es darf nur auf einem PC installiert sein.

Wenn ich eine neue Lizenz für mich selbst und meinem PC brauche, dann kann ich bis zu insgesamt 5 Lizenzen kaufen.

Zitat vom Kleingedruckten Windows kaufen - Microsoft Windows:
* Das Angebot gilt vom 26. Oktober 2012 bis zum 31. Januar 2013 für bis zu fünf Geräte je Einzelperson bzw. Kleinunternehmen.
 
Sublogics schrieb:
Solange die neue Windows 8-Lizenz auch nur für einen Rechner verwendet wird ist das wohl auch höchstens eine Grauzone.
Das ist doch Quatsch. :freak: . Der Lizenzkey ist gültig für 32 bit und 64 bit Installationen. Illegal wäre, beide BIT Versionen auf zwei getrennte Rechner zu installieren. Man kann sogar völlig legal die BIT Version wechseln.
Hauptsache es bleibt nur eine eingesetzt.

Viele Grüße
 
Sublogics schrieb:
Ich schrieb nichts von Bit-Version. Was manche Leute für ein Interpretations-Vermögen haben erstaunt mich immer wieder.

Wie soll ich das verstehen?

Du kaufst für ein Familienmitglied eine Lizenz und installierst diese auf einem dieser PC und nicht auf Deinem - das ist eine Grauzone für dich?

Wie erklärst Du dann Deinem Familienmitglied - wenn dieser noch z.B. zur Schule geht - Dein "Interpretations-Vermögen"?
Ich darf das für Dich nicht kaufen. Das ist eine Grauzone. Du musst warten bist Du dein eigenes Geld verdienst und Dir das kaufen darfst?

Sorry, aber das ist doch ein Blödsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
anni971, damit reagierte ich auf Schildkröte09s offensichtliche Fehlinterpretation.

Es ist in meinen Augen in einer Grauzone wenn man das Upgrade über den Assistenten kauft und dann auf einem völlig anderem PC installiert. Und zwar weil Microsoft hier keinerlei Angaben macht zu dem was erlaubt ist und was nicht. Allenfalls ist es schwammig formuliert. Bspw. heißt es in der Upgrade-FAQ unter der Frage "Wie bestelle ich mein Windows 8-Upgrade?":
[...]Außerdem müssen Sie den Windows-Upgrade-Assistenten auf dem PC ausführen, auf dem Sie das Upgrade ausführen möchten.
Oder aber auch in der Registrierungsbestätigung:
[TABLE="width: 100%"]
[TR]
[TD="width: 60"][/TD]
[TD] Hinweis: Die Bestellung des Upgrades muss mit dem PC vorgenommen werden, für den das Upgrade bestimmt ist. [/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Scheinbar ist aber Microsoft wohl damit zufrieden wenn man es überhaupt kauft, anders kann ich mir dieses lasche Vorgehen im Vergleich zu den früheren Windows-Versionen nicht erklären. Deshalb bewegt man sich dabei wohl auch im legalen Rahmen solange man eben, wie du auch feststellst, die Upgradelizenz nur einmalig verwendet. Und ob man mit der Bestellung per Upgrade-Assistenten überhaupt die neue Lizenz an die alte Lizenz bindet von der man den Assistenten ausführt bleibt ja unklar -> Grauzone.
 
Hi,

da ich die Diskussion ja aufgebracht habe: ich sehe das nach wie vor aehnlich problematisch so wie Sublogics, haengt aber in der Tat davon ab was MS ueberhaupt prueft.

@anni971:
meine Nachfrage ging in die Richtung, dass ich glaube, das es problematisch ist (und statt problematisch koennte ich auch den Begriff Grauzone verwenden) wenn man das Upgrade von einem anderen PC kauft als auf dem man es hinterher installiert.
Das du ein upgrade fuer sagen wir mal hypotetisch deinen 10 jaehrigen Bruder kaufen kannst sehe ich nicht als problematisch solange du das von seinem Rechner aus tust. Dann haette MS naemlich die Chance die Lizenz des Rechners deines Bruders mit dem neuen Win8 Key zu verknuepfen, und zu pruefen ob hinterher evtl. beide Lizenzen noch in Gebrauch sind, was ja nicht erlaubt waere.
Allerdings hab ich keine Ahnung ob MS das ueberhaupt tut.
Wenn sie zulassen, dass du den upgrade key von deinem Rechner kaufst, aber es dann auf einem anderen Rechner installieren kannst, dann frage ich mich wie MS den Missbrauch verhindern will, dass jemand einen Clean Install auf einem Zweitrechner macht und den ersten weiterhin betreibt.

Am Ende denke ich nicht, dass du hier was illegales machst, da du ja den Key auf dem Rechner deines Vaters verwendest wo Win8 ja dann ein lizensiertes WinXP ersetzt. Ich haette halt nur Bedenken, dass MS doch irgendwann feststellt, dass dein Win7 auf dem du den upgrade key gekauft hast parallel zu dem Win8 noch laeuft und du dann womoeglich unnoetig Scherereien bekommst.

Ich wuerde deshalb den Win8 Upgrade Key lieber von dem Rechner kaufen wo er hinterher auch installiert wird (in meinem Fall waere das ein WinXP in der Familie).
Um an eine 64Bit Version zu kommen koennte man dann ja auch (wie ich aus einem anderen Thread gelernt habe) das Window8-SetupTool auf einem 64bit Rechner ausfuehren (mein Win7-64bit Rechner) um ein entsprechendes ISO zu erstellen.
Damit wuerde dann der WinXP Key welcher beim Kauf des Upgrades verwendet wurde spaeter auch nicht mehr benutzt.
 
Sublogics schrieb:
Ich schrieb nichts von Bit-Version. Was manche Leute für ein Interpretations-Vermögen haben erstaunt mich immer wieder.
Dann solltest du dich auch offensichtlich ausdrücken, ohne um den heißen Brei herum zu reden.
Deutsch = 6 - setzen.
Und Grauzone ist es schon gar nicht.

Sublogics schrieb:
[...]Außerdem müssen Sie den Windows-Upgrade-Assistenten auf dem PC ausführen, auf dem Sie das Upgrade ausführen möchten.
So etwas kann ich der EULA nicht entnehmen. Und nur diese ist rechtlich gültig.

Wie verhält es sich mit dem Upgraden der Software? Bei der Software, die durch diesen Vertrag abgedeckt ist, handelt es sich um ein Upgrade Ihrer bestehenden Betriebssystemsoftware; daher ersetzt das Upgrade die ursprüngliche Software, die Sie upgraden. Sie behalten keine Rechte an der ursprünglichen Software, nachdem Sie das Upgrade ausgeführt haben, und Sie sind nicht berechtigt, sie auf irgendeine Weise weiterhin zu verwenden oder zu übertragen. Dieser Vertrag regelt Ihre Rechte zur Verwendung der Upgradesoftware und ersetzt den Vertrag über die Software, die Ihrem Update zugrunde lag.
Es ist auch nicht vorgeschrieben, das ich das Upgrade über das Upgradeberechtigte System stülpen muss. Besitzt man mehrere Lizenzen wie XP; Vista und Windows 7, entscheide ich, welche Lizenz ich für das Upgrade verwenden will. Hauptsache diese Version ist upgradeberechtigt. Außerdem könnte man kein 64 bit Upgrade über ein 32 bit System stülpen. Und umgekehrt. Genausowenig einen 64 bit Download mit einem 32 bit System durchführen. Oder umgekehrt. Auch diesen Wechsel > von 32 bit auf 64 bit und umgekehrt, wird nicht von der EULA untersagt.
Im Handel kommt die Upgradeversion mit beiden DVD´s : 32 und 64 bit. Man zahlt nur für die DVD´s 15,- €uro mehr.
Außerdem hat sich @anni971 grünes Licht beim Microsoft Support Dienst geholt.

Was ist hier Grauzone ?

Sublogics schrieb:
Scheinbar ist aber Microsoft wohl damit zufrieden wenn man es überhaupt kauft, anders kann ich mir dieses lasche Vorgehen im Vergleich zu den früheren Windows-Versionen nicht erklären.
Ich kann mich nicht erinnern, das Microsoft das jemals mit einer Vorversion genauso gemacht haben soll.


Genauso ist es rechtlich für Microsoft nicht gestattet, Windows 8 Lizenzen an die Hardware zu binden. Was aber mit vorinstallierten Systemen gemacht wird.

Das sich Microsoft in seinen Aussagen schwammig ausdrückt, ist von Microsoft genauso gewollt.
Weil anderes rechtlich nicht durchsetzbar wäre.

Viele Grüße
 
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