Schildkröte09
Admiral Pro
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Einzelfallurteil? Träum weiter ...NotNerdNotDau schrieb:Dabei handelte es sich aber um ein Einzelfallurteil und stellt keine Verbindlichkeit zu anderen Rechtsfällen her.
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=13514&linked=pm
Microsoft unterliegt vor dem Bundesgerichtshof im Streit um OEM-Vertrieb
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware – also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll – isoliert an einen Verbraucher veräußert.