Wlan verstärken ohne Authentifizierung

Entweder das, hat gesehen dass ein DHCP-Client sich wochenlang selbst um 4 Uhr nachts noch Leases holt und noch ein paar andere Sachen...
@crobin: Wie war die Fritzbox denn überhaupt eingestellt?
 
Wenn er sehen kann, was am Netz hängt, verweise ich NOCHMALS auf meine Idee. Häng an das LAN einen PC. Dann hängt da Physikalisch NUR EIN PC dran. In den PC baust du eine WLAN-KLarte/WLAN-USB-Dongle. Mit der machst du ein lokales WLAN auf, mit dem sich Handy und co verbinden können. Das wird nicht über die LAN Buchse gefunden, weil Physikalisches ein anderes Netz! Und so erweiterst du auch den LAN Anschluss nicht, also nicht verboten. Aber Du kannst dann über das WLAN eine Getwaway auf die LAN Verbindungen machen und so über den Umweg ins Internet.
 
sgt. Seg.

sowas habe auch schon gefragt, er hat es ebenfalls abgeschmettert.

t-6:

normal eben DHCP an und NAT.
 
@Sgt.Seg: Du beschreibst da das Funktionsprinzip eines (WLAN-)Routers ;)

@crobin: Wie war die Fritzbox denn angeschlossen? DHCP & NAT ist klar, aber hast du auch Buchse LAN1 zur WAN gemacht und da angeschlossen?
 
hab zwar nicht jeden betrag gelesen aber: dein vorhaben geht so nicht
und zu diesem hier:
Tablet mit LAN-Kabel verwendet
das geht allerdings
dafür giebt es schliesslich schöne adapter
 
Es gibt für alles Adapter...
32164_1b.jpg
 
t-6 schrieb:
@Sgt.Seg: Du beschreibst da das Funktionsprinzip eines (WLAN-)Routers ;)

Ja, aber ohne einen Router zu nutzen! Und man kann ihm sicherlich nicht verbieten eine WLAn zwischen PC und Smartphone aufzubauen, um z.b. Bilder vom Handy auf den PC zu ziehen.
 
Ja, aber ohne einen Router zu nutzen!
Doch, der PC ist nämlich jetzt der Router.

Die exakte rechtliche Handhabe würde mich persönlich aber auch mal interessieren. Die Bedenken u.A. einen zweiten DHCP im Netz zu haben sind verständlich (wobei es dagegen Mittel gibt), aber inwiefern darf ein ISP (die Uni/Wohnheim) verbieten einen (WLAN-)Router zu installieren? Ich habe da immer noch keine klare Aussage zu gefunden. Dass bei einem Vorfall durch nicht bestimmungsgemäße Konfiguration der Mieter ggf. Schadensersatz zu leisten hat ist klar, aber ein pauschales Verbot im Vornherein?
 
ich hatte den Router mit Lan an Wan angeschlossen glaub ich ja.
Keine Ahnung warum genau. Schwachsinnig.
Ich werde nichts riskieren und irgendwas basteln.
Eduroam ist durch 802.1x gesichert.
Auth. durch username/pw.

An meinem Fenster habe ich super Eduroam-Empfang also es reizt schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen AP an die Lanbuchse hängen würde doch gehen oder? Netz verstecken und basta

Warum sind denn Router etc. verboten? Ist das ein Weltverbesser-Wohnheim mit Leuten, die Angst vor Strahlung usw. haben? ;-)

Da merkt man halt, dass viele nur den Adressbereich 192.168.1.0/24 kennen und glauben, dass sie sich jetzt voll gut auskennen (und so).

Wenn von der Hochschule eigene Netzwerkkomponenten untersagt werden, dann hat das seine Gründe.

Ich werde nichts riskieren und irgendwas basteln.
Weise entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nikolaus-Student?

Naja wie dem auch sei, ich werde es wohl ertragen müssen.
 
wäre es möglich ich simpel mit einem pc ins eduroam auf meiner Fensterbank einzuwählen und diese verbindung dann über einen anderen Wlan-Stick als Hotspot zu sharen?
Angenommen ich habe keinen DHCP-Server an.
Das sollte alles easy laufen und dem Netzwerk auch nicht schaden oder?
 
Zurück
Oben