Zeitliche Abfolge:
1) Zur Musterung gehen
- falls du dort ausgemustert wirst -> Fall erledigt. Kein Bund, kein Zivi, kein garnix. Du bist raus aus der Sache, also kümmer dich um die wichtigeren Dinge des Lebens.
Falls du nicht ausgemustert wirst:
2) Wehrdienst verweigern, üblicherweise am Ende der Musterung. Oder vorher schon, wie du willst. Die Musterung selbst bleibt dir in keinem Fall erspart, warum auch immer.
Einige Zeit später kommt dann ein Wisch von irgendeinem Amt, in dem du aufgefordert wirst, zu begründen, warum du den Zivildienst verweigern willst. Eigentlich ne Frechheit dass man sich dafür rechtfertigen muss, aber ist nunmal so. Du schreibst dann 2-3 Seiten Blabla mit Gründen, warum dich der Bund mal am hinteren Ende lecken kann. Sowas wie "Kein Bock" zählt dabei allerdings nicht, du kannst nur aus religiösen oder aus Gewissensgründen verweigern. Die meisten werdens wohl aus Gewissensgründen tun, also begründe möglichst glaubhaft, dass du den Wehrdienst nicht mit deinem Gewissen als überzeugter Pazifist vereinbaren kannst... oder irgendwie sowas.
Und schreibs selber! Nicht nen vorgefertigten Text aus dem Internet ziehen, das erkennen die Sachbearbeiter und verweigern dir dann deine Verweigerung. Anhaltspunkte holen ist ok, zu 100% kopieren nicht.
Sollte die Verweigerung akzeptiert werden, kriegst du einige Zeit später wieder Post mit der Bestätigung, dass du nun Zivi machen wirst und nicht zum Bund musst.
3) Jetzt kannst du dich ernsthaft um ne Zivistelle beim Arbeitgeber deiner Träume bewerben. Vorher hat ne konkrete Bewerbung wenig Sinn, da die meisten wohl auch die Bestätigung sehen wollen, dass du bereits als Wehrdienstverweigerer anerkannt bist.
Auf die Suche gehen, nach potentiellen Stellen Ausschau halten und dir evtl. ne Stelle "reservieren" lassen kannst du natürlich vorher auch schon. Für alles weitere würd ich aber erstmal abwarten was sich ergibt, sprich ob du nicht doch ausgemustert wirst (heutzutage scheint das eh hauptsächlich ausgewürfelt zu werden, oder von der Tageslaune des Obermackers im Kreiswehrersatzamt abzuhängen...) oder gar deine Verweigerung nicht anerkannt wird.