madmax2010
Fleet Admiral
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@Micha-
Es ist einem Bewerber nicht verboten, aber ein AG darf es auch nicht fordern, wohl aber entsprechende Bewerbungen ablehnen.
Ist auch nur als Hinweis gemeint, darauf zu achten was die jeweils interessanten AG da an Anforderungen stehen haben.
- Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
- IHK Dazu: https://www.ihk.de/wiesbaden/recht/...andlungsgesetzes-agg-auf-stellenaussc-1255690
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes dazu (Vorsicht, pdf): https://www.antidiskriminierungsste...hbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Das verliert man als Firma halt immerWenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Es ist einem Bewerber nicht verboten, aber ein AG darf es auch nicht fordern, wohl aber entsprechende Bewerbungen ablehnen.
Ist auch nur als Hinweis gemeint, darauf zu achten was die jeweils interessanten AG da an Anforderungen stehen haben.