Boombastic schrieb:
Das nicht, aber der Hersteller wird es nicht kostenfrei reparieren mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Konditionen.
Genau das meine ich ja.
Da kann der Hersteller/Techniker eine Münze werfen obs fahrlässig war oder nicht und obs kostenlos repariert wird oder nicht.
Völlig willkürlich!
Von daher ist sowas kaum was wert.
Wenn das Gehäuse aussieht wie neu, man aber einen Riss im Display hat, wirds wohl getauscht werden, ok, weil da kann man schlecht mit Fahrlässigkeit argumentieren.
Wenns aber runterfällt und man das auch am Gehäuse sieht, was ist dann? Runtergefallen, offenbar keine Hülle --> Fahrlässig, keine kostenlose Reparatur.
Zumal in den ersten 6 Monaten sowieso Gewährleistungansprüche gelten, in denen der Hersteller dem Kunden beweisen muss, dass der den Schade selbstverschuldet hat. Was bei einem Riss im Display ohne sonstige Spuren am Gerät ja kaum möglich sein wird und man daher in diesen ersten 6 Monaten zm, das sowieso kostenlos repariert bekommen müsste.
Und auch für die vollen ersten beiden Jahre, da ohne weitere Spuren am Gerät der Hersteller sich schwer tun wird, dem Kunden abzuerkennen, dass dieser den Schaden nicht verursacht hat, sondern das Problem schon beim Neukauf bestanden haben muss, aber auch erst später ausgewirkt hat.
So, nach der ganzen Theorie würde ich mal sagen, wie sieht die Praxis aus? Wie kulant stellen sich da die Hersteller? Was geht alles durch und was geht sicher nicht durch?
Ich würde meinen, dass dies mehr Wert ist als so ein breit auslegbares Versprechen.
Nur meine Meinung.
MfG