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NewsYouTube-Videos einbetten ist nie Urheberrechtsverstoß
Wenn Webseitenbetreiber ein Video von einer Online-Plattform wie YouTube einbetten, stellt dies keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Voraburteil entschieden, berichtet die Kanzlei Knies & Albrecht.
Für den wasserfilter hersteller war es wohl Neuland, daß öffentliche Videos auch öffentlich genutzt werden.. Auweia.
Und schön zu sehen, das die Rechtsprechung mal nicht versagt. Schließlich geht es um die Quelle und nicht um den weiteren nutzen.
Interessant wäre aber, ob das einbetten verhindert wurde.
edit: @Straputsky: den Titel habe ich mir nicht ausgesucht, der wird hier vorgegeben. 2. ist es egal wie lange man hier im Forum aktiv ist, oder wieviel man geschrieben hat, niemand macht niemals fehler. Ich habe nur den letzten Abschnitt nicht genau gelesen, daher mein Beitrag. Also anstatt mich darauf Hinzuweisen, das ich evtl. was übersehen habe, spuckst du mir nur neben die Füße ?! Armes Kind.
Ah, die Wasserfilter mal wieder... Schön, das diese Nebenfrage geklärt wurde, und das auch noch im Sinne der Internetnutzer. Die Konkurrenzfirma darf also ein Youtube-Video nutzen, was dort aber eigentlich niemals hätte hochgeladen werden dürfen ^^
dass die unzähligen framenden Links, die Verbraucher in sozialen Netzwerken wie etwa Facebook einstellen, nicht gegen die Urheberrechte der Rechteinhaber verstoßen und damit nicht abgemahnt werden können“.
Das war auch dringend notwendig. Ansonsten wäre irgendwann ein Anwalt auf die Idee gekommen, sich darauf zu stürzen, was wiederum Chaos verursacht hätte.
Dass der Wasserfiltverkäufer auf die Idee kam, die Konkurrenz abzumahnen, weil sein Werbevideo von der Konkurrenz verwendet wurde, kann man ja noch nachvollziehen. Dennoch hat er diese Nutzung selbst eingeräumt, indem auf YouTube den Haken "einbetten erlauben" gesetzt oder nicht entfernt hat. Insofern ist das Urteil absolut nachzuvollziehen.
Dennoch hat er diese Nutzung selbst eingeräumt, indem auf YouTube den Haken "einbetten erlauben" gesetzt oder nicht entfernt hat. Insofern ist das Urteil absolut nachzuvollziehen.
Er hat das Video ja garnicht auf Youtube hochgeladen, das wurde unberechtigterweise von einer 3ten Person getan. NUr anstatt halt den "Verursacher" zu veklagen wollte man halt wieder die Allgemeinheit verklagen da lukrativer! Gut so das das nun geklärt ist.
Es lebe das Anwaltnet, in dem uns Anwälte regelmäßig erklären wie es zu funktionieren hat^^
Jeder, dem seine Existenz am Herzen liegt, empfehle ich vor Benutzung des Anwaltnet, alias LoyerNet, alias Internet ein ausgiebiges Jura Studium mit Spezialisierung auf Anwaltnet- und Urheberrecht!
Mir geht dieser Abmahnwahn langsam richtig auf den Senkel, so kann es nicht weitergehen. Was wir brauchen ist ein klar definiertes und überarbeitetes europäisches Urheberrechtsgesetz. Man muss diesen Sumpf von gierigen Anwälten der Branche einfach austrocknen. Hier muss die EU schnell handeln aber Gesetze über die Begrenzung der Wattleistung bei Staubsauger ist ja wichtiger....
Ich vermute einmal hier ging es nicht um ein Youtube Video, sondern um ein normales Video auf der Homepage der klagenden Firma, das die Funktionsweise des Produktes erklärt hat und eine andere Firma hat dieses einfach eingebettet.
Hier muss man jedoch nicht unbedingt vor Gericht ziehen, um das Problem zu lösen. Ich würde einfach mein Video unter einem 2. Link hochladen, auf meiner Homepage alle Verweise ändern und dann das alte Video durch einen beliebigen anderen Inhalt ändern. Wie z.B. mein Firmenlogo inkl. Anschrift. Im privaten Bereich würden mir noch so manche andere Schweinereien einfallen, die man veröffentlichen könnte.
Meines Wissens eine falsche Darstellung. Es wurde nicht die Allgemeinheit verklagt, sondern die betreffenden Personen, die dieses Video eingebettet hatten. Diese hätte sich (nach Meinung des Erstellers des Werbevideos) davon überzeugen müssen, dass das Video rechtmäßig hochgeladen wurde. Eine durchaus berechtigte Ansicht, wenn man bedenkt, dass hinter dem Einbetten ganz klar eine Gewinnerzielungsabsicht steht. Das ist mE schon eine andere Hausnummer als wenn jemand auf ein lustiges Video oder eine Video-Anleitung etc. verweist.
Ich frage mich allerdings, was das für Youtube bedeutet. Irgendeiner aus dem Ausland, mit liberalen Gesetzesvorschriften oder einer laxen Überwachung derselben, lädt ein illegales Video hoch und hierzulande kann dann Hinz und Kunz fröhlich die Links verbreiten, ohne Ärger mit der Justiz befürchten zu müssen. Schafft man sich damit nicht wieder eine Plattform für illegale Inhalte?
Fefe hat schon recht, es ist bezeichnend für unser Rechtssystem, dass für so einen Sachverhalt die höchste Instanz entscheiden muss. Es zeigt sich einmal mehr, dass das deutsche Urheberrecht nach wie vor nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist, wodurch immer wieder Gerichte mit Fragen überlastet werden, die eigentlich der Gesetzgeber eindeutig zu klären wären. Aber die Menschen wählen ja lieber Merkels Stillstandspolitik, ist ja nicht so anstrengend, als Reformen voranzubringen, vor allem solchen Themen aus Neuland.
Was ich mich frage, sind damit Portale wie kinox o.ä. nicht auch völlig legal? Die hosten schließlich auch keine Inhalten sondern verlinken nur oder betten diese ein. Ist Unsinn, der Punkt "[...] und die Inhalte keinem „neuen“ Publikum angeboten werden" trifft in dem Fall ja nicht zu.
@zak999: Ja, Google hat nach diesem vernichtenden Urteil seine Bestrebungen aufgegeben. Die ständigen juristischen Auseinandersetzungen waren mit Unternehmenspolitik und -bilanz nicht mehr vereinbar („Don't be evil“). Daher wurde kurzerhand beschlossen, keine Tätigkeiten im Bereich des digitalen Neulands mehr durchzuführen und alle firmeneigenen Domains in diesem Zuge deregistriert. Eine entsprechende Meldung folgt bestimmt bald, etwa beim Postillon.
Ich frage mich allerdings, was das für Youtube bedeutet. Irgendeiner ... ... lädt ein illegales Video hoch und hierzulande kann dann Hinz und Kunz fröhlich die Links verbreiten,
hier geht es einzig und allein um das Urheberrecht.
alles andere bleibt wies ist.
das Urteil sagt ja auch nur, dass die Firma den Falschen Verklagt hat.
sie hätten den, der das Video auf Youtube gestellt hat verklagen müssen.
Und nicht die Leute, die das Video verlinken.