Dark_Knight
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Oder einfach bei Youtube den Antrag der Löschung des Videos ausfüllen müssen, da das Video ja unrechtmäßig veröffentlicht wurde auf YouTube. Aber das wäre viel zu einfach gewesen.
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Sehe ich genauso. Das erste war definitiv ein unrechtmäßiges Veröffentlichen von geschütztem Material. Genauso illegal wie bei Hollywood-Filmen.SamSemilia schrieb:war der fall mit dem wasserfilter nicht eigentlich 2 fälle?
einmal das unberechtigte hochladen auf youtube -> urheberrechtsverstoß
dann das einbinden des videos auf der homepage der konkurrenz -> kein verstoß
iRequest schrieb:Alles andere wäre auch unsinnig gewesen und hätte jedweder Logik widersprochen.