News YouTube-Videos einbetten ist nie Urheberrechtsverstoß

Oder einfach bei Youtube den Antrag der Löschung des Videos ausfüllen müssen, da das Video ja unrechtmäßig veröffentlicht wurde auf YouTube. Aber das wäre viel zu einfach gewesen. :freak:
 
@ComputerBase: Die Überschrift des Artikels ist IMO falsch

Das EuGH hat nur entschieden, dass das Einbetten eines Videos in eine Webseite über IFrames keine unerlaubte Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts darstellt, wenn das Video bereits auf seiner Hosting-Plattform bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und damit nicht das Veröffentlichungsrecht des Urhebers verletzt.

"Urheberrechtsverstöße" beschränken sich aber nicht nur auf die Frage der Veröffentlichung, denn zu den Rechten des Urhebers gehören noch ein paar weitere, die bei der ursprünglichen Debatte gar nicht zur Debatte standen: Vervielfältigung, Verwertung, droit au respect und droit de non-paternité

Eine IFrame Einbettung kann immer noch gegen diese vier Rechte verstoßen, z.B.:

- Sie macht das Video zusätzlich für den User runterladbar oder cached es auf eigenen Servern
- Sie verlangt für das Betrachten des Videos Geld oder nimmt Geld damit ein, dass es in der einbettenden Seite Werbung schaltet
- Sie verwendet die Einbettung um das Video aus dem inhaltlichen Zusammenhang zu reißen oder es zu schmähen
- Sie behauptet selbst der Urheber des Videos zu sein
 
ist doch auch klar: warum den illegalen Uploader verklagen oder YouTube um Löschung bitten, da kann man nur einmal abkassieren: wenn man doch genauso gut alle abmahnen kann die das Video verlinkt haben ;p Gewinnmaximierung im Zeitalter des Internets. Nur gut das der Schuss nach hinten los ging.
 
SamSemilia schrieb:
war der fall mit dem wasserfilter nicht eigentlich 2 fälle?
einmal das unberechtigte hochladen auf youtube -> urheberrechtsverstoß
dann das einbinden des videos auf der homepage der konkurrenz -> kein verstoß
Sehe ich genauso. Das erste war definitiv ein unrechtmäßiges Veröffentlichen von geschütztem Material. Genauso illegal wie bei Hollywood-Filmen.

Das mit dem Einbetten von öffentlich zugänglichen Videos halte ich auch nicht für einen Verstoß. Auch deswegen, weil man bei seinen YouTube-Videos einzeln ausdrücklich deaktivieren kann, dass das Video eingebettet werden kann (gibt's eine Option für in den erweiterten Videoeinstellungen, "Einbetten zulassen").
 
Zuletzt bearbeitet: (Missverständlichen Satzanfang umformuliert)
iRequest schrieb:
Alles andere wäre auch unsinnig gewesen und hätte jedweder Logik widersprochen.

Als ob das deutsche Politiker und Juristen in Sachen Technik jemals interessiert hätte. Die Politiker sind in diesen ganzen Dingen besonders feige, weil sie sich um klare Gesetze drücken und den Gerichten die Arbeit überlassen.
 
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