MikeMüller
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Laut seiner Aussage hat er keine Rechtsschutzversicherung.TardBase schrieb:Meine Frage wäre jetzt, was mach ich den als nächstes, lohnt es sich den zum Anwalt zu gehen?(habe kein Rechtsschutz)
Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht
im Privat-Rechtsschutz enthalten:
• Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
• Rechtsschutz für Vereine,
• Berufs-Rechtsschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
TardBase schrieb:Zweitens; Die Letzte Woche 22.02. - 26.02. war ich krank.
werkam schrieb:Das ist wohl so, wie in Post #19 bereits aus dem Tarifvertrag zitiert worden ist. Für jeden "vollen" Monat den man beim AG beschäftigt war, da bei Dir die sieben Wochen auf 2 Monate verteilt sind, Pech gehabt.
MikeMüller schrieb:Ist aber auch Pech, genau die letzte Woche krank zu sein.
Das würde ich als Arbeitgeber auch keinen Urlaub mehr auf Kulanz zahlen.
Nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG hat der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Beispiel: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2007; Ende am 20. September 2007. → Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG (in Höhe von 2/12 des Jahresurlaubs).
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG besteht in den obigen Fällen eines Teilurlaubsanspruchs nur für je einen vollen Monat ein Anspruch in Höhe von 1/12 des Vollurlaubs. Dieser Monat muss nicht genau ein Kalendermonat sein (siehe obiges Beispiel).
Und wenn der Tarifvertrag in dem Gewerbe etwas anderes sagt, hat er halt Pech und ich glaube das die Zeitarbeitsfirmen da bestimmt keine normalen Regelungen beinhalten. Kenne den Tarifvertrag nicht, aber in diesen Firmen werden doch ständig die Leute nicht weiterbeschäftigt, wenn keine Arbeit mehr da ist für sie.wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Aber wie Du schon sagst, er soll zu einer Arbeitnehmervertretung gehen und Mitglied werden, die werden dann auch weiterhelfen, in den meisten Fällen aber nur Mitgliedern (z.B. Gewerkschaften).Wird das Arbeitsverhältnis unterbrochen, führt die Unterbrechung auch zur Unterbrechung der Wartezeit, worunter allerdings nicht die Unterbrechung aufgrund zur Arbeitsunfähigkeit führender Erkrankung fällt.
werkam schrieb:In Tarifverträgen ist jedoch teilweise etwas anderes geregelt. Du solltest wenn schon auch alles weiter geben. Die Wartezeit beträgt 6 Monate
BUrlG
§ 13
Unabdingbarkeit
(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es in Deutschland anders ist. Sonst könnte der Arbeitgeber auch noch den Urlaub verweigern. In Öterreich wird der Urlaubsanspruch aliqout ausbezahlt, und das Krankengeld steht einem sowieso zu.BernardSheyan schrieb:Er scheint aber nicht in Österreich zu sein, somit sind alle Wenns und Abers und gesetzlichen Regelungen aus Österreich obsolet.
Kronos60 schrieb: