Zeitarbeitsfirma zahlt Krankheitstage und Urlaub nicht!?

Eine normale Rechtsschutz zahlt nicht bei Arbeitsprozessen, da musst Du schon eine Zusatzversicherung haben.
 
Kommt drauf an, was man unter einem "normalen" Rechtsschutz versteht.

Dass hier ein Verkehrsrechtschutz für ein bestimmtes Fahrzeug nicht reicht, sollte klar sein.

Ich vermute mal, du meinst mit "normal" den Baustein "Privat".

Der Rechtsschutz muss natürlich den Baustein "Beruf" enthalten.

Den Begriff "Baustein" habe ich jetzt aus den ARB vom GDV übernommen.
Die haben die ARB nach Bausteinen aufgebaut.

http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/12/ARB-2012-Stand-Oktober-2014.pdf
 
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TardBase schrieb:
Meine Frage wäre jetzt, was mach ich den als nächstes, lohnt es sich den zum Anwalt zu gehen?(habe kein Rechtsschutz)
Laut seiner Aussage hat er keine Rechtsschutzversicherung.
Im Übrigem stimmt es auch nicht dass es sich ohne Rechtsschutz nicht lohnt zu klagen, dass habe ich selbst auch einmal machen müssen und meine Frau hat es auch mal gemacht. In beiden Fällen ging es für uns gut aus.

Das eine Rechtsschutz solche Anliegen nicht vertritt ist so auch nicht richtig, es kommt immer darauf an was alles eine Rechtsschutzversicherung abdeckt und dass kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Dass in einer Verkehrsrechtsschutz nichts weiteres mit versichert ist, sollte schon klar sein.
 
Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht
im Privat-Rechtsschutz enthalten:
• Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
• Rechtsschutz für Vereine,
• Berufs-Rechtsschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Also gehe ich doch davon aus, wenn man keinen extra Baustein dazubucht hat der private Rechtsschutz keinen beruflichen Schutz. Da dieser Baustein ziemlich teuer ist, streuben sich auch viele Leute den abzuschliessen. Der berufliche Anteil z.B. meiner Rechtsschutz macht ca. 40% der Beiträge aus, ist ja nicht gerade wenig dafür ca. 10 € monatlich zu zahlen.
 
Es gibt auch einen guten Grund, warum der Baustein Beruf so teuer ist.

Im Arbeitsgerichtverfahren ist es nämlich so, dass man in der ersten Instanz seine Anwaltskosten immer selber tragen muss. Egal wie das Verfahren ausgeht.

Daher würde ich in diesem Falle hier nur dann einen Anwalt einschalten, wenn ich Rechtsschutzversichert wäre.
 
Wie auch immer, habe mit denen noch mal telefoniert gehabt am Dienstag und die zuständige Ansprechpartnerin meinte, sie hätte mein Krankenschein noch vor sich liegen und ich würde die unbezahlte Krankheitswoche nächsten Monat ausbezahlt bekommen.

Zu der unbezahlten Urlaubsanspruch meinte sie immer noch, dass mir kein Urlaub zustehen würde, weil ich nicht vom ersten bis zum Ende eines Monats im Arbeitsverhältnis gewesen bin, obwohl ich 7 Wochen beschäftigt war bei denen.
 
Das ist wohl so, wie in Post #19 bereits aus dem Tarifvertrag zitiert worden ist. Für jeden "vollen" Monat den man beim AG beschäftigt war, da bei Dir die sieben Wochen auf 2 Monate verteilt sind, Pech gehabt.
 
werkam schrieb:
Das ist wohl so, wie in Post #19 bereits aus dem Tarifvertrag zitiert worden ist. Für jeden "vollen" Monat den man beim AG beschäftigt war, da bei Dir die sieben Wochen auf 2 Monate verteilt sind, Pech gehabt.

MikeMüller schrieb:
Ist aber auch Pech, genau die letzte Woche krank zu sein.

Das würde ich als Arbeitgeber auch keinen Urlaub mehr auf Kulanz zahlen.

Welche Kulanz? Ich poste es gerne nochmals...

Nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG hat der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Beispiel: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2007; Ende am 20. September 2007. → Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG (in Höhe von 2/12 des Jahresurlaubs).
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG besteht in den obigen Fällen eines Teilurlaubsanspruchs nur für je einen vollen Monat ein Anspruch in Höhe von 1/12 des Vollurlaubs. Dieser Monat muss nicht genau ein Kalendermonat sein (siehe obiges Beispiel).

Ab 4 Wochen hat man Urlaubsanspruch, der Kalendermonat interessiert hier nicht. Wäre ja auch eine selten dämliche Regelung...
Also ab zu einer Arbeitnehmervertretung und schauen was die machen können.
 
In Tarifverträgen ist jedoch teilweise etwas anderes geregelt. Du solltest wenn schon auch alles weiter geben. Die Wartezeit beträgt 6 Monate
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Und wenn der Tarifvertrag in dem Gewerbe etwas anderes sagt, hat er halt Pech und ich glaube das die Zeitarbeitsfirmen da bestimmt keine normalen Regelungen beinhalten. Kenne den Tarifvertrag nicht, aber in diesen Firmen werden doch ständig die Leute nicht weiterbeschäftigt, wenn keine Arbeit mehr da ist für sie.
Wird das Arbeitsverhältnis unterbrochen, führt die Unterbrechung auch zur Unterbrechung der Wartezeit, worunter allerdings nicht die Unterbrechung aufgrund zur Arbeitsunfähigkeit führender Erkrankung fällt.
Aber wie Du schon sagst, er soll zu einer Arbeitnehmervertretung gehen und Mitglied werden, die werden dann auch weiterhelfen, in den meisten Fällen aber nur Mitgliedern (z.B. Gewerkschaften).
 
werkam schrieb:
In Tarifverträgen ist jedoch teilweise etwas anderes geregelt. Du solltest wenn schon auch alles weiter geben. Die Wartezeit beträgt 6 Monate

Hm könntest Recht haben. Wäre dann aber ein blöder Tarifvertrag, wer handelt so eine Regelung aus?


BUrlG
§ 13
Unabdingbarkeit

(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist.
 
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In Österreich steht dir auf jeden Fall beides zu. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch nicht Mitglied bei einer Gewerkschaft bist würde ich mir einen Anwalt nehmen und klagen, kann man nicht verlieren. Diese Blutsauger probieren es einfach, wenn es dann durchgeht und nicht geklagt wird ist es leicht verdientes Geld und hier mußt du gegensteuern ich bin mir sicher, dass schon beim ersten Brief eines Anwalts gezahlt wird sonst geht es vor Gericht und dort müssen sie dann zwei Anwälte und die Gerichtskosten zusätzlich zur Forderung bezahlen.
 
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Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist zum Anwalt gehen für so eine kleine Summe in Deutschland ohne Rechtsschutzversicherung keine gute Idee!!!
 
@Kronos: Er scheint aber nicht in Österreich zu sein, somit sind alle Wenns und Abers und gesetzlichen Regelungen aus Österreich obsolet.

Der TE muss also erst mal den Tarifvertrag durcharbeiten ab wann er Urlaubsansprüche hat
 
BernardSheyan schrieb:
Er scheint aber nicht in Österreich zu sein, somit sind alle Wenns und Abers und gesetzlichen Regelungen aus Österreich obsolet.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es in Deutschland anders ist. Sonst könnte der Arbeitgeber auch noch den Urlaub verweigern. In Öterreich wird der Urlaubsanspruch aliqout ausbezahlt, und das Krankengeld steht einem sowieso zu.
 
Kronos60 schrieb:

In Deutschland ist einiges sehr viel weniger stark geregelt als in Österreich. Was hauptsächlich zum Nachteil der Arbeitnehmer fällt. Die Tarifverträge sind gegenüber den Österreichischen Kollektivverträgen nicht Pflicht für jeden Arbeitgeber.

Sprich bei uns ist so gut wie jeder Arbeitnehmer in einem Kollektivvertrag. Weiters dürfen in Österreich auch Leiharbeiter nicht schlechter gestellt sein als Festangestellte in einem Unternehmen. In Deutschland ist das anders, weil die Tarifverträge eine Lücke beim europäischen Recht zulassen (was meiner Ansicht Schwachsinn ist und ich nicht verstehe warum die deutschen Arbeitnehmer in dieser Frage nicht mehr Druck auf die Politik ausüben)

In dem Punkt kann man nicht einfach zwischen D und Ö vergleichen.
 
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Aber es gibt in Deutschland sicherlich einen Urlaubsanspruch, der wenn man ihn nicht konsumiert ausbezahlt werden muss. Genauso steht einem das Krankengeld zu. Vielleicht findet sich hier einer der sich mit dem Deutschen Arbeitsrecht besser auskennt.
 
Du hast den Abschnitt mit BUrlG § 13 gelesen und verstanden?
Wenn es dein Tarifvertrag nicht beinhaltet, dann bekommst du es nicht.
Und da hilft es wenig, wenn du uns erzählst, wie es in Österreich gehandhabt wird und auch nicht, dass du dir in D keine abweichende Regelung vorstellen kannst. Eins musst du dir merken: Hier in Deutschland ist nahezu jede Doofheit möglich bei der der Arbeitnehmer dämlich dasteht
 
Der TE war über einen vollen Monat bei dem Unternehmen beschäftigt und hat nach §5 BUrlG dafür anteilig 1/12 des Urlaubsanspruchs erworben.
Der § 13 BUrlG besagt weiterhin, dass nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers in Tarifverträgen abgewichen werden darf. In Tarifverträgen dürfen für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vereinbart werden ... ;)

Weiterhin gilt: Recht haben und Recht bekommen ... ohne Rechtsschutz fressen die Anwaltsgebühren den Ausgleich auf. Die Zeitarbeitsfirma scheint hier ganz bewusst das Gesetz umgehen zu wollen. Da hilft nur entsprechend schlechte Bewertung bei den einschlägigen Portalen hinterlassen, fertig.
 
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