Zigaretten Vorfall bei Minderjährigen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

BlacK_DeviL#

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
390
Hallo,​

also vorab ich bin leider noch minderjährig und weiss, dass ich in der Öffentlichkeit noch nicht rauchen darf.


Heute morgen vor der ersten Stunde wollt ich gerade das Feuerzeug anmachen bzw. eine Zigarette, als ein Polizist von hinten kam und mich gefragt hat wie alt ich denn bin, meine Schachtel einkassiert und personalien aufgenommen etc.

Meine Frage ist jetzt, darf der die Schatel einkassiern? Ich habe ja nicht geraucht ich wollte es zwar grade tun, aber ich habs ja nicht, ich war nicht dabei... wie ist das rechtlich veranlagt? Ist das nicht Sache des Ordnungsamtes?


PS: Sonst wenn wir da alle immer stehen (ich stand alleine) fährt 41530x die Polizei vorbei und sagt nichts und sogar ist es mal vorgekommen, dass genau der selbe Polizist durch die Masse ging und nur meinte schmeisst die Filter bitte nicht auf den Boden. Da war die Hälfte mind. unteer 18!

MfG
 
Klar darf er die einkassieren. Du warst ja gerade dabei dir eine anzuzünden.

Und du darfst nicht nur in der Öffentlichkeit nicht rauchen ;)
 
Deine Argumentation ist etwas fadenscheinig.

Auch wenn ich mich da nicht genau auskenne, ist das ja wie, als würde ein Mörder gerade seine Knarre zücken um jemanden abzuknallen, aber der beobachtende und sogleich einschreitende Polizist darf sie ihm nicht abnehmen, da er ja noch nicht geschossen hat.
 
natürlich darf er deine schachtel einkassieren ob du es gemacht hast oder nicht also mit dem rauchen spielt erstmal keine rolle da du ja auch im besitz dieser warst und du das auch nicht darfst =)
 
moin,

Rauchen und minderjährig geht ja mal gar nicht :D kleiner scherz jeder sollte allein wissen was er tut

die pol darf fast alles da hoheitsrechte

vllt hat er nen schlechten tag gehabt oda selber keine kippen mehr und dachte sich hmm minderjähriger ha kippen günstige alternative gleich ma abzocken :D

ordnungsamt is nur "hilfsarbeiter" der pol
 
statt darüber nachzudenken, ob er die Schachtel einkassieren darf,
solltest Du Dir lieber überlegen warum Du als Minderjähriger meinst rauchen zu müssen.

Tue Dir selber den gefallen und LASS ES! Später bereut man es immer.....

(seit 8 Monaten NICHTRAUCHER)

Schau Dir das mal an. 80% der Lungenkrebs Patienten rauchen !
http://www.youtube.com/watch?v=cnXj4TLXhuM

der is auch nett zur Abschreckung:
http://www.youtube.com/watch?v=juZSfAkymhA
 
Zuletzt bearbeitet:
§10 des Jugendschutzgesetzes verbietet Jugendlichen den Erwerb von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Weil schon der Erwerb von Tabakwaren für Jugendliche verboten ist, ist es unerheblich, ob wirklich geraucht wurde, oder nicht.
 
erinnert mich an Minority Report
darf man einen verknacken der noch nix gemacht hat? :D
 
Warum öffnest du mit so einem Thema einen Thread? Die Sache ist vollkommen eindeutig. Muss ja hier nicht diskutiert werden, oder?

Es gibt Millionen Minderjährige die in Deutschland rauchen. Mir würde es persönlich nicht um die verlorene Schachtel ankommen, sondern ob meine Eltern durch die Polizei informiert werden etc.
 
ich kenn mich zwar mit der gesetzlage nicht aus, aber mmn. darfst du gar keine zigaretten besitzen... von dem her ist das einziehen deiner schachtel schon richtig! an deiner stelle würde ich aber damit wieder aufhören bevor du richtig anfängst, aber muss eh jeder wissen... der staat und die gesellschaft wirds dir aber danken wenn du weiterrauchst
 
@RiseAgainstx: jupp darf man... und zwar wenn eine Tat angekündigt wurde

@TE: tja Pech gehabt. Da du ja über die Gesetzeslage bestens Bescheid weißt, daß du nicht rauchen darfst in der Öffentlichkeit...
 
Verboten ist der Erwerb - und damit auch der Besitz - von Tabakwaren. Ob du nun vor hattest zu rauchen oder nicht ist irrelevant.
Die Polizei darf die Tabakwaren konfiszieren. Das Ordnungsamt ebenfalls, beide unterliegen dem Polizeigesetz.
 
BlacK_DeviL#, die meisten langjährigen raucher wären heute froh wenn man sie mit körperlicher gewalt an ihren ersten zigaretten gehindert hätte ;-)
 
Mit Erwerb muss doch aber nicht nur der Kauf gemeint sein oder? Sagen wir mal ich hab sie von nem Kollegen oder von Eltern "geklaut" oder sowas ^^
 
Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aber aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.

soviel dazu das dass ordnungsamt dem polgesetz unterliegt
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben