Ja so isses, wenn etwas noch böser und verachtenswerter als Firmen sind, dann ist es der Staat. Mag die Beschlagnahmung auch noch so berechtigt sein (wir wissen es nicht), nein der deutsche Zoll benimmt sich ungebührlich. Manchmal (glatte Untertreibung) kann man nur noch den Kopf schütteln über einige Äußerungen.
Nun niemand zwingt Hersteller, die keine Lizenzgebühren zahlen (die ich nicht unbedingt befürworte), in Deutschland oder den USA auszustellen, wo die Lizenzinhaber eine Handhabe dagegen haben. Und lasse ich einen Grenzfall wie SanDisk durch, kommen 100 chinesische Firmen, die sich darauf berufen. Man kann keine Ausnahmen machen, wenn man ein durchsetzbares Recht haben will.
Zumal die belangten Hersteller diese Geräte öffentlich ausgestellt haben. Das ist das Problem. Insofern mag es möglicherweise problematisch sein, wenn man die Geräte noch vor dem Aufbau beschlagnahmt, denn erstens sind die Aussteller um die es geht sicherlich auch nicht dumm und packen die erst zum Schluß an den Stand, zweitens könnte es ja möglicherweise schwer nachzuweisen sein, das man die hierzulande an Kunden verkaufen wollte. Insofern ist ein Zuschlagen während der Ausstellung immer noch die "zweifelstfreieste" Methode.
Wozu stellt man denn auf so einer Messe aus? Doch weil man das Gerät verkaufen will und nicht weil die Dinger so hübsch sind. Insofern ist eine Ausnahme für Messen lächerlich. Den Kram kannste dann gleich wieder an der Grenze beschlagnahmen, wenn die Lieferungen für die Zwischenhändler dann kommen.