Zugang zu Internet-Diensten verloren, da Handynummer gekündigt, was tun?

Photon

Rear Admiral Pro
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Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem: Er hat diverse Internet-Dienste mit seiner Handy-Nummer verknüpft, hat jedoch keinen Zugriff mehr auf die Nummer, weil er den entsprechenden Vertrag dummerweise gekündigt hat. Nun macht er sich große Sorgen, dass die Nummer neu vergeben werden könnte und jemand Zugriff auf all seine Accounts bekommen könnte.

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt es zumindest aus zweiter Hand? Was kann man denn in dieser Situation tun?

Viele Grüße
Photon
 
Wann ist das her?

Soweit mir bekannt sind die Nummern für eine gewisse Zeit blockiert, damit man sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen kann.
Ich meine, dass dies auch gesetzlich geregelt ist.
 
Moin :)

Ich würde meine Identität nach Möglichkeit anderweitig nachweisen, und sofern das nicht geht, würde ich den früheren Nummernprovider um eine Bestätigung bitten, dass zum Zeitpunkt "dann und dann" ich der Inhaber dieser Nummer war, und damit dann an die Accounts herantreten. Im Zweifel eben Datenauskünfte verlangen, auf die ja ohnehin Anspruch besteht, bei allen Diensten, wenn nötig auch beim Nummernprovider.
 
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Und das Ganze fällt ihm jetzt erst auf :confused_alt:
 
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cbkk schrieb:
sofern das nicht geht, würde ich den früheren Nummernprovider um eine Bestätigung bitten, dass zum Zeitpunkt "dann und dann" ich der Inhaber dieser Nummer war, und damit dann an die Accounts herantreten.
Ah cool, das klingt richtig gut! Den Tipp gebe ich auf jeden Fall weiter, danke!

00Julius schrieb:
Und das Ganze fällt ihm jetzt erst auf :confused_alt:
Jep, richtig dumm, da hat er leider echt lange geschlafen ;)
 
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Bei Kündigung eines Mobilfunktarifs steht die Rufnummer noch 90 Tage zur Portierung bereit. Anschließend geht die Rufnummer wieder zum Netzbetreiber/Provider zurück. Meistens sind die Nummern dann nach 6 Monaten wieder "offen" und jemand anderes kann sie nutzen.

Man kann probieren beim Anbieter die gleiche Nummer (Wunschrufnummer) mit z.B. Prepaidtarif wieder zu bekommen. Aber ein Lottogewinn ist wahrscheinlicher.
 
Photon schrieb:
Nun macht er sich große Sorgen, dass die Nummer neu vergeben werden könnte und jemand Zugriff auf all seine Accounts bekommen könnte.
Solange er selbst noch Zugriff auf seine Accounts hat, sollte er sich schleunigst an den Support wenden. Viele bieten heutzutage nicht einmal mehr einen direkten telefonischen Support mehr an, wenn du später mit einem gesperrten Konto und nicht funktionierendem 2FA den Support zu kontaktieren versuchst, entwickelt sich das zu einer Weltraumodyssey
Ergänzung ()

cbkk schrieb:
würde ich den früheren Nummernprovider um eine Bestätigung bitten, dass zum Zeitpunkt "dann und dann" ich der Inhaber dieser Nummer war, und damit dann an die Accounts herantreten.
Inwiefern soll das helfen? Ich meine dein Einwand mag zwar richtig sein, aber meistens geht es darum eine 2FA Bestätigung auf die hinterlegte Nummer zu bekommen. Da nutzt dir eine Bestätigung, dass diese Nummer mal zu dir gehört hat leider wenig.

Klar! Wenn das der einzige Merkmal bei einem Account war, mag das vielleicht funktionieren.
 
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xexex schrieb:
Inwiefern soll das helfen? Ich meine dein Einwand mag zwar richtig sein, aber meistens geht es darum eine 2FA Bestätigung auf die hinterlegte Nummer zu bekommen. Da nutzt dir eine Bestätigung, dass diese Nummer mal zu dir gehört hat leider wenig.
Es geht darum, justiziabele Daten in die Hand zu bekommen, die einen als rechtmäßigen Accountnutzer ausweisen. Wie das der Anspruchsgegner technisch umsetzt, ist dann eine andere Frage. Wenn er auf das 2FA-Vorgehen besteht, mag er gern um eine neue Handynummer bitten, sobald die Identität geklärt ist. Das wäre auch nichts wirklich Ungewöhnliches, dass jemand mal seine Handynummer nicht mehr zur Verfügung hat und eine neue hinterlegen muss.
 
cbkk schrieb:
Es geht darum, justiziabele Daten in die Hand zu bekommen, die einen als rechtmäßigen Accountnutzer ausweisen.
Das ist mir schon klar, nur ist es in einem solchen Fall meist nicht das eigentliche Problem. Als rechtmäßiger Kontobesitzer kann man sich auch mit der Adresse, Zahlungsinformationen, manchmal auch mit dem Bestellverlauf oder ähnlichen ausweisen.

Das eigentliche Problem heutzutage ist jedoch, überhaupt die Möglichkeit zu bekommen jemanden zu kontaktieren der einem in solchen Fall helfen kann. Versuche mal bei Ebay jemanden dran zu kriegen, wenn dein Konto gesperrt ist und die hinterlegte Nummer falsch. Dann kämpfst du mit einem Chatbot, dem du gar nichts erklären kannst und der um eine Nachricht zu versenden ein Login von dir will.

Wie gesagt, deine Ausführungen sind sicherlich richtig bei Diensten, bei den man nur seine Nummer hinterlegt hat. Leider müsstest du dafür erst einmal soweit kommen. Aus persönlicher Erfahrung mit einem Freund, dem ich kürzlich in einem Fall von Identitätsdiebstahl geholfen habe, ist die Rufnummer eines der ersten Sachen die solche Angreifer ändern.
 
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Photon schrieb:
Hat er leider nicht mehr, das ist ja das Problem...
Das ist ja erst mal kein ungewöhnliches Problem, daher haben die meisten Anbieter einen Prozess, der ein Recovery ermöglicht. Manchmal ist der mit Wartezeiten verbunden, machmal muss man Nachweise bringen, um zu zeigen, dass man der ursprüngliche Eigentümer ist. Z.b. bei Online Shops eine eingescannte Rechnung von einem ehemaligen Einkauf, usw.

D.h. es kann hier keinen allgemeinen Rat geben, sondern man muss jeweils gezielt vorgehen.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Versuche mal bei Ebay jemanden dran zu kriegen, wenn dein Konto gesperrt ist und die hinterlegte Nummer falsch
Oft gibt es aber eine Funktion „ich habe kein Zugriff auf mein Konto“. Natürlich muss man auch je Konto entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt.
 
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TomH22 schrieb:
Oft gibt es aber eine Funktion „ich habe kein Zugriff auf mein Konto“.
Richtig! Die schickt dir dann eine Nachricht auf deine hinterlegte Telefonnummer zwecks Kennwortrücksetzung und du drehst dich im Kreis.
 
xexex schrieb:
Das ist mir schon klar, nur ist es in einem solchen Fall meist nicht das eigentliche Problem. Als rechtmäßiger Kontobesitzer kann man sich auch mit der Adresse, Zahlungsinformationen, manchmal auch mit dem Bestellverlauf oder ähnlichen ausweisen.
Dann verstehe ich deine Frage nicht. "ich würde meine Identität nach Möglichkeit anders nachweisen" hatte ich im selben Beitrag schon geschrieben, den du selbst zitiert hast. Wie man jemanden kontaktieren soll, sorry, die Frage habe ich doch damit gar nicht behandelt. Du kannst nicht meinen Hinweis auf "lass dir die Inhaberschaft deiner Nummer bestätigen" in "so kannst du wieder jemanden kontaktieren" umdeuten, um dann zu sagen, dass das so natürlich nicht funktioniert 0o

Die Bestätigung der Nummer ist deshalb sinnvoll, weil die Gegenseite ja offenbar mit der Telefonnummer als Identifikator einverstanden ist.

Die spätere Änderung, um auf den Fall deines Freundes zu sprechen zu kommen, kann daran streng genommen nichts ändern. Dass ebay sich online versteckt (ich glaube, Briefe und Justiz sind heute trotzdem noch geläufig), weiß ich ebenfalls; das war, wie gesagt, bisher einfach noch gar nicht das Thema, du kannst aber natürlich gern damit beginnen. Was du von mir zitiert hast, hat damit aber nichts zu tun.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Richtig! Die schickt dir dann eine Nachricht auf deine hinterlegte Telefonnummer zwecks Kennwortrücksetzung und du drehst dich im Kreis.
Nein, es ist, wie gesagt, auch nicht unüblich, dass man eine neue Telefonnummer hinterlegen muss, weil man auf die alte keinen Zugriff mehr hat. Die Nachricht wird dann selbstverständlich nicht an die alten Telefonnummer geschickt.
 
cbkk schrieb:
Nein, es ist, wie gesagt, auch nicht unüblich, dass man eine neue Telefonnummer hinterlegen muss, weil man auf die alte keinen Zugriff mehr hat. Die Nachricht wird dann selbstverständlich nicht an die alten Telefonnummer geschickt.
Naja, in der Regel hat man noch den Zugriff auf das Konto und ändert dort die Nummer, dann gehen natürlich alle Nachrichten an die neue Nummer. Unser Problem ist ja, dass weder Zugriff auf das Konto noch auf die Nummer da ist...
 
Ja, so verstanden, ich bezog mich nur auf die von TomH22 beschriebene Situation. Es ist tatsächlich auch den 2FA-einsetzenden Internetseiten nicht verborgen geblieben, dass man manchmal erst "im akuten Notfall" (wenn man die Zugangsdaten vergessen hat) merkt, dass man ja auch noch eine alte Handynummer da hinterlegt und auf diese keinen Zugriff mehr hat^^

Kenne jemandem, dem das zum Beispiel mit seinem GMX-Account über die Jahre wirklich immer wieder passiert. Früher musste ich dann helfen, den Ausweis in den PC zu bugsieren, zu schwärzen und an die entsprechenden Stellen zu leiten. Heute haben sie dafür – warum wohl 😁 – inzwischen eine Routine etabliert, wie man das von einer Kontoeröffnung online kennt, irgendeine Form von Videoident-Verfahren, vor ein paar Tagen erst war es wieder so weit.
 
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cbkk schrieb:
.... Die Nachricht wird dann selbstverständlich nicht an die alten Telefonnummer geschickt.
Das kann ich aus der gelebten Praxis leider nicht bestätigen.
Da es auch keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinsetzung in die alte Geschäftsbeziehung gibt, bleibt einem nichts weiter übrig, auf den good will des Vertragspartners zu setzen/zu hoffen, eine neue Handy-Identifikationsnummer als Authentifizierung für einen alten Account außerhalb des automatischen Registrierungsprozesses zu registrieren.
Gleiches gilt für eine hinterlegten Emailadresse, auf welche man keinen Zugriff mehr hat. Auch das kommt ja häufiger vor.

Um zur Frage des TE zu kommen.
Zugang erhielte ein neuer Handynummernbesitzer ja erst mit dem zugehörigen Passwort.
Da kann Dein Bekannter nur hoffen, ein starkes Passwort benutzt zu haben.
Ein Lösungsvorschlag wäre eine schriftliche Fragestellung zu persönlich gespeicherten Daten bei den entsprechenden Internetdiensten nach DSGVO (Art.15) und dann nach erfolgter positiver Antwort der schriftliche Auftrag zur Löschung derselben. Das wird natürlich nur bei seriösen Internetdiensten für den deutschen Raum klappen.

Blöd ist das für alle Diejenigen, welche bei der Registrierung für Internetdienste aus Sicherheitsbedenken für sich gefakte Daten hinterlegt haben, also keinen richtigen Klarnnamen oder auch kein richtiges Geburtsdatum.
Dann hilft auch kein geschwärzter eigener Ausweis, weil ja das Datum und ggf. der Name nicht übereinstimmt.
Das sollte man immer im Hinterkopf haben, wenn man sich irgendwo im Internet für einen wichtigen Dienst registrieren lässt!
 
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Wie sollte jemand, der diese Nummer erhält, das Wissen haben, mit welchem Konten diese Nummer verknüpft ist, das geht doch nahezu null.
 
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@ThomasK_7 Aus der gelebten Praxis? Was sollte daran das Problem sein? Wie gesagt, ich kenne das Gegenteil, und wenn es jemand anders macht, will ich das nicht ausschließen, halte es aber eindeutig für unsinnig.

Genauso wie den Punkt mit der "Wiedereinsetzung in die alte Geschäftsbeziehung" – das klingt so hochtrabend, aber was soll das überhaupt aussagen? Nicht böse gemeint. Bloß rein praktisch, was meinst du damit? Wenn es noch eine Vertragsbeziehung gibt (wovon ich bei noch bestehenden Accounts auch erst mal ausgehe), hängt die natürlich nicht daran, dass die alte Handynummer noch zur Verfügung steht. Und wenn nicht, hat man immer noch Anspruch auf seine Daten, wie bereits erwähnt.

Auch den Fall gefaketer Daten haben wir schon abgedeckt: Die Handynummer als Identifizierungsmerkmal ist nicht verloren, nur weil man keinen Zugriff darauf hat.
 
Goldsmith schrieb:
Wie sollte jemand, der diese Nummer erhält, das Wissen haben, mit welchem Konten diese Nummer verknüpft ist, das geht doch nahezu null.
Er braucht sich ja nur eine der Apps installieren, die eine Rufnummer als Identifikation nutzen. Das fängt bei WhatsApp an und hört nicht bei Wolt auf. Da Email und richtiges Konto anlegen, scheinbar mittlerweile für einige zu "Oldshool" geworden ist, wird bei diversen Apps heutzutage nur noch nach der Rufnummer gefragt.
Ergänzung ()

cbkk schrieb:
Die Handynummer als Identifizierungsmerkmal ist nicht verloren, nur weil man keinen Zugriff darauf hat.
Abgehakt haben wir da gar nichts! Die Rufnummer ist verloren, wenn der Anbieter die als 2FA benutzt. Umgekehrt könnte ich mal fragen, nenne mir einen konkreten Fall in dem ein Mitarbeiter nach einer Verifizierung der alten Rufnummer fragt, statt einem Bot der einfach eine Nachricht an die alte Rufnummer schickt.

Hilft dem TE jetzt aber auch nicht weiter und wir wissen nicht einmal um welche Dienste es geht. Letztendlich ist das heutzutage großer Mist wenn man sich so lange um sowas nicht kümmert. Da kann ich nur den Ratschlag von @ThomasK_7 zusprechen, schriftlich eine Löschung nach DSGVO zu beantragen.
 
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