Zwangsläufiger Garantieverlust beim Graka oc?

Tiga1978

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2004
Beiträge
260
Gestern Abend kam bei einem Thema die Frage auf ob Übertakten der Grafikkarte zwangsweise zur Garantieverlust führt. Da das Thema aber nicht wirklich in den Thread passte mache ich einen neuen auf.

Die Frage ist, ob der Hersteller eine Grafikkarte, die mit der beigelegten Software übertaktet wurd und dabei kaputt ging ersetzten muss. Zum Beispiele wäre da Gainward, die der Käufer mit dem beigelegten Experttool selbst übertakten muß um die Versprochene Leistung zu erhalten. Bei meiner MSI habe ich nach der Treiber Einstellung einen zusätzlichen Reiter, wo ich neben D.O.T den GPU takt um 200mHz und den Ramtakt von 900 auf 1300mHz erhöhen kann. Beim übertakten, kommt legentlich ein Infoscreen, der darauf aufmerksam macht, das durch Übertakten das System unstabil werden kann. Auch in der Gebrauchsanweisung steht nichts über einen Garantie verlust durch übertakten. Somit müßte der Käufer bei Beschädigung durch oc doch eigentlich noch Garantie haben oder ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mich auch schon mal ein bisschen darüber informiert. Also wenn der Hersteller (wie eben Gainward) ein Übtertaktungsprogramm mitliefert dann denke ich mal, dass man noch Garantieanspruch hat. Hatte auch mal eine G4 MX von Gainward mit Experttool - extreme übertaktet und läuft immer noch... :lol:

Wenn der Hersteller nichts mitgibt wird man die Garantie verlieren - in der Theorie. Denn es ist sehr schwer nachzuweisen (oder überhaupt nicht möglich) wieso die Graka den Geist aufgegeben hat. Nur ein Bios-Flash ist natüröich kein Problem herauszufinden. ;)

Also ich denke du kannst beruhigt Übertakten - Grakas rauchen nur sehr, sehr selten ab. Meistens gibt es eh nur Bildfehler bei zu hohem Takt.

Mfg
Callisto
 
Das mit den Übertakten ist schon längst geschenen siehe sig. Ich hab mal ein Screeshot von der Maximalen Einstellungen, die ich mit den MSI Treibern einstellen kann gemacht, wahrscheinlich denken die das Ihre Karten unzerstörbar sind ?! :evillol:
Aber wer trägt den den Schaden, wenn Hein Blöd im Sommer bei 40°C Aussentemp den Takt auf 700/1300 Mhz einstellt und die Karte schrottet?
 

Anhänge

  • müll.jpg
    müll.jpg
    63,9 KB · Aufrufe: 387
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein sehr gutes Thema, was mich auch schon länger beschäftigt.
Soweit ich aber irgendwo mal gehört habe, könnte man das OC schon nachweisen, da man das an einigen Lötstellen, die durchbrennen würden, herausfinden kann. Stimmt das?
Und ich denke mal wenn der hersteller extra ein Tool zum Ocen beilegt, geht die Garantie auch nicht flöten. Auch nicht wenn man anstelle des mitgelieferten Tools ein anderes, wie RivaTuner oder AtiTOOL, benutzt. Denn sowas ist wirklich nicht nachvollziehbar.
 
Afaik haben die Hersteller bestimmte Geräte mit denen ein Übertakten nachgewiesen werden kann, somit dürfte dir ein Garantieverlust sicher sein.
 
Oder so!
Aber wenn die ein Tool beilegen ist das doch wie ein Freibrief, oder?
 
Wie das gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, evtl. könnte eine nette Mail an den Hersteller reichen. ;) Frag doch einfach mal nach und poste uns die Antwort. :)
 
soweit ich weiss, verliert man die garantie,wenn:

- man übertaktet (egal mit welchem tool)
- man einen neuen lüfter draufmacht

die hersteller bieten zwar ocing tools mit an, aber das ist kein freibrief.
habt ihr mal bei coolbits den text gelesen?der sagt eigentlich alles.
 
Also, ich glaube, wenn der Hersteller nicht darauf hinweist, dass beim übertakten der graka die garantie flöten geht, würde ich, wenn sie kaputt geht, mich darauf beziehen. Wenn der Hersteller nicht drauf hinweist hat er pech gehabt. Woher soll denn der Kunde sonst wissen das die Grantie flöten geht???
 
Wenn der Hersteller ein Tool beilegt, damit man die Grafikarte übertakten kann, ist das noch kein Freibrief. Gibt es das Tool überall, auch nicht. Ist es eines vom Hersteller selbst, fängt es an, kritisch zu werden. Sagt er, daß die Taktraten möglich sind, und man dieses Tool benutzen kann, um die AUSGEWIESENEN Raten zu erreichen, kann man das fast als von der Garantie abgedeckt betrachten. Der Hersteller garantiert dann, daß die Taktraten möglich sind. Die Frage ist, ob er gesondert darauf hinweist, daß er nicht für Schäden haften will. Dann stellt sich die Frage wie und wo das steht.

Ein Garantieverlust kann nicht eintreten, wenn der Hersteller alle Voraussetzungen schafft, bei denen der Käufer davon ausgehen muß, daß eine bestimmte Taktrate erreichen werden kann und muß unter bestimmten Bedingungen, und wenn der Hersteller auch noch die dafür nötigen Mittel liefert, um sich vielleicht vom Angebot anderer Hersteller abzuheben.

Ich jedenfalls würde dann bei Fehlern/Beschädigungen von keinem Garantieverlust ausgehen. Aber: Wie will man beweisen, bis wohin man den Takt gedreht hat?
 
@Kleiner7]Genau das denke ich auch, das man als Hersteller nicht einfach Software mitliefern kann, dessen Benutzung ein Verlust der Garantie bedeutet. :king:
@ Tod schau mal mein Screenshot ganz oben an. Da bietet mir die MSI Treiber einen Takt bis 700/1300 mHz an sind ja 40% mehr Takt. Und da ich nirgens auf einen Garantie verlust drauf hingewiesen werde könnte ich bis zu diesen Takt die Grafikkarte betreiben! Was ohne entsprechende Kühlung (Garantie verlust) sowie so nicht möglich wäre ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
wie oben schon erwähnt kannste grakas von gainward übertakten dafür ist das tool auch gedacht aber irgendwann ist auch schluss mit océn also langsam hochdrehen ....
 
khr schrieb:
wie oben schon erwähnt kannste grakas von gainward übertakten dafür ist das tool auch gedacht aber irgendwann ist auch schluss mit océn also langsam hochdrehen ....
Das das Übertakten bei Gainwardkarten geht ist schon klar, ist aber nicht das Thema. Es geht um die Haftungsfrage beim Defekt durch übertakten in diesen Thread ;)
 
gut dann anders meine graka wollte nicht viel hergeben und das von anfang an ... naja ich bekam den hals nicht voll und voll im benchmarkwahn hab ich es wohl übertrieben karte im ar**** .... kontakt mit gainward aufgenommen eingeschickt und repariert wiederbekommen ... es hatte sich nen ram verabschiedet .... das zu gainward für mich persönlich echt nen spitzen support .... die nächste graka wird wieder eine gainward

mfg
 
Weiß nicht wie's bei anderen Herstellern und Ihren OC-Tools ausschaut, doch beim Asus Smart Doctor wird man explizit darauf hingewiesen, dass Asus für keinerlei Schäden, welche aus der Verwendung dieser Software resultieren, haftbar gemacht werden kann. Das sagt eigentlich alles, oder?

Schaut mal in der Hilfe nach. Da wird man in der Regel darauf hingewiesen. (ich glaub auch vorm Setup)
 
Moin @ all

Takten einer CPU,Graka oder Speicher führen definitiv zum Garantieverlust.Da wir ja hier von Grakas reden will ich auch mal dabei bleiben.
Es spielt keine Rolle ob der Hersteller, ein Tool mit bei legt um den angegebenen Takt zu erreichen.
Meist haben die Karten schon den Takt der auch angegeben wird, und es wird beigeschrieben z.B Gainward-Expert Tool mit diesem Tool garantieren wir ihnen einen Takt von xxx.
So ihr taktet jetzt bis der Artzt komt und schrottet die Karte ! Wie wollt ihr beweisen, dass ihr nur bis zu diesem bestimmten Punkt den der Hersteller garantiert getaktet habt ?

Wie wollt ihr das beweisen ? Genauso wenig kann euch der Hersteller beweisen bis wohin ihr getaktet habt ! Das ihr die Karte hochgedreht habt das schon, das steht ausser Frage.
Jetzt gehts los ein hin und her, und her und hin.
Unterm Strich ist der Käufer immer der gearschte.Sollte es keine Lösung geben bleibt eigentlich immer nur eine Wahl, der Anwalt.Dann gehts wieder los kosten,kosten,kosten.Und diese stehen oft in keinster Relation zum Kaufpreis, bzw zum Wert der Karte.
Und glaubt mir die grossen Hersteller haben täglich mit sowas zu tun, und sind bestens abgesichert mit guten Anwälten.

Fazit: Käufer ist gearscht.

In diesem Sinne $ly.de
 
naja die meisten Karten haben nen internen Speicher wo der letzte takt drinne steht als sie kaputt ging ... und die hersteller sind nicht doof ....

mfg
chris
 
@$ly.de Lies doch mal durch, was ich oben geschrieben habe. Ich will hier keine Standard antwort, ala Übertakten führt zum verlust der Garantie usw. das weiß ich auch ;) . Es geht doch um den Fall, das der Hersteller dies mit seiner Software anbietet. Also noch mal:

1. Das Tool zum Übertakten der 6600gt installiert sich automatisch mit den MSITreiber.
2. MSi gibt keine Taktraten beschränkungen an (Takt lässt sich bis 700/1300 verändern)
3. Weder im Handbuch noch beim OC selbst, wird gesagt, daß ich einen Garantieverlust durch das Übertakten habe.
4. Warum liefert MSI ein Tool zum übertakten, wenn die Karte schon vom Bios aus mit dem richtigen Takt läuft und ein oc Garantie verlust bedeutet würde?
5. MSI wirbt mit seiner Software D.O.T, die ebenfalls auf der Treiber CD dabei ist und die Karte eigenständig übertaktet

Wenn die den Krempel zum oc dabeipacken und nicht auf den Garantieverlust hinweisen bleibt doch die Garantie bestehen. Wäre so, als wenn VW einen zusätzliche Sitz im Auto einbaut und sagt den darf man nicht benutzen :mad: .
 
$ly.de schrieb:
Moin @ all

Takten einer CPU,Graka oder Speicher führen definitiv zum Garantieverlust.Da wir ja hier von Grakas reden will ich auch mal dabei bleiben.
Es spielt keine Rolle ob der Hersteller, ein Tool mit bei legt um den angegebenen Takt zu erreichen.

Und glaubt mir die grossen Hersteller haben täglich mit sowas zu tun, und sind bestens abgesichert mit guten Anwälten.

Fazit: Käufer ist gearscht.

In diesem Sinne $ly.de


Und diese Aussage wird durch welche Urteile/Gesetze belegt?

Was nützt den Herstellern eine ganze Armee von Anwälten, wenn die Gesetze nicht auf deren Seite sind?

Das ganze hier beruht ja auf Vermutungen, interessant würde sein was ein Anwalt zu dem Problem sagt. Hat nicht jemand einen guten Draht zu einem Anwalt der sich da auskennt.

Wenn ich ein Tool sehe wie z.B. Overdrive von ATI, dann würde dieses ja nach $ly.de bereits den Garantieverlust ausgelöst haben. Ich habe aber beim Overdrive keine Warnung gelesen, das Übertakten die Garantie gefährdet, bzw die Garantie durch das Benutzen verfällt.

Der Punkt müßte ja dann wieder ein Grenzwert sein, ist jede Übertaktung ein Garantieverlust, oder nur eine extreme Übertaktung? Wenn nur die extreme Übertaktung ein Garantieverlust ist, wo ist dann die Grenze? Bzw. muß der "Normale" User dieses Wissen haben, wo die Grenze ist? Es heißt zwar Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (Schaden), aber wenn ich ein Tool beilege welches zum Übertakten gedacht ist, muß ich als "Normaler" Benutzer nicht davon ausgehen, daß ich dieses Tool auch benutzen kann?

Ich glaube das ganze kann nur vor Gericht geklärt werden, bzw durch einen Anwalt. Es gibt soviel verschiedene Ansatzpunkte, daß der Laie da keine Chance hat eine Lösung zu finden.


Dope4you

PS: Und deshalb ist die Rechtschutzversicherung, nach der BU, Unfall und Haftpflichtversicherung eine sinnvolle Investition :)
 
Ich denke, das der User sich vielleicht viel zu schnell durch Standard Aussagen seiner Rechte berauben lässt. Ich schreib jetzt erstmal eine Anfrage an den MSI support. :king:

edit: So Anfrage gestellt mal kucken, ob ich darauf eine Antwort bekomme: "Sehr geehrtes MSI Support Team, ich würde gern wissen, ob durch die Erhöhung des Taktes mittels MSIClock (von der MSI Treiber CD) die NX6600GT beschädigt werden kann, immerhin geht der bis 700/1300 mHz einzustellen. Desweiteren würde ich gern wissen, ob durch das übertakten ein Verlust der Hersteller Garantie möglich ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben