Nvidia verklagt Samsung: Verkaufsverbot von Smartphones und Tablets gefordert

Frank Hüber
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Nvidia verklagt Samsung: Verkaufsverbot von Smartphones und Tablets gefordert

Nvidia hat eine Patentklage gegen Samsung und Qualcomm eingereicht, da das Unternehmen seine Patente im Bereich der Grafikchips und Grafiktechnologie verletzt sieht. Ziel ist ein Verkaufsverbot aller Galaxy-Smartphones und Tablets von Samsung, die eine Adreno-, Mali- oder PowerVR-GPU von Qualcomm, ARM oder Imagination nutzen.

Zuvor habe es laut Nvidia direkte Gespräche mit Samsung gegeben, in denen das Unternehmen Samsung die Verletzung der Patente aufgezeigt und eine Lizenzierung dieser angestrebt habe. Diese Gespräche seien jedoch „ohne Fortschritte“ verlaufen, da Samsung die Lizenzierung der entsprechenden Patente bei den GPU-Fertigern und nicht bei sich selbst sehe. Neben einem Schadenersatz fordert Nvidia deshalb ein Verkaufsverbot für insgesamt zwölf Samsung Smartphones und Tablets, namentlich das Galaxy Note, Note Pro, Note 3, Tab S, Tab Pro, Tab 2, Galaxy S III, S4, S5, Infuse 4G und das Samsung Illusion.

Nvidia sieht insgesamt sieben Patente verletzt. Einerseits gehe es dabei um das Konzept einer GPU an sich, bei der alle Funktionen zur Grafikberechnung und Ausgabe an einen Bildschirm in einem Chip vereint werden, andererseits seien auch Patente, die „programmable shading“, „unified shading“ und „multithreading processing“ auf einer GPU betreffen, verletzt.

Nvidia hat die bei der US International Trade Commission (PDF) und dem Bezirksgericht von Delaware eingereichten Klagen (PDF) veröffentlicht. Nach Angaben von Nvidia sei diese Klage die erste ihrer Art in der 21-jährigen Firmengeschichte.

Da die betroffenen Grafikchips nicht nur in Smartphones und Tablets von Samsung eingesetzt werden, könnten weitere Hersteller von dem Ausgang der Klage betroffen sein, sofern sie keine gesonderten Lizenzabkommen mit Nvidia geschlossen haben. ComputerBase hat bei Nvidia angefragt, mit welchen Smartphone- und Tablet-Herstellern entsprechende Lizenzvereinbarungen bereits getroffen wurden, so dass diese nicht betroffen wären.