Medienberichte: Werbefreie Bezahlversion für Facebook und Instagram

Andreas Frischholz
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Medienberichte: Werbefreie Bezahlversion für Facebook und Instagram
Bild: Meta

Meta könnte laut Medienberichten eine erstaunliche Strategieänderung vornehmen, um die DSGVO-Vorgaben einzuhalten. Wie die New York Times berichtet, überlegt der Konzern derzeit, ob man in der EU eine kostenpflichtige Version von Facebook und Instagram anbieten soll, die ohne Werbung auskommt.

Die New York Times beruft sich bei der Meldung auf drei Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, aber anonym bleiben. Kommentiert wurden die Pläne von Meta nicht, ebenso wenig sind Details zu potenziellen Preisen sowie einem Starttermin bekannt. Was dennoch bemerkenswert ist: Allein der Bericht zeigt bereits, wie einschneidend die DSGVO-Vorgaben für den Konzern sind.

DSGVO kratzt an Metas Geschäftspolitik

Klassischerweise setzt Meta darauf, Dienste kostenlos anzubieten und das Geschäft mit Werbung zu finanzieren. Für Instagram gibt es mittlerweile auch eine Bezahlversion, diese bietet aber in erster Linie zusätzliche Funktionen, die sich an Creator und Unternehmen richten. Der Kern der Dienste ist auf eine kostenlose Nutzung ausgelegt. Durch diverse Datenschutzverfahren hat das Werbegeschäft aber deutliche Dämpfer erhalten.

Denn der Streit um die Rechtsgrundlage für das Verarbeiten personenbezogener Daten, auf die sich Meta bei WhatsApp, Facebook und Instagram beruft, läuft seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018. Zunächst erklärte der Konzern, Nutzerdaten ohne Einwilligung zu verwenden wäre legitim, weil es sich um vertragliche Maßnahmen handelt (DSGVO Artikel 6, Abschnitt 1b). In der Praxis heißt diese Argumentation im Sinne von Meta: Wenn Personen sich bei Facebook und Instagram anmelden, ist die personalisierte Werbung ein Teil des Angebots, das sie nutzen wollen. Daher erfülle man nur vertragliche Pflichten, die auch im Interesse der Nutzer seien.

Die Datenschutzorganisation Noyb legte deswegen schon 2018 eine Beschwerde ein und hatte Erfolg. Meta wechselte daraufhin auf das „berechtigte Interesse“ (DSGVO Artikel 6, Abschnitt 1f), um Nutzerdaten für Werbezwecke zu analysieren. Im Juli kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings auch diese Regelung. Dem Urteil nach darf Meta etwa nicht die Nutzerdaten von Facebook, Instagram und WhatsApp kombinieren, ohne dass eine explizite Einwilligung der Nutzer vorliegt.

Eine Bezahlversion als Alternative zum datenbasierten Werbegeschäft wäre nun ein in der EU gängiges Verfahren, um die DSGVO-Auflagen zu erfüllen. Nutzer einer kostenpflichtigen Version würden also etwa keine Werbung mehr in den News-Feeds der sozialen Netzwerke sehen, erklärten die mit den Vorgängen vertrauten Personen der New York Times.

EU-Verordnungen erzwingen Anpassungen

So zeigt sich, wie sich die EU-Gesetzgebung auf Meta auswirkt. Denn der Konzern muss nicht nur das Ausmaß der Datenverarbeitung sowie die Vorgaben für die entsprechenden Einwilligungen neu regeln. Weil Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage in die USA übermittelt wurden, wurde der Konzern im Mai zu einer Rekordgeldbuße in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt.

Neben der DSGVO muss Meta auch aufgrund von anderen EU-Verordnungen die Dienste anpassen. Durch den Digital Service Act (DSA) ist ein News-Feed erforderlich, der Inhalte nicht nur per Algorithmus sortiert, sondern diese auch chronologisch darstellt. Zudem dürfen Werbetreibende keine personalisierten Anzeigen mehr für 13- bis 17-jährige Nutzer der Plattform schalten. Und der neue Kurznachrichtendienst Threads ist immer noch nicht in Europa gestartet, weil die enge Anbindung an Instagram nicht ohne Weiteres mit dem Digital Market Act (DMA) vereinbar ist.

Generell kann Meta aber nicht auf den europäischen Markt verzichten. Zu lukrativ ist das Geschäft in der EU, profitabler ist es laut dem Bericht der New York Times nur in Nordamerika.