Dark Patterns und wenig Transparenz: Mängel der Tech-Plattformen beim Verbraucherschutz

Andreas Frischholz
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Dark Patterns und wenig Transparenz: Mängel der Tech-Plattformen beim Verbraucherschutz
Bild: Sébastien Bertrand | CC BY 2.0

Seitdem der Digital Service Act (DSA) in der EU gilt, müssen insbesondere die großen Tech-Plattformen verschärfte Vorgaben einhalten. Noch sind diese Maßnahmen aber nicht ausreichend, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Beim Verbraucherschutz würden nach wie vor Mängel existieren.

So würden alle untersuchten Plattformen nach wie vor Dark Patterns – also manipulative Designs – verwenden. Schwer verständlich bleiben zudem die Nutzungsbedingungen, ebenso fehle es an Transparenz bei Werbekriterien. Ernüchternd fällt daher das Fazit nach 100 Tagen aus, die der DSA gilt. Nutzer wären an vielen Stellen weiterhin „den unfairen Praktiken großer Online-Plattformen ausgesetzt. Die Anbieter haben die Vorgaben aus Brüssel bislang nur unzureichend umgesetzt“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Für die Analyse untersuchte der vzbv, wie zwölf ausgewählte Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen den DSA umsetzen. Bei diesen handelt es sich um: Amazon, Apple App Store, Booking.com, Facebook, Google-Shopping, Google-Suche, Instagram, Snapchat, TikTok, X (ehemals Twitter), YouTube und Zalando. Je nach Test-Kategorie wurden die geprüften Plattformen per Zufallsauswahl bestimmt – es sind also nicht immer alle in der jeweiligen Analyse vertreten.

Fortschritte noch nicht ausreichend

Verboten sind seit 2023 die Dark Patterns, also Design-Tricks, um menschliches Verhalten zu beeinflussen – das erfolgt unter anderem durch die Farbgestaltung bei Buttons oder lange Klickwege, um beispielsweise die Zustimmung für Cookies zu erhalten. Entsprechende Methoden entdeckte man bei Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube.

Eine weitere Pflicht für große Online-Plattformen ist, Nutzer nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden. Diese Information müssen direkt über einen Klick auf die Werbung abrufbar sein. Keiner der untersuchten Anbieter setzt das laut der vzbv-Analyse so um. Untersucht wurden Instagram, Snapchat, TikTok und X (Twitter). Bis auf Snapchat würden aber immerhin alle Anbieter Werbung kennzeichnen und die jeweiligen Werbetreibenden nennen.

Mangelnde Transparenz ist ebenfalls ein Kritikpunkt. Zentrale Kontaktstellen, Informationen über die AGB und Optionen für die Empfehlungssysteme sind nicht überall vorhanden oder nur schwer zugänglich. Bei den Empfehlungssystemen müssen die Anbieter etwa nennen, nach welchen Kriterien die Rankings entstehen, die die dargestellten Inhalte sortieren. Nutzer müssen diese Mechanismen zudem anpassen können.

In diesem Bereich vermeldet der vzbv Fortschritten. So würden Amazon, Booking, Google-Suche und Zalando mittlerweile eine Option anbieten, die nicht auf Profiling beruht. Die Profiling-Version sei aber weiterhin standardmäßig aktiviert, die Option zum Ändern bisweilen nur schwer auffindbar.

Bundesregierung soll bei Aufsicht nachlegen

Der Digital Service Act, der seit August 2023 in Kraft ist, gilt als Grundgesetz für digitale Dienste in der EU. Im Kern regelt dieser, wie Plattformbetreiber mit Nutzern und den entsprechenden Inhalten umgehen müssen. Besonders scharfe Vorgaben gibt es für die besonders großen Online-Plattformen und Suchmaschinen, die mehr als 10 Prozent der 450 Millionen EU-Bürger erreichen. Das betrifft insbesondere die Big-Tech-Konzerne.

Angesichts der Mängel fordert der vzbv nun Nachbesserungen. Handlungsbedarf bestehe für die Bundesregierung, die eine verstärkte Kontrolle einrichten müsse. „Um den Schutz der Verbraucher:innen wirklich sicherzustellen, muss die Bundesregierung auch national eine möglichst zentrale und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten“, so Pop. Wem Verstöße gegen den DSA oder Mängel auffallen, kann diese auch direkt an den vzbv melden.