News BGH hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Videoeinbettung

DrToxic schrieb:
Wenn es doch nur bei YouTube eine Option gäbe, womit Einbettungen für Videos deaktiviert werden könnten. Oh wait..! :o

Das Unternehmen hat es nach ihren Aussagen nicht selbst bei YouTube herein gestellt, darum komplett irrelevant.

Die Argumentation, dass eine Einbettung etwas ganz anderes als ein Link sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt kein AutoPlay, das Video ist also in beiden Fällen jeweils einen Mausklick entfernt. Was soll das?

Habs zwar noch nicht gemacht und getestet, aber das sagt http://support.google.com:
"To make an embedded video autoplay, add “&autoplay=1” to the video’s embed code, right after the video ID (the series of letters that follows “v/”)."

Von daher ist deine Annahme schon falsch, aber mit wie vielen Mausklicken etwas erreichbar ist spielt denke ich auch keine Rolle. Wichtig ist nach meiner Meinung (das kann man übrigens auch auf sehr vielen Rechtsberatungsseiten so lesen) ob der Inhalt direkt auf der Webseite abrufbar ist die es eingebettet hat.

@ Madman1209
Da du niemanden verurteilt sollst verstehe ich jetzt nicht in wie fern die Unschuldsvermutung da jetzt hineinspielt. Du sollst dir nur sicher sein wenn du etwas nutzt, dass es auch rechtmäßig ist. Wenn man blind alles benutzt was im Internet zu finden ist, dann muss man halt auch die Konsequenzen für seine Naivität tragen. Es sollte jedem klar sein, dass im Internet nicht nur legale Inhalte kurieren. Wen man mit seiner Webseite für die Weiterverbreitung sorgt, dann haftet man dafür. Du sollst niemanden verurteilen, sondern nur dir sicher gehen, dass der Inhalt den du auf deiner Webseite mit nutzt legal ist. Hat überhaupt nichts mit Unschuldsvermutung zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist doch klar, dass es ein grundsätzlicher Unterschied ist.

Sehe ich auch ähnlich wie craxity. Durch die Videoeinbettung wird die Webseite in diesem Fall mit fremdem Content aufgewertet, ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers.

Wo das Video schlussendlich liegt ist dabei egal.
Firma A. hätte das Video von Firma B. auch dann einbetten können, wenn es auf der Webseite von B. gelegen hätte.

Denkt doch mal an Fotos oder Musik. Da kann ich mir auch nicht einfach nehmen was mir gerade passt und auf meiner Webseite veröffentlichen.

Derjenige, der das Video einbettet hat die Pflicht zu prüfen, ob er das auch darf. Das halte ich für durchaus zumutbar.

Update:
Um einer Abmahnwelle vorzubeugen, wäre es wünschenswert für bisherige Einbettungen einen Bestandsschutz einzurichten.

@etking

deutsche Firmen spielen auf dem Weltmarkt keinerlei Rolle
Bezogen auf das Internet? Ansonsten würden mir nämlich gleich eine ganze Menge Firmen einfallen, die auf dem Weltmarkt eine Rolle spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Video war bei YT online, da ich dem Uploader erstmal nicht unterstelle widerrechtlich gehandelt zu haben, darf ich es mir dort auch ansehen.
Weiters wurde die Möglichkeit zum Framing geboten und war nicht gesperrt, daher nehme ich an ich darf es auch einbinden.
Wenn nun das Video illegal nach YT gekommen ist kann ich nichts dafür, den für mich sah alles rechtens aus. Sobald mir dies jedoch bekannt ist, habe ich unabhängig von YT das Video von meiner Seite zu nehmen.

Daher wäre eine Klage gegen Unbekannt, wohl die richtige Wahl, nämlich gegen den Uploader des Videos. Sowohl YT als auch der Betreiber der anderen Seite, haben schnellstmöglich nach Bekanntgabe das Video zu entfernen.
 
@Madman1209: Die Unschuldvermutung gilt im Strafrecht. Hier geht es um Zivilrecht. Das hat nichts miteinander zu tun. Im Zivilrecht gibt es häufig eine Beweislastumkehr. Dann muss man gerade beiweisen, dass einen kein Versculden trifft. Gutes Bespiel ist hier § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Wenn es bei Youtube keine Kontrollen gibt, wer die Rechte an einem Video hat, warum gehst du dann erstmal davon aus, dass alles ok ist?

Was ist das denn für eine Logik? Wenn ich dir dein Smartphone wegnehme, kann ich dann auch verkaufen, weil ich es besitze? Eher nicht, oder?

Hier geht es immernoch darum, dass mit dem Video Geld verdient wurde. Da gelten immer andere Maßstäbe als beim reinen Konsum zu Unterhaltungszwecken. Es ist erforderlich und zumutbar sich über die Rechte am verwendeten Material zu informieren.

Und das gilt hier, weil es kein einfacher Link ist. Die haben gerade keine Link genutzt, weil die Besucher/Kaufinteressenten dann erstmal zu Youtube gelangt wären und dann vielleicht woanders bestellt hätten.
 
Forum-Fraggle schrieb:
Eigentlich ist es irrelevant ob es eingebettet wurde. Es war auf Youtube. Youtube muß auf Urheberrechtsverletzungen achten.
Stellt euch einfach mal ein Beispiel aus dem realen Leben vor: Eine Firma erstellt Kopien eines Medikaments, für das es nicht die Rechte besitzt. Ihr kauft dieses Medikament in der Apotheke. Ihr verlaßt euch doch auch darauf, daß die Apotheke da Mittel vertreiben darf, oder nicht? Genauso muß man sich auf Youtube verlassen können ordentlich zu prüfen. Schließlich müßtet ihr auch nicht an die kopierte Firma Geld zahlen, weil ihr eine illegale Kopie des Medikaments gekauft habt.

Da es Youtube nahezu unmöglich ist, externe Sachverhalte zu prüfen, würde ich die Gutgläubigkeit nicht gelten lassen. Prinzipiell kann jeder eigentlich alles hochladen. Das ist so, als ob jeder etwas zusammenpanschen und es dann in der Apotheke aufstellen darf. Der Apotheker muss dann prüfen, ob das Medikament auch rechtens ist. Ein Apotheker gegen stündlich tausend neue "Medikamente". Und du gehst dann rein und nimmst die Salbe mit, weil da genau das draufsteht, was du gerade brauchst. Und weil es in der Apotheke steht, muss es ja gesund sein...
Gerade weil so viele Videos bei uns gesperrt werden, sollte vielen klar sein, dass nicht jeder hochgeladene Inhalt rechtens ist. Wenn jemand ein fremdes Video zur eigenen Gewinnerzielung nutzt, würde ich durchaus erwarten, dass vorher zumindest versucht wurde, die Rechtmäßigkeit festzustellen. Youtube kann dies nicht durchführen. Es kann einen Algorithmus entwickeln um Musik/Filme zu erkennen, aber es kann keinen Algorithmus entwickeln um Urheberrecht zu erkennen.
 
Einen wunderschönen guten Tag,

alle Videos, die bei Youtube zu sehen sind, sind urheberrechtlich geschützt. Wer von etwas anderen ausgeht, unterliegt einem Irrtum. Natürlich muss Youtube bei Bekanntwerden einer Rechteverletzung entsprechende Handlungen einleiten. Womöglich wurde das neben dem im Artikel genannten Rechtsstreit auch gemacht und die Videos sind schon längst entfernt. Aber hierum geht es in dem Rechtsstreit nicht. Es geht vielmehr um die Frage, ob sich die Beklagten mit der Videoeinbindung widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte zu eigen gemacht haben. Das weiß keiner und soll vom Gericht entschieden werden, eventuell ist noch eine Grundsatzentscheidung vom EuGH notwendig.

Ich bin schon der Meinung, dass die Videoeinbindung etwas anderes ist, als die Verlinkung. Letzteres ist ein explizit Verweis auf andere Inhalte. Man gelangt gewöhnlich auch auf eine andere Webseite. Bei einer Verlinkung ist klar, da komme ich zu fremden Inhalten, auch wenn diese gar nicht fremd sind.

Eine Einbettung sehe ich anders. Technisch ist diese auch nur eine Verlinkung, aber die Inhalte werden nun auf der eigenen Webpage dargestellt. Für den Nutzer sieht es also so aus, als ob diese Inhalte der Einbettung zu den restlichen Inhalten und zum Konzept der Webpage gehören, also Inhalte des Webpage-Betreibers sind, was hier offensichtlich nicht der Fall war. Die Beklagten hätten sich meines Ermessens eine Erlaubnis zur Nutzung des Videos vom Rechteinhaber erteilen lassen müssen, um das Video in das eigene Webpagekonzept einzubinden und die Inhalte für die eigene Seite zu nutzen.

Wenn man nun ein Video auf Youtube findet, sollte man schon vorher den Account-Inhaber fragen (in der Regel ist kein anderer potenzieller Rechteinhaber bekannt), ob das Video für eine Videoeinbindung genutzt werden darf. Gibt der keine Antwort, dann muss man davon ausgehen, diese Rechte nicht zu haben. Gibt er diese widerrechtlich, kann man sich darauf berufen. Und nur aus der freigeschalteten Möglichkeit zur Videoeinbettung kann man nicht auf eine automatisch Freigabe der entsprechenden Rechte schließen. Eventuell will der Rechteinhaber selbst das Video einbinden, oder ist einfach nicht fähig genug den Account zu bedienen.

Dass in vielen Fällen eine einfachere Handhabung von Urheberrechtsverletzungen zu wünschenswert und ein eventuell entstandener Schaden nur schwer zu beziffern ist, ist mir klar. Auch die Sinnfälligkeit mancher Rechtsstreitigkeiten mag ich in Frage stellen. Das hat aber nichts mit diesen Rechtsstreit zu tun. Denn hier wird eine Verhaltensweise bewertet werden, für die es aktuell noch keine rechtliche Interpretation gibt. Zu hoffen bleibt, dass das Urteil nun eine solche Interpretation liefert und damit Rechtsicherheit schafft.

Gruss
Mizi
 
craxity schrieb:
Jedem ist doch klar, das Youtube nicht jedes einzelne video überprüft, bevor es hichgeladen wird. also kann sich niemand darauf verlassen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.

Und wenn man Inhalte auch noch gewerblich nutzt, ist es doch klar, dass man sich über sein Nutzungsrecht 100%-ig sicher sein muss.
wunschiwunsch schrieb:
Das Unternehmen hat es nach ihren Aussagen nicht selbst bei YouTube herein gestellt, darum komplett irrelevant.
Ohne jetzt vorwurfsvoll klingen zu wollen: Darf man euch beide mal fragen wieso dann nicht gegen Youtube geklagt wird?

Denn Youtube ist sicherlich auch keine Non-Profit-Organisation, die die Möglichkeiten die sie ihnen Nutzern anbietet nur zum Vergnügen anbietet. Jeder Privatmensch der eine Webseite betreibt, einen Blog schreibt oder ähnliches gilt doch bereits als gewerblich sobald dieser auch nur einen Cent aus Werbeeinnahmen jedweder Art erhält. Warum ist dann Zitat: "Jedem doch klar, das Youtube nicht jedes einzelne video überprüft [...]" - aber das wird nicht an den Pranger gestellt?

Könnte man auch böswillig übersetzten mit: "Jedem ist doch klar das Youtube mit illegalen Videos Geld durch Werbeeinnahmen generiert". Zumindest ich finde das sich das hier ließt als wäre da ja ok, weils dort ja massenhaft, branchenübergreifend und alltäglich passiert.
 
wenn das Durchkommt , darf man keinerlei Videos mehr auf Seine hompage (forum) einstellen. Ohne den Urheber zu fragen.
das wird ein chaos
 
Degathul schrieb:
Ohne jetzt vorwurfsvoll klingen zu wollen: Darf man euch beide mal fragen wieso dann nicht gegen Youtube geklagt wird?

Denn Youtube ist sicherlich auch keine Non-Profit-Organisation, die die Möglichkeiten die sie ihnen Nutzern anbietet nur zum Vergnügen anbietet. Jeder Privatmensch der eine Webseite betreibt, einen Blog schreibt oder ähnliches gilt doch bereits als gewerblich sobald dieser auch nur einen Cent aus Werbeeinnahmen jedweder Art erhält. Warum ist dann Zitat: "Jedem doch klar, das Youtube nicht jedes einzelne video überprüft [...]" - aber das wird nicht an den Pranger gestellt?

Könnte man auch böswillig übersetzten mit: "Jedem ist doch klar das Youtube mit illegalen Videos Geld durch Werbeeinnahmen generiert". Zumindest ich finde das sich das hier ließt als wäre da ja ok, weils dort ja massenhaft, branchenübergreifend und alltäglich passiert.

Die haben das Video sicher schon sperren lassen.

Aber hier geht es darum, ob auch diejenigen, die das Video mittels Framing genutzt haben, auch einer Haftung unterliegen. Es geht nicht um YT und nicht um das Entfernen des Videos. Also schreibt doch bitte nicht mehr dazu. Das führt vom Thema ab.
Ergänzung ()

syfsyn schrieb:
wenn das Durchkommt , darf man keinerlei Videos mehr auf Seine hompage (forum) einstellen. Ohne den Urheber zu fragen.
das wird ein chaos

Das ist doch klar. Warum sollte man das denn dürfen?
 
Ich finde die Diskussion hie ein wenig am Thema vorbei. Hier wird über eine Takedown bei YT philosophiert und kostenlose Abmahnung. Da muss ich mich fragen in welcher Welt die meisten Leben. Die Beklagten nutzten ein Video das auf YT stand für ihre eigenen gewerblichen Zwecke und das ohne vorher die Rechte Frage zu klären. Im Gegensatz zu einem Link ist das einbetten eines Videos etwas was den Inhalt mit zu Eigen macht zumindest nach meiner Rechtsauffassung. Es ist kein Link auf eine Seite sondern ein Deeplink direkt auf den Inhalt. Es geht hier also um gewerbliche Nutzung ohne Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht.

Da hört bei mir jede Sympathie auf, das ist kein 13 jähriges Mädchen das sich mal den neuesten Song von Justin Bieber oder was wweiß ich was die heute so hören. Hier ist zu klären ob ein Schaden für die Klagenden entstanden ist, eventuell durch entgangenen Gewinn, ja ich weiß das ist Kaffeesatzleserei in der Regel. Sollte diese festgestellt werden ist die klagende Partei zu entschädigen. Gegebenenfalls könnte man noch Lizenzgebühren geltend machen für die Zeit der Nutzung des Videos.
 
Raptorchicken schrieb:
jeder strassenkehrer macht einen wichtigeren job als diese paragrafenreiter
Amen!

Wenn ich also jemanden auf ein Tütchen Drogen auf der Straße aufmerksam mache (und vielleicht mit dem Finger drauf zeige) mache ich mich also schon strafbar? Ist irgendwie das Selbe. Auch ohne mich (Framing auf der Page) würde das Tütchen (das Video) auf der Straße (Youtube) liegen.
 
Irgendwie das Selbe? Ernsthaft? Dein Vergleich hat so viel Richtigkeit wie die Behauptung, Pluto habe viel mit einem roten Riesen gemein.

Es geht nicht darum, ob das Video auf Youtube liegt oder nicht, sondern ob ein Framing ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.

Hört doch einmal bitte mit dem Dreschen von 'der und der ist so unglaublich unnötig'-Phrasen auf und beginnt stattdessen lieber einmal damit, Sachverhalte richtig zu lesen, zu erfassen und die sich stellenden Rechtsfrage zu begreifen. Das ist keine Zauberkunst und diese sonderbaren Vergleiche spart ihr euch damit ebenfalls.

EDIT: Wer sich fragt, warum ich so unfreundlich bin: mir gehen diese einfachen und selbstgerechten Statements immer mehr auf den Zeiger, zumal sie (und das stört mich am meisten) ganz offensichtlich nichteinmal den Sachverhalt, soweit möglich, ganzheitlich erfasst haben. Trotzdem allerlei Rückschlüsse zu ziehen halte ich für unangebracht und verantwortungslos gegenüber denjenigen Mitlesern. die das dann auch noch für bare Münze nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
craxity schrieb:
Die haben das Video sicher schon sperren lassen.

Aber hier geht es darum, ob auch diejenigen, die das Video mittels Framing genutzt haben, auch einer Haftung unterliegen. Es geht nicht um YT und nicht um das Entfernen des Videos. Also schreibt doch bitte nicht mehr dazu. Das führt vom Thema ab.
Mir gehts auch nicht um das entfernen des Videos und auch wenns dir nicht gefällt schreibe ich dennoch dazu:

Denn ich finde nachwievor das du es so darstellst das es für Youtube ja ok ist, wenn diese das Video bei Meldung einer Urherberrechtsverletztung einfach nur sperren. Aber der böse Mitbewerber am Markt der dieses Video eingebettet, der soll dafür auch bitte zahlen (im gegensatz zu YT).
Und genau dies wirkt nach wie vor auf mich als ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, denn auch Youtube generiert Umsätze mit dem Urheberrechtlich geschützten Material solange dieses auf der Seite verfügbar ist. Inwiefern das nun weniger verwerflich ist als die Einbettung / Verlinkung dieses Urherberrechtlich geschützten Materials sehe ich pers. nach wie vor nicht ein.

Und auch hier darf sich die Frage gestellt werden, inwiefern die Sachlage eine andere wäre, wenn selbiges Video "nur" verlinkt statt eingebettet gewesen wäre, denn auch Deep-Links (und nichts weiter wäre ein Link auf exakt ein Video bei Youtube) auf Urherberrechtlich geschütztes Material sind nachwie vor strafbar.

Allerdings klagt man natürlich doch lieber gegen die direkte Konkurrenz am Markt, statt gegen einen Branchenfremden Großkonzern, auch wenn dieser die Ausnutzung des Materials letztendlich nicht nur begünstigte, sondern sogar eigentlich erst ermöglichte...

Fetter Fettsack schrieb:
Es geht nicht darum, ob das Video auf Youtube liegt oder nicht, sondern ob ein Framing ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.
Warum ist es unerheblich, dass auf Youtube Videos gehostet werden, ohne Zustimmung des Rechteinhabers?
 
Zuletzt bearbeitet:
Degathul schrieb:
Warum ist es unerheblich, dass auf Youtube Videos gehostet werden, ohne Zustimmung des Rechteinhabers?

Die Frage stelle ich mir auch, wenn das Video nicht rechtmäßig auf YouTube gelandet ist, dann bitte verklagt doch denjenigen ders dort hochgeladen hat und nicht die, die es am Ende benutzen "weil es möglich ist"... Ebenfalls kann man Videos auf YouTube "das Einbetten" nicht zulassen....
FAIL FAIL und FAIL....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lavaground

Mit der Begründung kann ich alles von Youtube auf meiner Seite einbinden selbst aktuellste Kinofilme und dann noch dafür Geld verlangen.
 
Warum ist es unerheblich, dass auf Youtube Videos gehostet werden, ohne Zustimmung des Rechteinhabers?

Es geht nicht darum, ob das Video auf Youtube liegt oder nicht, sondern ob ein Framing ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.

In meiner Aussage steht nicht, dass es generell unerheblich wäre, sondern, dass es für diesen Streitfall keine Relevanz hat.

nicht die, die es am Ende benutzen "weil es möglich ist"

Möglich =/ Erlaubt.
 
Creeed schrieb:
@Lavaground

Mit der Begründung kann ich alles von Youtube auf meiner Seite einbinden selbst aktuellste Kinofilme und dann noch dafür Geld verlangen.

Du kannst alles von youtube einbinden was erlaubt ist einzubinden, ob du dann damit noch geld machst ist fragwürdig. Adsense wird nur an youtube und den urheber geld bezahlen und nen kostenpflichtigen zugang zu kostenlosen videos, erklär mir mal bitte da den sinn.....

@Fetter Fettsack: Eine Einbettung die möglich ist über die normale youtube api, ist eine vom Uploader erlaubte Einbettung, ergo möglich = erlaubt in meinem Fall. Ich rede nicht davon die src url, also z.b. einfach die ganze youtubeseite, direkt in ein eigenes iframe einzubinden, das ist nicht erlaubt, ist klar (wurde in dem Topic hier auch nicht gemacht und wäre auch leicht schwachsinnig..)....

Folglich ist der Uploader zu belagen, der fremdes geschütztes Material hochläd und freigibt....
Sollte die Firma, die klagt, das Video am Ende selbst hochgeladen und freigegeben haben, sind sie selbst schuld, weil zu geizig selbst zu hosten...
 
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omg. Schon wieder diese Urheberrechtsprobleme. mMn ist nicht yt das Problem, sondern der Staat, der jeden harmolsen Kram in ein Problem verwandelt. Die dummen Richter :hammer_alt: haben doch keine Ahnung:grr:
 
Dann begründe doch bitte, inwiefern genau die keine Ahnung haben. Da du darüber urteilst, hast du ja offenbar welche bzw. zumindest mehr als diese.
 
Du kannst nicht alles einfach einbinden und nutzen, schon gar nicht gewerblich. Für eine gewerbliche Nutzung musst du wissen unter welcher Lizenz die Veröffentlichung passiert und ob derjenige der veröffentlicht auch die Rechte dazu hat. Sonst kann es für dich ganz schnell ganz duster in der Firmenkasse werden.

Ich soll dir den Sinn erklären? Deine Ausführung machen bei gewerblicher Nutzung auch keinen Sinn und um die geht es hier und nicht um irgendwelche Katzenvideos. Nach deiner Argumentation wäre es völlig legal selbst urheberrechtlich geschütztes Material gegen Entgeld online zu stellen solange es auf Youtube veröffentlicht und von dort eingebettet wurde. Wenn du der Argumentationskette nicht folgen kannst tut es mir leid.

Im Gegensatz zu einem Link macht man sich mit dem einbetten den Inhalt, hier das Video, zu eigen. Genau das ist der Knackpunkt bei dem Urteil zu den Links. Dort ging es darum dass man sich den Inhalt der Seite ja nicht zu eigen macht. Bei Einbetten sieht das ein wenig anders aus. Da das Problem aber europaweit geklärt werden muss wird es an EuGH gehen. 2
 
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