News Bitkom gegen Rückgaberecht für Apps

Als ob fehlende Funktionen ein Rückgaberecht erforderlich machen müssten...
Wenn Funktionen fehlen, sind schließlich rechtliche Mittel möglich. Klar, nicht immer leicht, wenn der Entwickler nicht in Deutschland ist... aber grundsätzlich dürfte man mit dem Problem ja auch nicht alleine da stehen, und sowas spricht sich ja auch sehr schnell in den Bewertungen rum ...

@basilisk86: Und das Auto willst du auch erst mal in den Europa-Urlaub mitnehmen, bevor du es kaufst? Schließlich kann man sowas ja erst nach einem Härtetest richtig sagen...
 
Haha, ich stell mir gerade vor, dass man Zeitungen bei nichtgefallen zurück geben kann.

Man geht morgens zum Kiosk und gibt die Zeitung von gestern zurück und kauft dafür die heutige Zeitung...

Bei Spielen wäre das allerdings was feines... EA wäre dann wohl innerhalb von einem halben Jahr pleite.
 
Arestris schrieb:
Ja, hast recht weil das ist bei den 2 - 3 Androidgeräten auf dem Markt mit fast völlig gleichen Spezifikationen auch völlig durchschaubar, zumal es ja gerade da üblich ist bei jeder App detaillierteste Systemanforderungen zu nennen ...
Warum soll dies das Problem vom Entwickler sein? Weil gerade dein Smartphone zu schwach ist?
 
Wenn die Anwendung nachweislich ihren versprochenen Zweck nicht erfüllt, ist ein Rückgaberecht sicherlich wünschenswert – ich bin mir allerdings sicher, dass sich solches auch ohne gesetzliche Vorgaben erreichen lässt, da dies ja auch im Interesse der Appstore-Betreiber ist.

Eine pauschale Rückgabe wegen "gefällt mir nicht" lehne ich dagegen ab – diese verleitet zu "erstmal alles bestellen" und "brauch ich nur einmal, aber dann kann ich es ja kostenlos zurückgeben".
 
basilisk86 schrieb:
LoL, wenn eine App nach 14 Tagen nutzlos ist, dann ist das doch eh Müll, wozu dafür bezahlen??

Und nen Navi kann ich auch so kaufen und innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, deine Argumentation ist Bullshit!
In ein paar Stunden kannste niemals erkennen, ob eine Software auch im Alltag nun das halten kann was es verspricht, oder einfach nur crap ist.

Grad NAVI Apps zeigen doch ihre Fähigkeit erst nach nem richtigen Härtetest im Urlaub, wenn die im Urlaub versagt, dann hat man 80€ in den Sand gesetzt, hallelujah!

Grad Software, die erstmal bestimmt funktionieren und dann nur abstürzen, gibts auch jede Menge, am zweiten Tag nur noch absturz und keine Updates in Aussicht!


Wir reden bei Apps von kosten im Cent oder Euro Betrag. So manche App ist z.B. auf den Export/Import spezieller Dateiformate (z.B. Kontakte) spezialisiert, was man nur 1 mal braucht.

Selbst Vollpreisspiele für den PC haben auch nur eine Spieldauer von 8 Stunden - das hasst du in 14 Tagen locler durchgespielt.

Das Widerrufrecht - auch bei einem normalen Navi - ist dafür da, um ein Gerät in dem Rahmen testen zu können, wie es auch in einem Ladengeschäft möglichgewesen wäre.
Einen Härtetest im Urlaub schließt das nicht mit ein.

Wie wäre es denn mit einem 14-Tage Rückgaberecht für Filme? Ich denke das würdest du auch verteidigen? :p
 
x.treme schrieb:
Eben - ich denke, viele sehen ein Widerrufs-Rückgaberecht viel zu locker.

Man liest hier immer wieder "Bestell dir doch 2 Grafikkarten, teste sie ein paar Tage und schicke die nicht so gute dann zurück". Sowas schließt das gesetzliche Widerrufsrecht aber nicht ein. Sonderregelungen bei diversen Onlinehändlern mal außen vor gelassen.

Für mich stellt sich zum Thema die Frage: Warum sollte es solch ein Rückgaberecht nur für Apps geben und nicht auch für sonstige Software auf anderen Geräten? Es wird immer nur viel zu speziell geregelt, anstatt allgemeingültig (natürlich nicht ZU schwammig).

Und eins ist sowieso klar, wie auch einige User richtig schreiben: Ein Widerrufs-/Rückgaberecht braucht es nicht für Mängel am Produkt (z.B. fehlende, aber beworbene Features), da es dafür eigene rechtliche Möglichkeiten gibt (wenn auch umständlicher). Für alles andere gibt es Tests und Bewertungen. Natürlich kann man vorallem Userbewertungen meist vernachlässigen und Tests gibt es nicht für jedes Produkt, aber so ist nunmal der Lauf der Dinge. Man kann schlicht und ergreifend nicht jedes eventuelle Risiko vom Verbraucher fernhalten. Es muss auch der gesunde Menschenverstand eine Rolle spielen. Das alleinige Risiko auf den Händler abzuwälzen ist nun auch nicht die Lösung aller Probleme.

Man sollte besser auf den Wettbewerb zurückgreifen und Anbieter nutzen, die eine kostenfreie, zeitlich und/oder im Funktionsumfang begrenze Demo anbieten und sich dann für oder gegen den Kauf der Vollversion entscheiden.
 
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Arestris schrieb:
Gut, ich sehe, du willst die Problematik nicht verstehen, denn das hat gar nichts mit "zu schwach" zu tun ...

Und ein Tipp am Rande: MEIN Smartphone ist sicher nicht "zu schwach" ...
Das hat doch aber nichts mit Widerrufs- oder Rückgaberecht zu tun. Klar wäre es schön einfach und hier und da sicher auch wünschenswert. Aber wenn eine App, welche für dein spezielles Smartphone angeboten wird, nicht richtig funktioniert (der spezielle Einzelfall ist natürlich entscheidend), ist das ein Mangel und somit hast du rechtliche Möglichkeiten.
 
Wir brauchen kein Rückgaberecht, sondern das Recht, digitale Güter weiterverkaufen bzw. verschenken zu dürfen. Und mich Recht meine ich die tatsächliche technische Möglichkeit, z.B. muss es technisch vorgesehen sein, einen digitalen Artikel an jeden beliebigen Useraccount im gleichen Shop "verschieben" zu können.
 
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Telesto schrieb:
Wir brauchen kein Rückgaberecht, sondern das Recht, digitale Güter weiterverkaufen bzw. verschenken zu dürfen.

Dieses "Recht" schlägt sich dann aber auch gerne in den Verkaufspreisen nieder.
Ich nehme z.B. bei Steam lieber den günstigen Verkaufspreis mit, und verzichte auf die Möglichkeit ein Game weiterverkaufen zu können.

Daneben: Digitale Güter verbrauchen sich nicht. Kurz gesagt: Gebrauchte digitale Güter sind gleichwertig mit neuen digitalen Gütern. Somit könnten Hersteller vermutlich nur noch im 1. Jahr mit einem Produkt wirklich Gewinn machen, danach ist der Gebrauchtmarkt übersättigt, und keiner würde mehr das Produkt neu erwerben.

Man kann einfach nicht Sachen wie Widerrufsrecht und Wiederverkaufsrecht welche bei tangible Gütern gelten 1:1 auf digitale Güter umsetzen ;)
 
x.treme schrieb:
Daneben: Digitale Güter verbrauchen sich nicht. Kurz gesagt: Gebrauchte digitale Güter sind gleichwertig mit neuen digitalen Gütern. Somit könnten Hersteller vermutlich nur noch im 1. Jahr mit einem Produkt wirklich Gewinn machen, danach ist der Gebrauchtmarkt übersättigt, und keiner würde mehr das Produkt neu erwerben.
Wenn ich aber das gebrauchte, digitale Gut für den Neupreis bekommen könnte, würde ich dann aber doch lieber direkt beim Anbieter/Händler neu kaufen.

Das Problem ist doch: Nur weil es digital ist, kann man nicht mit "nutzt sich nicht ab und daher machen Hersteller weniger Gewinn" argumentieren. Es ist nunmal ein Markt, der - wie jeder andere Markt auch - seine ganz speziellen Eigenheiten hat. Damit müssen die Hersteller halt leben, wenn sie in solch einen Markt einsteigen.
 
Damit leben die Hersteller ja auch - denn sie räumen die Möglichkeit des Wiederverkaufs nicht ein.

Vielmehr werden (Office 365, Adobe Cloud) Softwarelösungen geschaffen, welche als "Cloud" sich nicht mehr als Produkt, sondern als Dienstleistung verstehen.

Tja, und einen Haarschnitt oder Kinobesuch kannst du nun mal auch nicht gebraucht weiterverkaufen.
Wenn du willst dass die Hersteller zum Einräumen einer Weiterverkaufes gezwungen werden, erreichst du damit nur eins: Abo-Modelle werden den Einzelkauf ablösen.
 
x.treme schrieb:
Daneben: Digitale Güter verbrauchen sich nicht. Kurz gesagt: Gebrauchte digitale Güter sind gleichwertig mit neuen digitalen Gütern. Somit könnten Hersteller vermutlich nur noch im 1. Jahr mit einem Produkt wirklich Gewinn machen, danach ist der Gebrauchtmarkt übersättigt, und keiner würde mehr das Produkt neu erwerben.

Na und? Es ist volkswirtschaftlich nun mal Unsinn, wenn mehr Einheiten dieses Produktes im Umlauf sind, als gleichzeitig genutzt werden. Das Fehlen eines Gebrauchtmarktes führt lediglich zu Pseudo-Wachstum, dem dann Milliarden Euro an totem Kapital bei den Haushalten gegenüberstehen, nämlich digitale Güter, die zwar nicht mehr benötigt aber auch nicht weiterverkauft werden dürfen, obwohl sie noch einen positiven Marktwert haben.

Ich habe erst kürzlich meine Blu-ray-Sammlung verkauft und damit noch locker 1000 € eingenommen. Wären das alles digitale Downloads gewesen, wäre das Geld unwiederbringlich gebunden. Das hat mit "Wirtschaft", also dem Austausch von Gütern, nichts mehr zu tun!

x.treme schrieb:
Dieses "Recht" schlägt sich dann aber auch gerne in den Verkaufspreisen nieder.

Bei Musik mag das inzwischen der Fall sein, dort entspricht zumindest bei Amazon.de die Preisdifferenz zwischen MP3-Download und CD in etwa dem Gebrauchpreis nach 2 Jahren. Das ist aber wohl eher den wegfallenden Herstellerskosten gegenüber dem physischen Datenträger geschuldet als dem fehlenden Wiederverkaufsrechts. Gerade im Film- und Serienbereich kostet die Blu-ray aber nicht selten genau so viel wie der digitale Download (trotz schlechterer Qualität!).
 
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Reglohln schrieb:
Das hat doch aber nichts mit Widerrufs- oder Rückgaberecht zu tun. Klar wäre es schön einfach und hier und da sicher auch wünschenswert. Aber wenn eine App, welche für dein spezielles Smartphone angeboten wird, nicht richtig funktioniert (der spezielle Einzelfall ist natürlich entscheidend), ist das ein Mangel und somit hast du rechtliche Möglichkeiten.

Mal davon abgesehen, was das für ein Theater ist, wenn du vom deutschen Reklamationsrecht bei z.B. Google Play (die als Händler und nicht der Entwickler sind dein Ansprechpartner) Gebrauch machen willst (ich will nicht unbedingt für eine 5,-€ App mit dem Rechtsweg drohen müssen oder gar einen Anwalt konsultieren müssen), es geht hier ja nicht immer um Dinge, die man klar als technischen Mangel definieren kann.
Dinge wie App x saugt in 30 Minuten im Hintergrund den Akku leer oder die Performance ist einfach für den PoPo (und sowas ist lustigerweise z.T. von Gerät zu Gerät unabhängig der Leistungsklasse sehr unterschiedlich und lässt sich keinesfalls mit einem einfachen "wenn dein Smartphone zu schwach ist ... bla" zusammenfassen), werden nicht unbedingt als Mangel anerkannt, macht aber eine App dennoch unbrauchbar.
Dazu kommt dann, wenn ich mir mal so manche Appbewertungen ansehe, da kommen bei den selben Handys, z.B. völlig unterschiedliche Erfahrungsberichte zusammen, der eine bejubelt die App als das beste was ihm passiert ist und Super läuft, der nächste schimpft darüber, dass nichts rund läuft und er trotzdem mindestens einen Stern verteilen muss obwohl die App eher Null oder weniger verdient hätte. Also wieder nichts mit "was kann der Entwickler dafür wenn dein Smartphone zu schwach ist .. laber" wie Ribery88 das hier darstellt. Wer auf dem Schlauch steht ist dann der potentielle Käufer der nicht weiß, ob er X Euro in den Sand setzt.
Und das ist dann auch der Moment wo ich mir sage, lieber nicht riskieren, X€ in den Sand zu setzen, dann übe ich mich lieber in Verzicht oder schaue mich bei Mitbewerbern um.
 
x.treme schrieb:
Damit leben die Hersteller ja auch - denn sie räumen die Möglichkeit des Wiederverkaufs nicht ein.

Vielmehr werden (Office 365, Adobe Cloud) Softwarelösungen geschaffen, welche als "Cloud" sich nicht mehr als Produkt, sondern als Dienstleistung verstehen.
Diese "Cloud"-Dienste oder Bindung an einen Account gibt es aber nicht seit jeher, sondern sind Dinge, die sich die Softwareindustrie ausgedacht hat, um mehr Gewinn zu erzielen. Früher hat das niemanden gejuckt, wenn man ein Spiel weiterverkauft hat. Und es wird ja nicht nur der Weiterverkauf, sondern auch das Ausleihen eines Spieles unterbunden. Früher habe ich mir gern mal ein Spiel von einem Freund für ein paar Tage ausgeborgt.

Und nun kommen die Hersteller und meinen, es läge am Raubkopieren. Es werden also wie aktuell überall falsche Gründe vorgeschoben, die unbedarften Usern vorgaukeln, sie seien die Guten und man müsse die Bösen bestrafen.

x.treme schrieb:
Tja, und einen Haarschnitt oder Kinobesuch kannst du nun mal auch nicht gebraucht weiterverkaufen.
Und daran siehst du auch, dass du diese Sachen überhaupt nicht miteinander vergleichen kannst!

x.treme schrieb:
Wenn du willst dass die Hersteller zum Einräumen einer Weiterverkaufes gezwungen werden, erreichst du damit nur eins: Abo-Modelle werden den Einzelkauf ablösen.
Möglich. Wer weiß, was daraus alles entstehen könnte. Aber ich will den Weiterverkauf ja nicht erzwingen. Hier geht es um ein ganz anderes Thema.
Ergänzung ()

Arestris schrieb:
Und das ist dann auch der Moment wo ich mir sage, lieber nicht riskieren, X€ in den Sand zu setzen, dann übe ich mich lieber in Verzicht oder schaue mich bei Mitbewerbern um.
Und damit machst du es genau richtig. Klar kannst du nicht alle Szenarien mit dem Rechtsweg abdecken und nicht alles ist ein wirklicher Mangel. Dann wirklich Enthaltung üben und nach ner Demo oder einem anderen Hersteller/Anbieter, der eine Demo für ein ähnliches Produkt anbietet, Ausschau halten.

Das ist nunmal Wettbewerb. Das geht einem doch auch mit z.B. Routern so. Irgendwann zeigt sich, dass es eine Schwachstelle gibt (was nicht zwangsläufig ein Mangel sein muss) und du bist unzufrieden. Und nun? Gebraucht vom Widerrufsrecht gebrauch machen, was evtl. abgeschmettert wird? Oder sich gar nach der Widerrufsfrist mit dem Händler/Hersteller auseinandersetzen?
 
Telesto schrieb:
Na und? Es ist volkswirtschaftlich nun mal Unsinn, wenn mehr Einheiten dieses Produktes im Umlauf sind, als gleichzeitig genutzt werden.
LOL, der war gut. Finde dich damit ab, dass du kein tangibles Gut mehr erwirbst, sondern ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Ansonsten kann ich auch sagen: Oh mein Gott. Ich habe ein Semesterticket der Bahn, verbringe aber nicht 24 Stunden im Zug. Wieviele Einheiten des Produktes "Beförderung" hier einfach im Umlauf sind, aber nicht durch mich genutzt werden ;)

Klar würde ich auch gerne meine für 16$ bei Steam gekauftes (und im Einzelhandel noch 30€ kostende) Game für 10€ weiterverkaufen, um dann effektiv 4€ bezahlt zu haben ... aber man kann nicht alles haben ^^

Aber wir kommen vom Thema ab. Hier geht es ja um Rückgaberecht. Ist gut, solange eine Balance gefunden wird. Die Nutzung der App also nur Democharakter hat, gleichzeitig aber die grundlegende Funktionstüchtigkeit geprüft werden konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
x.treme schrieb:
LOL, der war gut. Finde dich damit ab, dass du kein tangibles Gut mehr erwirbst, sondern ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Mir ist schon klar, dass die Hersteller ihre digitalen Güter gern als "Dienstleistung" verstanden haben wollen. Dann sollen das ganze aber dann fairerweise auch "zeitlich unbegrenztes Ausleihen" nennen und nicht "Kauf". Dass Nutzungsrechte prinzipiell weiterveräußert werden dürfen, hat ja erst kürzlich der EuGH entschieden:

https://www.computerbase.de/2012-07/eugh-gebrauchte-software-darf-weiterverkauft-werden/

Eine Unterscheidung zwischen physischen Datenträgern und digitalen Downloads wird dort explizit nicht gemacht, in beiden Fällen gilt der Erschöpfungsgrundsatz.

x.treme schrieb:
Ansonsten kann ich auch sagen: Oh mein Gott. Ich habe ein Semesterticket der Bahn, verbringe aber nicht 24 Stunden im Zug. Wieviele Einheiten des Produktes "Beförderung" hier einfach im Umlauf sind, aber nicht durch mich genutzt werden ;)

Nein, das ist etwas anderes. Es gibt durchaus nicht-personengebundene Monatsfahrkarten, die ich selbstverständlich verleihen, verschenken und verkaufen kann. Natürlich wird seitens den Verkehrsbetrieben gerne versucht, unzulässige Einschränkungen vorzunehmen, um über Preisdiskriminierung Mehreinnahmen zu erzielen. Aber auch das, was dann gerne als "Schattenwirtschaft" verschrien wird, ist volkswirtschaftlich durchaus sinnvoll: http://www.zeit.de/2012/08/Bahnhof-Schattenwirtschaft


x.treme schrieb:
Aber wir kommen vom Thema ab. Hier geht es ja um Rückgaberecht.

Das hängt schon miteinander zusammen. Wenn ich bei einer Blu-ray erst nach dem Kauf merke, dass der Film Murks ist, so kann ich ihn zumindest wieder verkaufen. Auf einem digitalen Download sitze ich für immer fest.
 
also ich finde auch entweder Rückgabeoption (in einem zeitlich vernünftigen Rahmen, also sicher keine 14 Tage, eher was Richtung 5 - 30 Min.
Oder eine vernünftige Lightversion.

Grundsätzlich finde ich Rückgaberecht usw. für den Verbraucher gut, aber auch nur in Grenzen, gerade wenn Leute sowas systematisch ausnutzen (10 CPU´s und welche ist die Beste) find ich das zum kotzen und letztendlich muss der Händler dann die Preise wieder auf alle Kunden umlegen.

Also wenns ne sinnvolle Lösung sowohl für den Kunden als auch den Anbieter ist, macht es auf jeden Fall Sinn!
 
Merle schrieb:
Ich bin da auch dagegen. Ich fände das wirtschaftlich Fatal.
Ich bin kein Programmierer, aber je nach Spiel/App entsteht ja doch ein enormer Aufwand. Natürlich sind 15 Minuten nicht viel, aber da wäre ich lieber für eine Pflicht für "Light" Versionen.
Die Softwareentwickler verdienen es nämlich nicht, dass da Parasiten zu den Raubkopierern dazu kommen, welche dann noch weniger Käufe verursachen.
Und wie schon geschrieben wurde (im Artikel und hier): Es gibt ausreichend Infos zu allem!

Was haben denn die Raubkopierer mit dem Rückgaberecht zu tun? Man möge mich mal aufklären.

zum Topic: 15min sind mehr als ausreichend für die meisten Apps, die eben kaum bis keine weiteren Daten nachladen müssen. Für NavigationsApps könnte man gerne auf 1h erweitern, denn die D/A/CH Karten sind ja meist nicht mehr als 300MB groß.
 
Ich habe bisher gute Erfahrungen mit der Rückgabe im App- und Play Store gemacht. Im App Store habe ich Spiel gekauft und dabei aus versehen die nicht HD-Version gekauft. War kein Thema. Im Play Store habe ich ein Offline-Bildbetrachter für Dropbox gekauft, der aber alle Bilder aus Dropbox mit einmal runterladen wollte. Rückgabe auch kein Thema. Bei Windows Phone gibt/gab es ja sowas auch.

Von daher bin ich für eine einheitliche Mindest-Regelung. Sagen wir 30-60 min nach Download sollten ausreichen, um die Funktionalität und Kompatibilität zu testen. Die wichtigen Anbieter tun es bereits und in anderen Ländern ist das bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ich sehe nicht, dass das Probleme bereitet.

Es ist ja nicht so, dass man Apps wie einen neuen Fernseher recherchieren kann. Es gibt ja weniger Reviews. Auch hätten neue Apps und kleine Entwickler den Vorteil, dass die Leute eher bereit sind, die App zu kaufen. Stattdessen geben sie sie anfangs kostenfrei raus, um Reviews zu bekommen. Und oft benötigt man eine Lösung für ein spezielles Problem oder die Handhabung ist nicht, wie man sich das vorstellt. Allgemein schwankt die Qualität der Apps, Software allgemein läuft auf der Konfiguration und auf der nicht. Bisher ist der Kunde immer der Gearschte ohne Rechte. Warum muss das so sein?

Beim Online-Shopping hat sich durch die Einführung des 14-tägigen Rückgaberechts auch viel verbessert und mehr Kunden kaufen im Internet, sorgen also für mehr Umsatz und Gewinn. Die Rücksendungen kalkulieren die Versender in ihre Preise und gut ist. Und wenn ein Produkt zu oft zurückkommt, nimmt man es aus dem Programm, weil die Qualität anscheinend unzureichend ist. Und das Online-Rückgaberecht hat auch den Service im stationären Handel verbessert. Oft gibt es auch dort eine 14-tägige Umtauschmöglichkeit. Denn es ist doch naiv anzunehmen, dass man im Media Markt ein eingepacktes Produkt voll testen kann.
 
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