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News Bundesverfassungsgericht: Bund darf nur begrenzt auf Bestandsdaten zugreifen
- Ersteller SVΞN
- Erstellt am
- Zur News: Bundesverfassungsgericht: Bund darf nur begrenzt auf Bestandsdaten zugreifen
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SIR_Thomas_TMC
Captain
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Nein, so stimmt das nicht ganz. Das nachvollgende Zitat (abgesehen davon, dass 99% der beschlossen Gesetz eben verfassungsgemäß sind) macht den entscheidenden Unterschied!TenDance schrieb:Wenn die eigene Regierung verfassungswidrig regiert - und Gesetze erlassen ist nunmal das Kernstück des Regierens - weiß man was man hat
DoS007 schrieb:Schön zu sehen, dass der Rechtsstaat noch funktioniert .
Das stimmt vielleicht für Länder in denen du mit dem Rechtsweg diesbezüglich nichts erreichen kannst (vorzugsweise Diktaturen, oder als Demokratie getarnte Diktaturen), aber ganz sicher nicht für Deutschland. Übrigens kannst du in dem Zusammenhang auch das Grundgesetz zitieren, dort gibt es auch einen Widerstandsparagraphen. Den musst du aber korrekt lesen, da die Rahmenbedingungen ganz klar vorgegeben sind. Und da langt ein, gefällt mir so nicht, auf keinen Fall. Sondern da muss die Demokratie und der Rechtsstaat schon zusammenbrechen (und zwar in echt und nicht nur auf dem rechten oder linken Blickwinkel). Ich jedenfalls finde deinen Post tendenziell aufhetzerisch und demokratiefeindlich.TenDance schrieb:Wo recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, aber Gehorsam zum Verbrechen.
Discovery_1
Rear Admiral
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Hintertür bleibt aber offen, wenn ich das richtig verstehe. Wie fast immer bei den letzten Entscheidungen des BVG.
An sich eine gute Entwicklung, allerdings macht mir etwas anderes mittlerweile mehr Sorgen. Während andere Länder immer aggressiver im Netz vorgehen, stellen wir uns in dieser Thematik aus rechtlicher Sicht selbst das Bein. Zwar aus gutem Grund, aber wir benötigen unsere Behörden trotzdem! Und zwar funktionierend und arbeitsfähig!!
Termy
Commodore
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Es ist schon traurig, dass das Verfassungsgericht die letzte Bastion des Rechtsstaates ist - hoffen wir, dass dort noch lange ehrbare, integre Richter sitzen und diese nicht durch Marionetten ersetzt werden...
Grade bei solchen Sachen wie der Bestandsdatenauskunft, Artikel 17, Leistungsschutzrecht, Polizeigesetz etc kann mir doch keiner erzählen, dass das "versehentliche Fehler" sind. Wer wirklich nicht sofort erkennt, dass diese Gesetze verfassungswidrig oder sonstig Bullshit sind, der hat mangels Kompetenz absolut nichts in der Politik zu suchen. Und die Unterstützer, die Kompetent genug sind, das zu erkennen müssten wegen Böswilligkeit abgesetzt werden.
Grade die Bestandsdatenauskunft ist natürlich ein krasser Fall, weil ständig immer wieder drauf rumgeritten wird, jedesmal jeder vernünftige Mensch sofort sagt "das kann doch nicht verfassungstreu sein", aber trotzdem solange neue Mutationen durchgeboxt werden, die dann wieder vom Verfassungsgericht einkassiert werden, bis man vielleicht endlich mal damit durchkommt. Wenn es nicht so eine extreme Gefahr für die Demokratie/Rechtsstaat wäre, dann könnte man sich über die Comedy echt schlapplachen...
DKK007 schrieb:Dann wären solche groben Fehler im Gesetz sofort entdeckt worden.
Grade bei solchen Sachen wie der Bestandsdatenauskunft, Artikel 17, Leistungsschutzrecht, Polizeigesetz etc kann mir doch keiner erzählen, dass das "versehentliche Fehler" sind. Wer wirklich nicht sofort erkennt, dass diese Gesetze verfassungswidrig oder sonstig Bullshit sind, der hat mangels Kompetenz absolut nichts in der Politik zu suchen. Und die Unterstützer, die Kompetent genug sind, das zu erkennen müssten wegen Böswilligkeit abgesetzt werden.
Grade die Bestandsdatenauskunft ist natürlich ein krasser Fall, weil ständig immer wieder drauf rumgeritten wird, jedesmal jeder vernünftige Mensch sofort sagt "das kann doch nicht verfassungstreu sein", aber trotzdem solange neue Mutationen durchgeboxt werden, die dann wieder vom Verfassungsgericht einkassiert werden, bis man vielleicht endlich mal damit durchkommt. Wenn es nicht so eine extreme Gefahr für die Demokratie/Rechtsstaat wäre, dann könnte man sich über die Comedy echt schlapplachen...
Skidrow1988
Lieutenant
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- Nov. 2014
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Nein, möchte ich nicht. Nur wenn dafür keine Bestandsdaten abgefragt werden dürfen, hat man keine Handhabe dagegen. Denn dann kann man wieder sagen, das man das nicht war.... Was das angeht, kann es nicht hart genug gehen. Das die endlich mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommen. Wegen mir auch eine Art Schnellgericht.Moep89 schrieb:Woll ihr das alle falsch verstehen?
Es geht nicht darum Beleidigung aus dem StGB zu streichen sondern einzig um die Hürden für einen so schweren Eingriff in die Grundrechte. Für Beleidigung sollen keine Bestandsdaten abfragbar sein. Davon, dass Sie nicht mehr strafbar sein soll hat niemand was gesagt.
DKK007
Lt. Commander
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Beleidigungen, Drohungen durch Nazis sind nicht nur in Onlinespielen, sondern auf allen möglichen Plattformen an der Tagesordnung. Besonders Frauen werden regelmäßig dumm angemacht und angegriffen.
https://www.tagesschau.de/inland/drohbriefe-politikerinnen-101.html
https://www.tagesschau.de/inland/antisemitismus-zentralrat-101.html
Das gilt natürlich auch im Netz. Daher ist ein konsequentes Vorgehen der Moderationen und Strafverfolgungsbehörden gegen Hatespeech,* nötig.
*) Dazu zählen insbesondere Straftaten wie wie Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB), Bedrohung (§241 StGB), Volksverhetzung (§130 StGB) oder Aufruf/Billigung zu/von Straftaten (§§ 111 / 140 StGB), die aufgrund rassistischen/antisemitischen Motiven des Täters begangen werden.
https://www.tagesschau.de/inland/drohbriefe-politikerinnen-101.html
https://www.tagesschau.de/inland/antisemitismus-zentralrat-101.html
https://www.tagesschau.de/inland/antisemitismus-zentralrat-101.html schrieb:Volker Beck sagt, Rechtsextreme fühlten sich wie Helden, wenn sie Juden angreifen, auch weil sie sich durch Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft bekräftigt fühlten. Dabei sei es die Mitte, die keinen Rassismus zulassen dürfe.
Das gilt natürlich auch im Netz. Daher ist ein konsequentes Vorgehen der Moderationen und Strafverfolgungsbehörden gegen Hatespeech,* nötig.
*) Dazu zählen insbesondere Straftaten wie wie Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB), Bedrohung (§241 StGB), Volksverhetzung (§130 StGB) oder Aufruf/Billigung zu/von Straftaten (§§ 111 / 140 StGB), die aufgrund rassistischen/antisemitischen Motiven des Täters begangen werden.
Zuletzt bearbeitet:
yummycandy
Commodore
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Ist eigentlich ganz einfach. Klar kann man Verfassungsänderungen beschließen. Nur ist dafür (afaik) eine 2/3 Mehrheit im Parlament nötig. Somit kann keine Regierung mal eben schnell sowas beschließen. Dann würde Karlsruhe auch dementsprechend urteilen.
Botcruscher
Captain
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Lächerlich. Wird minimal abgeändert und dann geht es wieder Jahre illegal weiter ohne das jemand dafür haftet. Die Täter in den Parlamenten sind unangreifbar und die Justiz massivst zu langsam.
Zwei der in jedem Fall zu erfüllenden Voraussetzungen müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.
Das gleiche müsste dann ja eigentlich auch auf KFZ-Kennzeichen zutreffen. Solange es nur eine Ordnungswidrigkeit ist müssen sie vor Ort kassieren. Die Standortweitergabe oder Abfrage des Inhabers verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
MHumann
Lt. Commander
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Mir erscheint das noch als sehr wenig. Ich wurde auch schon zur Polizei vorgeladen - dort hat der wirklich freundliche Polizist mir mitgeteilt, dass man meine Daten vom Plattformbetreiber und dann vom ISP abgefragt hat. Er hat mir auch alle Anfragen und Antworten der Beteiligten gezeigt.etlena schrieb:Überrascht hat mich die Anzahl von 16.000.000 Auskunftsersuchen.
In meinem Fall ging es nur um eine Aussage, weil man dachte ich könnte sachdienliche Hinweise zu einem Reifenstecher liefern. Auf mich gekommen ist man wegen eines Onlinekommentars bei einer Lokalzeitung. Ich war erstaunt welche Ermittlungswege man da gegangen ist um einen Kommentator herauszufinden.
[wege]mini
Banned
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Sehr gut.
Es geht ja niemals darum, dem Staat zu verbieten, Dinge über dich zu wissen. Das ist unmöglich und auch nicht gewollt.
Es geht immer darum, dem Staat die Dinge, die er weiß, nur dann rechtsverbindlich (als Beweiß z.B.) verwerten zu lassen, wenn er unter verschiedenen Umständen dieses Wissen "legal" erworben hat.
Gläsern sind 99% aller Bürger sowieso und es dreht sich immer nur um den Punkt, ob der Staat das Wissen gegen seine Bürger für Repressalien, die dann vor Gericht geklärt werden können und müssen, verwenden darf.
Die meisten Menschen in Deutschland (nicht nur Staatsbürger) würden blass werden, wenn sie ihre persönliche "Stasi" Akte einsehen dürften, die vom Staat angelegt wurde.
Das ist nicht mehr lustig und hier ist der Staat nicht besser oder schlechter als jedes zweitklassige amerikanische Unternehmen. Der Staat wird dank der Gewaltenteilung aber wenigstens noch kontrolliert.
mfg
Es geht ja niemals darum, dem Staat zu verbieten, Dinge über dich zu wissen. Das ist unmöglich und auch nicht gewollt.
Es geht immer darum, dem Staat die Dinge, die er weiß, nur dann rechtsverbindlich (als Beweiß z.B.) verwerten zu lassen, wenn er unter verschiedenen Umständen dieses Wissen "legal" erworben hat.
Gläsern sind 99% aller Bürger sowieso und es dreht sich immer nur um den Punkt, ob der Staat das Wissen gegen seine Bürger für Repressalien, die dann vor Gericht geklärt werden können und müssen, verwenden darf.
Die meisten Menschen in Deutschland (nicht nur Staatsbürger) würden blass werden, wenn sie ihre persönliche "Stasi" Akte einsehen dürften, die vom Staat angelegt wurde.
Das ist nicht mehr lustig und hier ist der Staat nicht besser oder schlechter als jedes zweitklassige amerikanische Unternehmen. Der Staat wird dank der Gewaltenteilung aber wenigstens noch kontrolliert.
mfg
MR2007
Commander
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Ein kleines Detail, das mich stutzig gemacht hat:
Die ISPs speichern Passwörter im Klartext? Wie krass ist das denn? Vorallem ist das doch ein Verstoß gegen die DSVGO....hatten zudem bemängelt, dass in bestimmten Fällen auch Passwörter und PIN-Nummern herausgegeben werden.
NutzenderNutzer
Banned
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überwachungstechnisc
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 vom Bund überarbeitet und umgesetzt werden. Solange bleiben die beanstandeten und verfassungswidrigen Regelungen in Kraft.
keine weiteren fragen euer ehren
zitat:Discovery_1 schrieb:Hintertür bleibt aber offen, wenn ich das richtig verstehe. Wie fast immer bei den letzten Entscheidungen des BVG.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 vom Bund überarbeitet und umgesetzt werden. Solange bleiben die beanstandeten und verfassungswidrigen Regelungen in Kraft.
keine weiteren fragen euer ehren
[wege]mini
Banned
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MR2007 schrieb:Die ISPs speichern Passwörter im Klartext?
Bei Vodafone hatten wir in der WG z.b. das PW nicht mehr, für den Anschluss. Als ich da angerufen habe, um das PW zu erfahren, wusste ich nach den ersten 2 Buchstaben schon, was der Kumpel damals eingetragen hat. ^^
Die arme Dame hat dann trotzdem das komplette pofeckin angesagt^^
NutzenderNutzer schrieb:verfassungswidrigen Regelungen in Kraft.
Wenn der Staat dir mit seiner Exekutive die Tür eintritt, weil er Dinge von dir wusste, die er gar nicht wissen darf, zahlt er am Ende deine Tür.
Das nennt man Rechtsstaat. Wir sind ja nicht in [Name hier einsetzen].
mfg
Botcruscher
Captain
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- Aug. 2005
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Wir sind in [Name hier einsetzen]. Alleine weil illegal erworbene "Beweise" gegen dich verwendet werden dürfen. Ansonsten hätten wir auch schon lange einen Mechanismus der solche Gesetze schon vorab prüft.
RayAlpha
Lieutenant
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- Juni 2017
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Rave_Zero schrieb:Mitterweile sollte Allen klar sein, dass alles was möglich ist, im Hintergrund auch ausgenutzt und immer weiterentwickelt wird. Natürlich alles im Namen der "Terrorabwehr", "Sicherheit" und "Gesundheit", damit möglichst viel Zuspruch folgt, danach wird Schritt für Schritt in andere Bereiche gelenkt. Alleine schon die aktuell schwammige "Hatespeech" Zensurwelle zeigt wohin es gehen soll.
Was schlägst du vor? Wen soll ich wählen?
RAMSoße
Lt. Commander
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"... Das TKG ist nach dem infolge der Snowden-Enthüllungen beschlossenen BND-Gesetz, bereits das zweite Gesetz auf Bundesebene, das von den Karlsruher Richtern kassiert wird. Auch hier vermisst das Bundesverfassungsgericht die geforderten Rechtsgrundlagen und lässt den Bund nachbessern. ..."
Das ist leider wie in allen Branchen. Probieren kann man es ja mal und dann mal sehen wer den längeren Atem hat.
Das ist leider wie in allen Branchen. Probieren kann man es ja mal und dann mal sehen wer den längeren Atem hat.
Forum-Fraggle
Commodore
- Registriert
- Okt. 2006
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Wie mancher schon sagt, es ist ein Dilemma. Wenn man Skepsis bei Siri und Co oder Streetview und FB hat, bekommt man einen Aluhut. DS soll nicht heißen, daß ich für die totale Überwachung bin, im Gegenteil. Ich wünsche mir nur, daß manch einer mal darüber nachdenkt, was freiwillig durch die oben genannten Dienste preisgegeben wird. Das ist genausowenig ok wie das, was das BVg jetzt zum Glück kassiert hat.
Also sind Beleidigungen und Drohungen durch Linksradikale und RAF-Sympathisanten ok, oder was? Da wird sich der Frankfurter ASTA aber freuen. Sorry, aber man sollte auf beiden Augen nicht blind sein. Entweder ist eine Sache schlecht oder nicht. Sie kann nicht nur bei bestimmten Personenkreisen schlecht und bei anderen ok sein. Diese Differnzierung ist exakt, bis auf den Massenmord, die Stigmatisierung die bei den Nazi-Honks angewendet wurde.DKK007 schrieb:Beleidigungen, Drohungen durch Nazis
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