News EuGH verpflichtet Google zum Löschen von Links

Andy

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Verweist Google in den Suchergebnissen auf Webseiten mit persönlichen Daten von Personen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass der Link gelöscht wird. So lautet ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), das einen Meilenstein in dem Streit um das „Recht auf Vergessen“ darstellt.

Zur News: EuGH verpflichtet Google zum Löschen von Links
 
Hi,

das liest sich für mich, als ob Menschen künftig Löffelhersteller verklagen können, weil sie durch das Essen mit den Löffeln zu dick wurden. Oder Stifthersteller, weil sie mit dem Stift einen Fehler geschrieben haben.

Ich halte das Urteil für eine Farce und beschämend, dass so etwas heute noch durchgeht. Das Problem ist doch nicht, dass auf die Informationen verlinkt wird sondern eine Stufe vorher: dass die Informationen überhaupt angelegt wurden.

Peinliches Urteil, von Leuten gemacht die die Materie offenkundig in keiner Weise verstehen.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn diese Regelung nicht missbraucht wird, ist dies sehr zu begrüßen. Dennoch sehe ich auch, wie Madman, die schlechte Seite. Suchmaschinen in die Pflicht zu nehmen ist sowieso nicht der richtige Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
arktom schrieb:
Wenn diese Regelung nicht missbraucht wird, ist dies sehr zu begrüßen.

Tja, mißbrauch im Sinne von Internetzensur. Bin mal gespannt, was da noch bei rumkommt.
 
ich verstehe diesen mann nicht. anstatt selbst darüber hinweg zu kommen oder seinen namen zu ändern, hat er sich gegen das interesse der öffentlichkeit hochgeklagt und noch recht bekommen.
 
Ich frage mich, ob nicht langsam angefangen wird, das Netzt ordentlich zu beschneiden, und in irgendein Rechtssystem zu quetschen, ohne richtig nachzudenken oder zu verstehen.
 
Ich kann dieses Urteil nicht verstehen. Ich halte es für absolut falsch.

Googles Suchmaschine tut nur genau das, was sie tun soll, nämlich objektiv zum Suchkriterium relevante Ergebnisse liefern. Das macht sie besser als so ziemlich alle anderen Suchmaschinen, weshalb Google überhaupt erst so erfolgreich wurde.

Wenn Google die fraglichen Inhalte selbst speichern würde, müssten sie sie löschen. Wenn sie den Suchalgorithmus gezielt so manipuliert hätten, dass Leute zu diesem bestimmten Inhalt geführt werden, müssten sie das unterlassen. Aber ansonsten haben sie meiner Auffassung nach keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung.

Wenn die Google-Suche zu illegalen Inhalten führt, oder welchen, die nachweislich Rechte dritter verletzen dann muss man die für diese Inhalte verantwortlichen angehen. Aber nicht Google, nur weil man die bequemer belangen kann, als die eigentlichen Täter, die vielleicht irgendwo im Ausland sitzen.

Man kann in einem Rechtsstaat doch nicht einfach den Überbringer einer Nachricht (nach der man ihn extra gefragt hat) bluten lassen, nur weil das weniger mühsam ist, als die eigentlichen Täter zu ermitteln und zu bestrafen.

Ich finde Zensur außerdem immer falsch und das hier ist nichts anderes. Wie auch bei Zensursulas Websperren, die Zugangsprovider dazu zwingen sollten ihre DNS-Server zu manipulieren, gilt auch hier: "Löschen statt Sperren".
Das mag nicht immer einfach sein, aber es ist das einzig richtige, rechtsstaatliche und gerechte. Dann muss man sich halt etwas mehr anstrengen.

Wer dieses Urteil als Sieg der Verbraucher feiert, vergisst, dass alle Verbraucher per Google zukünftig nur noch das finden können, was nicht irgendjemand lieber geheim halten will. Was von wem und auf welcher rechtlichen Grundlage weggefiltert wird, erfährt man nicht.
Ich warte nur darauf, dass es demnächst einen zweiten "NSA-Skandal" gibt, nur diesmal mit ausufernder Zensur statt mit Schnüffelei und dann sind plötzlich alle verblüfft und betroffen. Aber die Infrastruktur und den rechtlichen Rahmen dafür haben solche Urteile wie dieses geschaffen.
 
Ich finde, wenn Google auf einen "legalen" Zeitungsartikel bzw. eine legale Quelle verweist sollte das ohne Konsequenzen sein. Das "Recht auf Vergessen" sollte eher bei illegal beschafften Material angewandt werden.
 
er sollte lieber seinen namen ändern, wenn er probleme hat, das alte sachen immer noch zu finden ist. selber schuld sage ich da nur
 
Gut so. Niemand hat per se ein Recht darauf, Informationen über eine Person beliebig und ohne deren Wissen oder Einverständnis abfragen zu können. Wird Zeit dass das mal gesetzlich verankert wird.
 
Die Politiker und andere Obermächte haben Angst das Wir zu viel über den momentanen Disaster mitkriegen .
Schaut doch was mit den Wikileaks gründer passiert ist , oder Snowden der sich verstecken muss , da die Wahrheit niemals das Tageslicht sehen darf . Und wir sind die Sklaven der Wirtschaft ! ARD ZDF 3SAT berichten was völlig falsches über die Ukraine .
Das Netz darf nicht durch diese Mächte kaputt gehen , viele Informationen bekommt man nur durch das Netz . Und nicht in den Massenmedien , Zeitungen : BILD Spiegel Focus und und und .
 
Löschen statt sperren ist ein guter Hinweis, der Herr sollte bei den Zeitungen ansetzen, oder will er jetzt jede Suchmaschiene verklagen, oder doch nur Google weil es so ein schöner Aufhänger ist, aber überhaupt Suchmaschinen sind ein Index und dieser hat mMn einfach unberührt zu bleiben. Es müsste verboten werden diesen, aus welchen Gründen auch immer, irgendwie zu verändern, aber Google verbockt sich diese Argumentation ja leider auch zum Teil selbst, in dem sie Einträge ohne rechtliche Notwendigkeit löschen.
Wenn die irgendwas mit ihren prüden Moralvorstellungen nicht vereinbaren können, sollen sie halt zusätzliche Filterstufen implementieren, aber es hat einfach eine unveränderte Version für jeden verfügbar zu sein.

Und will ich das ein Treffer verschwindet, dann habe ich die Quelle zu beseitigen, einen gelöschten Artikel kann man auch über Google (und die 111eld anderen Suchmaschienen) nicht mehr finden (zumindest nicht sobald er aus dem Cache ist)
 
Das ist doch einfach nur crap... Warum den Link löschen und nicht an den Inhalts"inhaber" die Klage schicken. Oder einfach mal ein netter Brief/Mail das geht schon lange wege.
 
läuft doch im Prinzip nur auf eines raus: Wer Geld hat kann sich seine Fehltritte leisten und nun auch dafür sorgen das diese nicht publik werden, während die weniger betuchten in die Röhre gucken.
 
Das Recht auf Vergessen gönne ich an sich jedem. Aber nur weil Google es nicht mehr findet, ist es ja nicht vergessen, sondern weiterhin im Netz (und über andere Suchmachinen auffindbar).

Wenn das so weitergeht mit der Zensur, so werden langsam aber sicher die User zu einer anderen Suchmachine wechseln, da Google nicht mehr das tut was es machen sollte: Das was ich suche finden.
 
Ich persönlich finde das Urteil gut.

Gerade Suchmaschinen haben das Problem, dass einmal wichtige Informationen nicht mehr wegzubekommen sind. Die Page-Rank Algorithmen verstärken das Ungleichgewicht zwischen "mal wichtig gewesen" und "zur Zeit relevant". Da kann der Algorithmus noch so gut ausgetüftelt sein, was einmal auf Seite 1 ist, bleibt auf Seite 1.

Einschränkungen in die Informationsfreiheit sind da, allerdings sind diese nicht so einfach zu betrachten, weil das Urteil nimmt explizit die Personen aus, an denen öffentliches Interesse besteht.
Knifflig wird da die Frage, was passiert, wenn jemand unbekanntes seine Einträge bei Google löscht, aber dann später eine Person öffentlichen Interesses wird, schaltet Google dann diese Suchtreffer wieder scharf?
 
Idleking schrieb:
Gut so. Niemand hat per se ein Recht darauf, Informationen über eine Person beliebig und ohne deren Wissen oder Einverständnis abfragen zu können. Wird Zeit dass das mal gesetzlich verankert wird.

Artikel richtig gelesen? Es geht um Zeitungsartikel, die sich mit dem Kläger befassen. Die Zeitung hat ihn also für wichtig genug befunden, um ihn zu thematisieren. Vmtl. hat er sich schon mit denen auseinandergesetzt und sie haben ihm eins gepfiffen und auf die Freiheit der Presse verwiesen.
 
Ja ich habe den Artikel richtig gelesen, aber mich scheinbar unpräzise ausgedrückt.

Was ich eigentlich damit meinte wurde von anderen Usern bereits ebenfalls gepostet, nur würde ich einen Schritt weitergehen und die betroffenen Informationen sowohl bei der "Quelle", als auch vom Index löschen.
Denn nur das eine, oder das andere zu tun ergibt nicht viel Sinn. Wie bereits von anderen dargestellt ist es unerheblich einen Artikel aus dem Suchindex zu löschen, da die Quelle selbst noch vorhanden ist. Wird die Quelle selbst gelöscht, verbleibt der Eintrag im Index (zumindest eine gewisse Zeit, kann je nach Suchmaschine variieren).

Also wenn schon ein "Recht auf Vergessen" gesetzlich verankert wird, dann sollte es meiner Meinung nach richtig gemacht und so eingerichtet werden, dass sowohl die "Quelle", als auch der "Index" dazu verpflichtet sind Informationen auf Anfrage - und jetzt kommt der wichtige Part - desjenigen, auf den sie sich beziehen, zu löschen. Ansonsten ist das auch wieder nur eine 80%-Lösung, die das grundlegende Problem gar nicht angeht.

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn der Verlag dem Herrn "eins gepfiffen" und sich auf die Pressefreiheit berufen hat finde ich sollte er sich einen (besseren?) Anwalt zulegen, denn soweit ich weiß steht die einzelne Person in ihren Rechten immernoch über der Freiheit der Presse.
 
Der Spanier (Mario Costeja González) ist doch gegen die Zeitung vorgegangen, hat da aber verloren.

Es geht um die Veröffentlichung seines Namens durch das Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten
(Ministerio der Trabajo y Asuntos Sociales) http://hemeroteca-paginas.lavanguardia.com/LVE01/PUB/1998/01/19/LVG19980119-023.pdf [Rechte Spalte]
Die Veröffentlichung des Namens bzw. des Zeitungsartikels ist also rechtens. Ist in dem Sinn eigentlich kein Zeitungsartikel sonder eine Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Angelegenheiten.

Vergleichbar mit beispielsweise ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanzeiger

Der dritte Teil umfasste gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Hier wurden öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden, Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen abgedruckt.

Bedeutet also, dass dieses Ministerium weiterhin Namen veröffentlichen darf, diese aber unter Umständen von Suchmaschinen nicht gefunden werden dürfen.

Bedeutet also, dass ich weiterhin im Zeitungs-Archiv http://www.lavanguardia.com/hemeroteca/index.html
das für alle gratis und frei zugänglich ist, (von 1881 bis jetzt) nach dem Namen Mario Costeja González suchen darf und auch gefunden werden darf, aber nicht über eine Suchmaschine.
http://hemeroteca.lavanguardia.com/...clude=&x=0&y=0&excludeAds=true&sortBy=&order=
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Welche Konsequenzen hat das nun für die Zukunft?

Ausgehend von diese Interpretation:
Deshalb kann der Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen über diese Person zu entfernen.

EINE SOLCHE VERPFLICHTUNG KANN NACH ANSICHT DES EuGH
SOGAR DANN BESTEHEN, WENN DIE VERÖFFENTLICHUNG AN DER QUELLE RECHTMÄßIG IST.


Wenn ich den Namen "Mario Costeja González" eingebe ist unter den ersten Treffern: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf (Pressemitteilung EuGH)

In der verlinkten Zeitung "wurde u. a. die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, die im Zusammenhang mit einer Pfändung wegen Schulden stand, die Herr Mario Costeja González bei der Sozialversicherung hatte", schreibt der Europäische Gerichtshof jetzt in einer bei Google verlinkten Pressemitteilung.
http://www.spiegel.de/spam/satire-bei-spiegel-online-mario-costeja-gonzalez-vs-google-a-969288.html

In ein paar Jahren möchte Herr Mario Costeja González nicht mehr, dass sein Namen in diesem Zusammenhang auftaucht und auch nicht in den Archiven/Pressemitteilungen des europäischen Gerichtshofs. Wen jetzt verklagen, die Pressestelle des EuGH?
Nein, es geht viel einfacher: die "Suchmaschinen", die dann mit Hilfe des EuGH Urteils nicht mehr auf die diesbezügliche Presseaussendung des EuGHs http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf verlinken dürfen.
Kommt es dann zu, bzw. der Europäische Gerichtshof entscheidet ---->
Der EuGerichtshof: => 1.1 die eigene Veröffentlichung der Pressemitteilung inkl. Namen durch den Europäische Gerichtshof ist rechtens
Der EuGerichtshof: => 1.2 die Verlinkung auf die Pressemitteilung des Europäische Gerichtshof durch eine Suchmaschine ist nicht rechtens.​

Zitat aus der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs
Auf diesen Seiten wurde u.a. die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, die im Zusammenhang mit einer Pfändung wegen Schulden stand, die Herr Costeja González bei der Sozialversicherung hatte

Zuerst veröffentlicht das Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten (Ministerio der Trabajo y Asuntos Sociales) seinen Namen in diesem Zusammenhang und jetzt der Europäischen Gerichtshof.

Ich würde den Europäischen Gerichtshofs verklagen, das sie das sofort aus dem Netz nehmen den das verletzt eindeutig die Persönlichkeitsrechte.
 
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