News Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig

Was fehlt ist ein Grundrecht auf Netzneutralität, nur in Deutschland hat keine Partei vor so etwas zu verankern, da Wirtschaftsgewinne über dem des Volk stehen. Die erste Runde haben die Verbraucher gewonnen, hoffen wir, dass die nächste Instanz das genauso sieht.
 
Daumen hoch! Ich hoffe die Drosselkom wird noch einsichtig und nimmt die Pläne zurück. Hab gerade übrigens festgestellt das ich allein durch Youtube Videos ansehen (720p) von hauptsächlich LetsPlays allein schon 75 GB verbrauche. Ich lade nämlich seit einiger Zeit die Videos erstmal runter, um sie später und ruckelfrei ansehen zu können. Bei 720p sind das bei 1 Stunde mindestens 1 GB an Daten die anfallen. Viele wissen gar nicht was YT schauen so verbraucht.
 
Sehr schön auch wenn es sich mir nicht erschließt, dass das Ganze nicht Rechtens ist. Schließlich es ist ja nur eine Drosselung und nicht ein Abschalten. Aber nun gut. Umso besser für uns Verbraucher :) .

Blöd finde ich nur so Begriffe wie Drosselkom. Alle Anbieter würden da nachziehen nur das die Telekom es als erster publik gemacht hat und jetzt die Doofen sind. Nicht i.O. meiner Meinung nach.
 
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Bitte das Ganze auf LTE (Internet wiea Funk) ausweiten, wäre schon froh wenn dann noch 2 m/bit hätte ganz ohne Drossel wäre natürlich noch besser.
 
Bin schon lange von der Telekom weg.Für das was sie bieten,ist der Laden einfach zu teuer.Aber für Bestandskunden sicherlich eine erfreuliche Nachricht.Wäre auch ein Unding gewesen,wenn die Telekom das durchgesetzt hätte.

Wobei ich mit Sicherheit annehme,das die Telekom in Berufung gehen wird.Da ist das allerletzte Wort noch nicht gesprochen.
 
Reglohln schrieb:
Also für Tarife unterhalb der 50mbit/s zählt das Urteil nicht? Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?

In einem anderen Artikel stand "bis zu 50MBit oder mehr". Vermutlich fehlt dieser Zusatz hier.

estros schrieb:
Dennoch lächerlich, ein Gericht soll und darf sowas nicht entscheiden. Wo kommen wir denn dahin.
Entweder man erlaubt es politisch oder eben nicht. Oder bezieht sich das nur auf die nachträglichen Vertragsänderungen eines bestehenden Vertrages?

Das musst Du mir näher erklären. Es gibt ein Gesetz dazu, was in Verträgen drinstehen darf und welche Klauseln man erwarten darf. Wenn ein Gericht jetzt feststellt, daß die Telekom gegen dieses Gesetz verstoßen hat, dann hat dieses sehr wohl getan wozu es da ist, nämlich Recht gesprochen. Ich verstehe daher nicht genau, was Du mir Deiner Aussage meinst.

KainerM schrieb:
Ein Sieg in erster Instanz. Nicht mehr, nicht weniger.
Ein richtiger "Sieg" ist das erst, wenn das Urteil rechtskräftig ists - ziemlich sicher in letzter Instanz.

Ja. Wobei es soviele Instanzen nicht mehr gibt, da dies ja von einem Landgericht entschieden wurde. Meines Wissens bliebt da nur noch ein Ober-Landesgericht und dann ein Bundesgericht. Ich freue mich daher auch erst mal vorsichtig ;)

TheDuke schrieb:
Sehr schön auch wenn es sich mir nicht erschließt, dass das Ganze nicht Rechtens ist. Schließlich es ist ja nur eine Drosselung und nicht ein Abschalten. Aber nun gut. Umso besser für uns Verbraucher :)

Naja, wenn man etwas Flatrate nennt, daß keine Flatrate mehr ist, dann ist das rechtwidrig. Schließlich muss das was draufsteht auch drin sein. "Flatrate im Festnetz" bedeutete immer unbegrenzt surfen ohne Drossel oder Zusatzkosten. Das darf nicht einfach eigenmächtig geändert und so eine Mogelpackung daraus gemacht werden. Im Mobilfunk sieht das wohl anders aus, weil es dort wahrscheinlich nie eine ungedrosselte Flatrate gab. Daher ist es dort zulässig, weil bei einer Flatrate im Mobilfunk jeder auch eine Drossel erwartet. Ist jedenfalls meine laienhafte Vermutung.

Dennoch könnte die Telekom ihre Tarife einfach umbenennen und den Begriff Flatrate streichen, dann könnte die Drossel bleiben. Mal sehen was die Telekom jetzt macht...
 
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Ich werd gedrosselt, kein 50MBits/s hier. Hatte mich schon zu früh gefreut und wollte vevo.com Dauerstream einschalten :-)
 
Ein Etappensieg, mehr nicht. Der Drosseldrops ist noch lange nicht gelutscht.
 
Mhhh...ein Sieg? Vielleicht... vielleicht aber auch nicht. Die Telekom darf nicht mehr drosseln. Es verbeitet ihr aber keiner die Preise für die Tarife zu erhöhen...insofern nur ein Sieg auf dem Papier.


Ist meiner Meinung nach genauso ein Sieg wie der über die Roaminggebühren. Die Provider dürfen jetzt keine mehr verlangen. Es hindert sie aber keiner die Tarife zu verteuern....
 
Reglohln schrieb:
Also für Tarife unterhalb der 50mbit/s zählt das Urteil nicht? Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?

Ich hätte es so ausgelegt, dass bisher Tarife mit 50+mbit/s auf 2mbit/s gedrosselt wurden, und alles unter 50mbit/s wurde auf 384kbit/s gedrosselt.
 
Drosselung okay sofern sie im Rahmen bleibt. Die Netzbetreiber gehören verklagt dass sie nun neuerdings zunehmend statt auf 64kb/s gar auf 32kb/s limitieren. Selbst bei 64kb/s werden Seiten kaum aufgebaut, timen aus, quasi keine App ist wirklich benutzbar. Diese Einschränkung sollte verboten werden.

Bei 512MB-1 Mbit kann man immerhin noch halbwegs was mit seinem Gerät anfangen... das sollte als erstes geregelt werden.

Edit:

Man stelle sich vor die Stromversorger schalten ab einer gewissen Nutzung auf 200W maximal Aufnahme pro Haushalt zurück... oder aus Wasserhähnen kommt nur noch ein Rinnsal... Frag mich wieso so-etwas überhaupt zulässig sein kann.
 
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Auch auf die Gefahr hin, eine Minderheitenmeinung zu vertreten, aber ich finde Drosselung ab einem bestimmten Volumen durchaus okay. Richtig und wichtig ist, dass dieses für den Kunden transparent geschieht und nicht nachträglich in bestehende Verträge reingemauschelt wird, ganz klar.
Aber warum das Angebot nicht differenzieren? Ähnlich wie beim Mobilfunk? Für die einen reichen mobil 300 MB/Monat, andere brauchen 3 GB/Monat, ist doch okay, wenn die dann mehr bezahlen.

Was viel wichtiger ist als Flatrate für alle ist der Punkt Netzneutralität! Also wenn gedrosselt wird, dann muss alles gleich behandelt werden und nicht nach Gusto des Betreibers!
 
Dann bin ich ja mal gespannt wie sich das Thema jetzt weiter entwickelt.
Telekom wird bestimmt in Berufung gehen.
Aber schon mal soweit ganz positiv.
 
Um ehrlich zu sein verwirrt mich das Urteil ein wenig.

Wurde der Telekom hiermit verboten, Volumentarife anzubieten? Wenn ja, warum? Volumentarife gibt es weltweit und gab es auch schon immer. Warum darf es die Telekom nicht, aber andere Anbieter schon?

Oder wurde ihnen verboten, bei Volumentarifen dem Kunden weiter reduzierte Bandbreite ohne Mehrkosten zu gewähren? Die Alternative ist nämlich, dass nach Ablauf des Volumens die volle Geschwindigkeit erhalten bleibt, so dass man es noch nicht einmal merkt, aber extra Volumenverbrauch dick abgerechnet wird...

Ich frage mich, ob so eine Lösung tatsächlich so toll für den Kunden ist.



EDIT: sebko hat es auch sehr schön gesagt.
 
Hi. Kann ich bestätigen. Bei KDE wird ab 60 GB download Menge im Monat gedrosselt. Passiert mir jeden Monat. Warum? Weil alles gezählt wird am Router. Smartphone Nutzung auch. Ich bin kein filesharer. Ich bin normal nutzer. Ich schaue halt nur gerne Videos und lets plays auf YouTube an und surfe viel. Also alles legal. Dafür bezahle ich ja auch. Ich werde aber für die Vielnutzung bestraft. Das ist Mist #KDE ! :(
 
Ihr wollt es den Anbietern verbieten, beim Mobilfunk eine Drosselung einzuführen? Wie realitätsfern ist das denn? Genau im Mobilfunkbereich brauchen wir eine Drosselung, da sonst einzelne User die ganze Zeit laden und das Netz überlastet ist. Wir haben ja jetzt schon überlastete Netze. Wie soll das denn werden, wenn Hans und Franz über LTE auf die Idee kommen, Filme aus dem Netz zu laden, nur weil sie keiner Drosselung unterliegen? Und jeder weiß bei den Handytarifen, dass es sich im Prinzip um Volumentarife handelt.

Dass der Telekom die Drosselung im DSL-Bereich verboten wird, ist sehr schön.
 
MidwayCV41 schrieb:
Weil es da einen gewaltigen Unterschied gibt? Bei KDG handelt es sich nur um Tagesdrosselung, sprich am nächsten Tag kannst du wieder voll durch laden. Bei der T-Com allerdings ist die Drosselung für den ganzen Monat. Dazu ist es bei KDG eine kann passieren Sache, bei T-Com ist die Drosselung allerdings garantiert.

Stimmt nicht. Siehe mein Beitrag weiter unten. Die Drosselung bezieht sich auf den Rest des Monats. Im neuen Monat geht es erst wieder mit der vollen Bandbreite weiter.
 
Warten wir es mal ab. Der Fisch ist mit Sicherheit noch nicht gegessen. Als wenn die Telekom sich von einem popeligen Landgericht in Köln stoppen lassen würde.

Die Klagen bis Bagdad, und wenn das nicht hilft drohen sie mit der Entlassung von Mitarbeitern. Und schon ist in diesem Land alles möglich.

Ich bin gespannt.... ;)
 
Storm88 schrieb:
Ihr wollt es den Anbietern verbieten, beim Mobilfunk eine Drosselung einzuführen? Wie realitätsfern ist das denn? Genau im Mobilfunkbereich brauchen wir eine Drosselung, da sonst einzelne User die ganze Zeit laden und das Netz überlastet ist. Wir haben ja jetzt schon überlastete Netze. Wie soll das denn werden, wenn Hans und Franz über LTE auf die Idee kommen, Filme aus dem Netz zu laden, nur weil sie keiner Drosselung unterliegen? Und jeder weiß bei den Handytarifen, dass es sich im Prinzip um Volumentarife handelt.

Dass der Telekom die Drosselung im DSL-Bereich verboten wird, ist sehr schön.

Dein Blick ist rückwärts gerichtet. In SÜDKOREA sind die schon auf dem Weg zum Gigabit Mobilfunk während wir hier im Mittelalter mit UMTS rumeiern. Wenn ich eine Flat buche und bezahle will ich die auch nutzen können. Den Providern geht es nur darum uns Nutzer auszuquetschen und für jede Nutzung über dem Volumen nochmals abzukassieren. Die sind gar nicht an schneller Technik und top ausgebauten Netzen interessiert. Kostet ja Geld. Deren Geld.
 
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