News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

Na dann haben sie ja endlich ihre chinesischen Verhältnisse in der EU erreicht. :(

Ich hatte ja befürchtet das die Gerichte irgendwann einknicken, und mich deshalb bereits vorbereitet.
Werde ich jetzt halt heute Abend zuhause im Router den VPN und Tor dauerhaft aktivieren.
(habe ihn schon vorher ab und an genutzt!)

Und dann werde ich mir eine Stick mit Tails fertig machen, nur für den Notfall.

Willkommen in der schönen neuen Welt!.:mad::grr:🖕
 
DKK007 schrieb:
Also nur für die nationale Sicherheit. Und mit dem neuen Urteil jetzt ja doch erlaubt. Woher sollen die Kanzleien denn sonst die Adressen haben, wenn die ja nur wegen nationaler Sicherheit oder schweren Straftaten gesammelt werden dürfen?
 
ReactivateMe347 schrieb:
Ich persönlich finde es einen gewaltigen Unterscheid, ob bei P2P "Aktivisten" ehrenamtlich teilen, oder ob sich jemand - hier mindestens der OCH - gewerbsmäßig bereichert.
Also Diebstahl bleibt Diebstahl.
 
AGB-Leser schrieb:
Also nur für die nationale Sicherheit. Und mit dem neuen Urteil jetzt ja doch erlaubt. Woher sollen die Kanzleien denn sonst die Adressen haben, wenn die ja nur wegen nationaler Sicherheit oder schweren Straftaten gesammelt werden dürfen?

Im aktuellen Urteil wurde entschieden, "dass eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nicht nur bei schwerer Kriminalität wie Kinderpornografie, sondern bei jeglicher Online-Kriminalität möglich ist, weil sonst systemische Straflosigkeit drohe."

Siehe hier:
https://www.computerbase.de/forum/t...heberrechts-verstoessen.2194211/post-29373575
 
Schon wie sich hier wieder einigen an Kleinigkeiten (wir Torrent und co.) festfressen. :rolleyes:
LEUTE das hier mit der IP Vorratsspeicherung ist doch NUR der ANFANG!.

Weiteres ist mit der Chatkontrolle doch schon in Arbeit.:(
Und das nächste ist dann wahrscheinlich E-Mail.
Und zum Schluss muss jeder Rechner/Handy in der EU den Staatstrojaner drauf haben, sonst landest du direkt im "Erziehungslager".:grr:

Wie gesagt China lässt schön grüßen.:mad:
 
iSight2TheBlind schrieb:
Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsfällen ist ne ganz bescheuerte Sache, da kommt nichts gutes bei raus!
Natürlich nicht. Aber ob Kollateralschäden da oben irgendwen auch nur ansatzweise interessieren?
Oder verweisen die auf unseren lupenreinen, demokratischen Rechtsstaat, in dem man sich ja leicht sein Recht erstreiten kann?
Anwälte kennen die ja genug und könnten vermutlich auch welche empfehlen.

Und wen soll ich nun bei der Europawahl wählen, um das schweinische System loszuwerden?
 
"Ermittlungen in einer Strafsache eine IP-Adresse registriert wird" Naja dann muss die Definition einer Straftat nur weit genug und recht schwammig sein, dann hat man doch immer Zugriff.
 
Alles an persönlichsten Kram mit Google, Apple, Meta, Microsoft teilen wollen aber sich um eine IP-Adresse Sorgen machen? Wirklich? Piraterie ist zudem out.
 
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MaverickM schrieb:
Viele dieser Anbieter sind allerdings der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz... Sie berichten freizügig und geben gerne Auskunft über ihre Kunden.

Welche VPN-Anbieter sind empfehenlswert?
 
_tnt_ schrieb:
Soweit das geht, lohnt ein Blick Richtung Mullvad, IVPN, ProtonVPN und Windscribe. Die letzten unabhängigen Anbieter mit bisher unbeschmutztem Ruf. Das Gros das übrigbleibt wurde zumeist aufgekauft in den letzten Jahren.
Hier nochmal die Übersicht: VPN Relationships • VPN Company Relationships / The VPN Industry • Kumu

Interessant ist dabei meist: keine Werbung (Service spricht hier für sich) und keine Tracker auf Website und in der App. Bieten die genannten schonmal.
 
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DKK007 schrieb:
Es gibt aber auch Fälle wo durch ein großes Soziales Netzwerk falsche IPs übermittelt wurden und durch die Anfragefristen dann bei der korrigierten Auskunft nicht mehr unterschieden werden konnte ob IPs fehlten, weil die nicht mehr gespeichert waren oder weil die falsch waren.
Welches "soziale Netzwerk"? Ich rede von ganz normalen Begebenheiten. Dein soziales Netzwerk und dein Glaube von der korrekten Auskunft ist dem Juristen doch sche*gal. Der findet eine Stelle, wo er reinhacken kann, und dann macht er das, und dann versucht er dich, den dummen Nicht-Juristen, so weit es geht zu melken.
 
Independent schrieb:
Also Diebstahl bleibt Diebstahl.
Bei einem Diebstahl verliert der ursprüngliche Besitzer die Ware (bgl. §242 BGB), bei einer unberechtigten Kopie nicht.

Ein Hehler bekommt Geld, dass der Käufer sonst vielleicht nicht für dieselbe Ware, aber doch für irgendetwas anderes ausgeben würde. Stattdessen bezahlt man dafür, dass man etwas illegal nutzt - das kann ich nicht verstehen. Ich verstehe Leute, die nicht bezahlen wollen oder können. Ich verstehe Leute, die sich Accounts teilen oder ausländische Accounts nutzen, um weniger zu bezahlen. Hehler bezahlen verstehe ich aber nicht.
Ergänzung ()

mae1cum77 schrieb:
Was sollen die ganzen gestrichelten Linien bedeuten?! Der Link bringt so nicht so viel.
Und warum soll Marktkonsolidation grundsätzlich ein Problem sein?
Auch stehen da Dienste, die gar kein VPN sind, etwa Protonmail.
 
Zuletzt bearbeitet:
_tnt_ schrieb:
Welche VPN-Anbieter sind empfehenlswert?

Neben einem pessimistischen "Keiner", kann ich da leider nicht weiter helfen. Im Zweifelsfall würde ich wohl zu ProtonVPN greifen. Aber es haben ja bereits andere hier schon einiges dazu gesagt.
 
ReactivateMe347 schrieb:
Was sollen die ganzen gestrichelten Linien bedeuten?! Der Link bringt so nicht so viel.
Der Link zeigt Verbindungen und Zugehörigkeiten. Da sieht man gut, was mit z.B. CyberGhost passierte (der Aufkauf). Zusätzlich sind Infos zugänglich, einfach mal die Suchmaske nutzen und einen VPN wählen - da gibt's dann Hintergründe.

Konsolidierung ist dann schlecht, wenn zwielichtige Konglomerate Sicherheitslösungen wie VPNs En Masse einkaufen - siehe Kape Technoligies und Tesonet. Da wird der Kunde zur Ware. Die aggressive Werbung mit falschen Versprechen sagt da einiges.

Klar stehen da Dienste wie ProtonMail, wenn die mit dem entsprechenden VPN verbandelt sind, hier ProtonVPN.
 
ReactivateMe347 schrieb:
Woher nimmst du "6 Monate"? In Deutschland sind wesentlich kürzere Fristen üblich - außer wenn gerade mal wieder eine VDS aktiv ist, die der BGH noch nicht kassiert hat.
Ja, hatte mich vertan, siehe #21.
 
Stuffz schrieb:
Ich rede von ganz normalen Begebenheiten. Dein soziales Netzwerk und dein Glaube von der korrekten Auskunft ist dem Juristen doch sche*gal. Der findet eine Stelle, wo er reinhacken kann, und dann macht er das, und dann versucht er dich, den dummen Nicht-Juristen, so weit es geht zu melken.

Ein Jurist ist in der Regel eher weniger mit Hacking-Skills ausgestattet und sollte auch die entsprechenden Strafnormen kennen.

https://www.dr-datenschutz.de/cybercrime-grundlagen-ueber-die-delikte-im-internet/


Und wenn man nichts gemacht hat, kann er ja mal versuchen das Gegenteil zu beweisen (Unschuldsvermutung).
 
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