News RapidShare kämpft weiter gegen GEMA

Straputsky schrieb:
..... (Dass das mit den Kameras etwas hergeholt ist, hast du ja schon geschrieben. Schließlich steht der missbräuchliche Gebrauch von Kameras in keinem Verhältnis zum ordnungsgemäßen Gebrauch.....

Kannste das belegen, daß dem nicht so ist?
 
JoeSkeleton schrieb:
ja ne,schon klar...Waffengesetze sind nicht überall so "streng" wie hier
Problem damit? ;)
Hat was mit Gema, Rapidshare und Deutschland zu tun?
Die News bezieht sich auf Rapidshare (Server in Deutschland), die Gema (deutsches Unternehmen) in deutschen Gerichten und da kommst du mir mit Amerika? Oo
bestes Beispiel,da kriegt sehr wohl jeder x-beliebige ne Knarre)
Tja, in Amerika gibt's unter Umständen auch nicht so harte Filesharinggesetze.. also bleib mir fern mit Amerika ;)
,und der Vergleich passt schon,bei beidem steht ne grosse mächtige Lobby dahinter,die sich Gesetze zurechtbiegen und versuchen mit billigen populistischen Mitteln eine grössere Akzeptanz in der Bevölkerung zu bekommen.

... in Amerika.


Ich könnte jetzt auch davon reden, wie toll doch die Filesharinggesetze im Land der Hotten und Totten ist, aber "Wayne?"
Es geht hier um.... *oft genug kann das wort einfach nicht in einem Beitrag sein* Deutschland!

x)
 
cab.by schrieb:
Küchenmesser -> Es kann keine Kontrolle stattfinden, das Messer befindet sich nicht mehr im Besitz des Handels/Produzenten, sondern beim "Heini" zu hause. Die daten bei Rapidshare sind, wie es die Daten beschreibt "bei Rapidshare", bzw. auf deren Servern.
Nochmal: Eine Firma muss laut dem Urteil auch eine Schwächung ihres Geschäftsmodells hinnehmen. Also werden die Messer ab jetzt nicht mehr normal verkauft, sondern geleased - und diese Messer benutzen dürfen nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Schutzkleidung (die mietet man dazu), weil normale Menschen könnten mit einem Messer Schäden verursachen. Alles klar?

cab.by schrieb:
Und auch nur jeder volljährige kann sich Waffen kaufen, jedoch wird wohl ein schwindend geringer Anteil Erwachsener/Volljähriger Waffen besitzen. Ich zumindest kenne mehr Internetsurfende als Waffenbesitzer. Um ehrlich zu sein.. von knapp 200 Leuten, die ich kenne, besitzt nur 1 eine Softair.
Wie hoch die Verbreitung ist, dürfte in der Realität natürlich wichtig sein, ist aber juristisch nicht unbedingt bedeutsam. Und mit (Schuss)Waffen kann man bei rechtswidrigem Umgang erheblich mehr Schaden anrichten als mit dem Zugang zum Internet.

cab.by schrieb:
AGB -> Is doch scho wichtig, was die Geschäftsbedingungen aussagen, weil man denen (zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen) meist zustimmen muss. Wenn es zu den Geschäftsbedingungen gehört, dass Filesharing bei denen net geduldet wird, sollte es schon einen Nutzer interessieren :D
Selfowned...klick. Erster Absatz. Wo ist der Unterschied zu vielen, vielen anderen Anbietern wie z. B. "Blog-Hostern"?

cab.by schrieb:
Briefgeheimnis -> Ich hab das Beispiel nicht selbst gebracht, sondern bin selbst auf dieses eingegangen. Und in welcher Form müsste sich RS an das Fernmeldegeheimnis richten? Oo Glaube nicht, dass das da so ist wie beim E-Mail/Briefversand.
Rapidshare hat hier mit dem Fernmeldegeheimnis nichts am Hut, habe ich auch nicht behauptet. Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich auf Datenverkehr. Die Vergleichbarkeit zum E-Mail/Briefversand ist nicht wirklich gegeben, da stimmt eher der Vergleich zu einem Schließfach oder - noch besser - einem Postfach.

cab.by schrieb:
So wie halt ICQ sich vorher absichert, dass alles, was man schreibt/verschickt, automatisch denen gehört ^^
Das steht in der AGB bei der Softwareinstallation. Das heißt in Deutschland noch gar nichts. Es ist noch nicht einmal sicher, ob derartige Vereinbarungen überhaupt gültig sind. Außerdem kann man argumentieren, dass diese Reglung überraschend oder unverhältnismäßig ist. Gerichte haben aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch schon Eheverträge zerschlagen, die zu krass zugunsten des einen Partners ausgelegt waren.

cab.by schrieb:
Dateienlöschung -> Ich habe jedoch als Anregung nicht gesagt, dass gemeldete Dateien gelöscht werden sollen, sondern allgemein eine solche Liste erstellt wird. Jede Nacht geht der Filter über die Dateien und löscht.
Soso. Nehmen wir mal an, ich habe für einen Account bei RS bezahlt (btw, habe übrigens keinen) und mache mit Rapidshare Online-Backups meiner Dokumente oder E-Mails und nenne die hochgeladenen Archive "TheMatrix", "DieHard" oder "StarWars", weil auf meinem Computer ein unglaubliches, totales Datenchaos herrscht.
Weiß du, was passiert, wenn RS sowas löscht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Verstößen gegen diese Upload-Regeln sind wir berechtigt, die Dateien sofort zu löschen.

Bei 1und1 gäbe es aber noch ggf. Strafzahlungen etc. :p


Warum nennst du die hochgeladenen Archive dann nicht Backup01, Backup02, Backup03. (Würdest du sie hochladen, hättest du einen RS Account ^^)
Da muss sowas vorher natürlich ausdrücklich verwiesen sein.

Zwar werden die ganzen Uploads von illegalem Content dann auch umbenannt, aber dann kann ja Rapidshare auch nix dafür, so wie 1und1 es nicht überprüfen kann, wenn ich jetzt ein 100 MB großes passwortgeschütztes und verschlüsseltes WinRar Archiv mit dem Namen "hubbeldubbelschnubbelwubbel" hochlade :D
 
denkst du wirklich die schon hochgeladenen filme/spiele/musik werden nicht anders genannt? archive die so heißen wie der inhalt überleben keine 2 stunden auf rapidshare...
 
uhm... ich hab schon genug Albentitel/Filme/Games gesehen, die diesen Namne haben.

Und auch nach 4 oder 5 Wochen war zum Bleistift Bioshock noch dort vorhanden.
Also das hat mir der Vetter meines Cousins 5ten Grades erzählt.
Mich interessiert sowas nicht, ich kaufe Spiele, die ich spielen will *drop*
 
cab.by schrieb:
Warum nennst du die hochgeladenen Archive dann nicht Backup01, Backup02, Backup03. (Würdest du sie hochladen, hättest du einen RS Account ^^)
Lies mal den letzten Satz meiner Signatur und sage mir bitte, warum ich mir vorschreiben lassen soll, wie ich meine Dateien nenne.

cab.by schrieb:
Zwar werden die ganzen Uploads von illegalem Content dann auch umbenannt, aber dann kann ja Rapidshare auch nix dafür, so wie 1und1 es nicht überprüfen kann, wenn ich jetzt ein 100 MB großes passwortgeschütztes und verschlüsseltes WinRar Archiv mit dem Namen "hubbeldubbelschnubbelwubbel" hochlade :D
Laut dem Gerichtsurteil muss Rapidshare sowas aber verhindern.
 
auch wenn ich keine programmiererfahrung habe:

möglich sollte das sein! das upload-script muss ja nur versuchen auf den inhalt zuzugreifen... wird das durch ein passwort geblockt, wird der upload abgewiesen...
 
Dann würden auch alle Dateien geblockt werden, die keine .rar Dateien sind, wie zB eure .doc Dokumente oder .bmp Files.
 
.doc und .bmp könnte man auch von dem script öffnen lassen... lässt es sich öffnen, geht der upload klar... kann das script die dateien nicht öffnen, wird der upload geblockt und abgebrochen...
 
Ja, und dann kommen nur noch 10 000 andere Formate dazu ... das ganze ist Blödsinn.

Mann kann in Bildern auch andere Dateien verpacken (siehe Steganographie), wie willst du dass verhindern?
 
deswegen sage ich ja: das ganze ist blasphemie

machbar wäre es imho schon irgendwie, aber der aufwand wäre einfach zuuuuu groß
 
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