Das wird ja kein Gesetz sein, sondern eine vertragliche Vereinbarung Zwischen Architekt und Bauherr. Das könnte auch den Innenraum betreffen.knoxxi schrieb:Aber meines Wissens nach greift das nur für außen?
Wie auch immer, außerhalb normaler Gehaltsklassen gibt es wohl Bedarf für Fernseher, die man nicht an die Wand dübelt.